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# taz.de -- FDP-Fraktion verschickt Werbebrief: Der Bundestag guckt nochmal dr�…
> Die FDP hat einen Brief von Fraktionschef Brüderle verschickt – und hat
> sich den Vorwurf der unzulässigen Wahlwerbung eingehandelt. Nun prüft der
> Bundestag die Aktion.
Bild: Will nur über die Tätigkeit der Fraktion informiert haben: Rainer Brüd…
KÖLN taz | Eigentlich ging es für die FDP in Schleswig-Holstein und
Nordrhein-Westfalen gerade wieder aufwärts. Mit einem riesigen
Wahlkampfaufwand haben es die Spitzenkandidaten Wolfgang Kubicki und
Christian Lindner geschafft, ihren jeweiligen Landesverband in den Umfragen
wieder über die Fünfprozenthürde zu hieven. Doch mitten im Schlussspurt
sorgen nun fragwürdige Werbeaktionen der Liberalen für Ärger.
Es geht um einen Kinospot der FDP-Bundestagsfraktion und einen Brief, den
ihr Vorsitzender Rainer Brüderle in den vergangenen Tagen in Tausende von
Briefkästen werfen ließ. „Sehr geehrte Damen und Herren“, beginnt das
Schreiben, „sicher kennen Sie das auch: Wir können uns nicht immer all das
leisten, was wir uns wünschen.“
Für dieses Problem scheint die hoch verschuldete FDP ihre ganz eigene
Lösung gefunden zu haben: Nachdem sie bereits einen Kredit aufnehmen
mussten, um ihre Wahlkämpfe im Westen und Norden der Republik zu
finanzieren, setzen die Liberalen jetzt auch noch zusätzlich und womöglich
unzulässigerweise auf Staatsknete.
Für den Brüderle-Brief sei „ein klares Urteil der Unzulässigkeit zu
fällen“, urteilt der Staats- und Parteienrechtler Martin Morlok. Zwar sei
es Fraktionen erlaubt, über ihre Arbeit zu informieren. Verboten sei es
ihnen jedoch, Wahlkampfaktivitäten zu betreiben. Im konkreten Fall sei „der
Bezug zur parlamentarischen Arbeit in dem Schreiben nicht vorrangig“,
schreibt Morlok in einem zwölfseitigen Gutachten, das der Professor im
Auftrag der NRW-Grünen erstellt hat. Sowohl die äußere Gestaltung als auch
der Inhalt hätten insgesamt einen deutlich werbenden Charakter – und das in
der heißen Phase des Wahlkampfes.
Für die Bewertung Morloks spricht, dass sich die FDP-Bundestagsfraktion
offenkundig eines besonderen Services der Deutschen Post AG bedient hat.
Unter dem Titel „Menschen erreichen, Wähler aktivieren, Stimmen sichern“
bietet die Post gegen Bares den Parteien an, „Wähler-Zielgruppen präzise zu
bestimmen“, „die verschiedenen Wählergruppen zu lokalisieren“ und „Wä…
mit perfekt aufeinander abgestimmten Kommunikationsmedien im richtigen
Moment zu erreichen und für die Wahl zu mobilisieren“. Genau so hat es
Brüderle gehalten.
## „Die Bevölkerung informieren“
Die FDP-Bundestagsfraktion bestreitet allerdings vehement den Vorwurf der
unzulässigen Wahlwerbung. Es sei nun mal ihre „Aufgabe, die Bevölkerung
regelmäßig über die Arbeit unserer Abgeordneten im Deutschen Bundestag zu
informieren“, sagte Fraktionssprecherin Beatrix Brodkorb. „Um diesem
Auftrag gerecht zu werden, haben wir seit Jahresanfang die
Informationskampagne ,Freiheit bewegt' geplant.“ Mit den Landtagswahlen an
diesem und am nächsten Sonntag habe das nichts zu tun. Und
NRW-Spitzenkandidat Lindner ließ mitteilen, er „gehe davon aus, dass
rechtlich alles in Ordnung ist“.
Inzwischen lässt Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) den Vorgang
überprüfen. Die Bundestagsverwaltung nehme derzeit eine Sachverhaltsklärung
vor, erklärte ein Parlamentssprecher.
Wo sie gerade dabei ist, kann die Verwaltung gleich auch noch einen
Kinospot unter die Lupe nehmen, den die FDP-Fraktion im Rahmen ihrer
„Freiheit bewegt“-Kampagne seit dem 26. April in ausgewählten Kinos laufen
lässt. Auch bei diesem Spot, in dem „die Information über Bundespolitik nur
kurz alibimäßig ganz am Ende“ vorkomme, „riecht alles nach Wahlwerbung“,
kritisierte der parlamentarische Geschäftsführer der grünen
Bundestagsfraktion, Volker Beck.
4 May 2012
## AUTOREN
Pascal Beucker
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