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# taz.de -- Bauwagendemo auf der Hafenstraße: Polizei-Autoknacker vor Gericht
> Nach acht Jahren befasst sich das Oberverwaltungsgericht mit der
> polizeilichen Auflösung der Bauwagendemonstration "Einmal im Leben
> pünktlich sein".
Bild: Polizeilicher Abschleppdienst: Ein Wohngefährt wird an der Hafenstraße …
Fast genau acht Jahre ist es her, dass sich am 24. April 2004 mehrere
hundert Bauwagen-BewohnerInnen mit ihren 105 Gefährten auf der Hafenstraße
versammelten, um gegen die Bauwagenplatz-Politik des CDU-Senats zu
protestieren. Die Polizei löste damals die Versammlung mit 600 Beamten nach
zwei Stunden gewaltsam auf und demolierte diverse rollenden Unterkünfte, um
sie abzutransportieren. Am Donnerstag verhandelt nun das
Oberverwaltungsgericht (OVG) darüber, ob die polizeilichen Maßnahmen
rechtswidrig waren.
Im November 2002 lässt der Schwarz-Schill-Senat den Bauwagenplatz Bambule
im Karoviertel räumen und löst damit wochenlange Proteste aus. 2004 möchte
der nunmehr alleinige CDU-Senat unter der Ägide des vom Rechtspopulisten
Ronald Schill geholten Innensenator Udo Nagel (parteilos) den Bauwagenplatz
Wendebecken im Barmbek-Nord räumen lassen.
Am Morgen des 24. April 2004 versammeln sich daher frühmorgens auf einen
Schlag bundesweit Anhänger der alternativen Lebensform vor den ehemals
besetzten Häusern an der Hafenstraße, um für ihre Wohnform zu werben.
Motto: „Einmal im Leben pünktlich sein“. Einsatzleiter Thomas Mülder läs…
die Versammlung nach Verhandlungen mit den Rechtsanwälten Andreas Beuth und
Manfred Getzmann anfangs auch gewähren, verlangt aber, dass ein
Versammlungsleiter benannt wird. Diese Aufgabe übernimmt der damaligen
Regenbogen-Bürgerschaftsabgeordnete Norbert Hackbusch und meldet die
unangemeldete Demonstration nachträglich an.
Doch bevor Hackbusch die Aufgabe als Versammlungsleiter überhaupt richtig
aufnehmen kann, gibt Mülder auf Weisung des Gesamteinsatzleiters Kuno
Lehmann den Befehl zur Räumung. Die Wohnwagen werden zum Teil mit
Brechstangen aufgebrochen oder mit Bolzenschneidern geknackt,
kurzgeschlossen und weggefahren.
Schon im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht hatte der Kläger und heutige
Linkspartei-Bürgerschaftsabgeordnete Hackbusch das Vorgehen der Polizei
gerügt, die ihr Vorgehen mit den „erheblichen Verkehrsbehinderungen“
begründet hatte. „Es war eine nicht angemeldete und nicht spontane
Demonstration“, sagte damals Polizei-Justiziarin Andrea Horstmann, räumte
aber ein, in jenen Zeiten wäre auch eine angemeldete Demo verboten worden.
Trotz der Kenntnis der Entscheidung des Oberlandesgerichts schloss sich
Verwaltungsrichterin Daniela Grellinger-Schmid der Auffassung an, dass die
Verkehrsbehinderungen eine „Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ gewesen
seien und ließ keine Berufung vor dem OVG zu. Doch Hackbuschs Anwältin
Cornelia Ganten-Lange setzte ein Berufungsverfahren durch.
Denn das OVG hat „ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit des Urteils“ und
hält dies Verfahren „von grundsätzlicher Bedeutung“, so der Beschluss. �…
Verletzung der Anmeldepflicht führt laut Bundesverfassungsgericht nicht
automatisch dazu, dass eine Demonstration den Schutz des Grundgesetzes
verliert“, erläutert Ganten-Lange. Wenn der Auflösung rechtswidrig war,
könnten die Wagen-Besitzer Regress geltend machen.
16 Apr 2012
## AUTOREN
Kai von Appen
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