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# taz.de -- Kommentar Bauwagendemo-Prozess: Ein unzumutbar langer Weg
> Von effektiven Rechtsschutz kann da nicht mehr die Rede sein, wenn erst
> nach acht Jahren eine Demo-Auflösung endgültig aufgearbeitet wird.
Bild: Polizeilicher Abschleppdienst: Ein Wohngefährt wird an der Hafenstraße …
Es ist kaum zu glauben: Acht Jahre ist es her, dass die Polizei eine
harmlose Demonstration für ein Leben in Wohnwagen mit Brachialgewalt
auflöste, die Gefährte – in denen Menschen wohnen und leben – demolierte.
Und erst jetzt findet der verwaltungsrechtliche Aspekt vielleicht eine
endgültige rechtliche Würdigung. Von effektiven Rechtsschutz kann da nicht
mehr die Rede sein.
Und wäre der Kläger Norbert Hackbusch, der jetzt für die Linkspartei in der
Bürgerschaft sitzt, kein Politprofi, wäre das Verfahren vielleicht nach der
ersten Instanz im Sande verlaufen. Dabei ist das Verfahren tatsächlich von
grundsätzlicher Bedeutung.
Ob die Polizeiführung das Grundrecht auf Demonstration mit dem Argument
aushebeln kann, durch die Versammlung sei die Hafenrandstraße „blockiert“
und die Autofahrer würden „genötigt“, weil sie einen Umweg fahren müsste…
muss geklärt werden. Denn dass es so einfach nicht geht, das haben bereits
die Strafgerichte in diesem Komplex entschieden.
Zugegeben: Die Umstände der Demo sind kompliziert gewesen, da die Aktion
nicht angemeldet war. Doch eines war damals klar: Es handelte sich um eine
politische Manifestation, die dem Schutz des Grundgesetzes unterliegt. Das
wusste die Polizeiführung genau und gerade das wollte sie nicht zulassen.
16 Apr 2012
## AUTOREN
Kai von Appen
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