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# taz.de -- Urteil des Bundesgerichtshofs: Steuer darf Sportsoldaten trainieren
> Trotz seiner Stasi-Vergangenheit darf Eiskunstlauftrainer Ingo Steuer
> auch Sportsoldaten trainieren. Der Bundesgerichtshof gab Steuers Klage
> gegen den Bund statt.
Bild: Ingo Steuer (M.) trainiert Aljona Savchenko und Robin Szolkowy.
Die Bundeswehr muss akzeptieren, dass Eiskunstlauftrainer Ingo Steuer
Sportsoldaten trainiert. Das hat am Dienstag der Bundesgerichtshof in
Karlsruhe in letzter Instanz entschieden. Das Urteil ist unanfechtbar.
Der Bundesgerichtshof begründete sein Urteil mit Steuers Berufsfreiheit als
freiberuflicher Trainer. Die Bundeswehr habe ein Monopol darauf,
Eiskunstläufer zu fördern. Es bestätigt damit ein Urteil des
Oberlandesgerichtes Brandenburg aus dem Vorjahr.
Steuer hatte für die Stasi der DDR gespitzelt. Seit das im Vorfeld der
Olympischen Spiele 2004 bekannt wurde, drehten Bundesinnenministerium und
Bundesverteidigungsministerium Steuer den Geldhahn ab. Er darf weder
öffentliche Gelder dafür bekommen, dass er Sportler aus dem Bundeskader
trainiert noch darf er Sportsoldaten trainieren, die ihn aus ihrem Sold
bezahlen könnten.
Steuer trainiert die dreimaligen Paarlauf-Weltmeister Aljona Savchenko und
Robin Szolkowy. Die bezahlen ihn aus ihren Einnahmen aus Shows und
Preisgeldern bei internationalen Wettkämpfen und verzichten damit selbst
auf einen Teil ihres Einkommens. Andere deutsche Eiskunstläufer sind nicht
annähernd so erfolgreich wie die Vorzeigssportler und verfügen damit auch
nicht über alternative Einnahmequellen. Eiskunstlauf ist eine Randsportart,
Sponsoren gibt es kaum. Somit kann Steuer, der unbestritten zu den weltweit
erfolgreichsten Eiskunstlauftrainern gehört, keine anderen deutschen
Sportler trainieren.
Aktuell hat er noch Schüler aus Frankreich und der Schweiz. Nach Steuers
Angaben hätten mehrere deutsche Sportler Interesse bekundet, bei ihm zu
trainieren, könnten es sich aber nicht leisten. Namen nennt Steuer nicht.
Seine Anwältin Karla Vogt-Röller sagt: „Ingo Steuer hat Angebote, in
anderen Staaten als Trainer zu arbeiten. Aber er möchte für Deutschland
Weltmeister und Olympiasieger trainieren. Und wir freuen uns, dass das nach
dem Richterspruch aus Karlsruhe bald Wirklichkeit werden kann.“ Steuer
selbst wäre, so seine Anwältin, nicht im Gerichtssaal gewesen, „weil er
arbeiten muss“.
## Stasitäter und Straftäter
Vogt-Röller wäre eine politische Lösung des Konfliktes lieber gewesen als
eine juristische. „Aber danach sieht es nicht aus“, sagt sie der taz. „Ich
akzeptiere nicht, dass es für Stasitäter, die durch Entzug von öffentlichen
Mitteln bereits bestraft wurden, keine Verjährungsfrist gibt wie für
Straftäter.“ Sie verweist auf den Fall von Steuers Oberstdorfer
Trainerkollegen Karel Fajfr.
Er wurde 1995 vom Landgericht Stuttgart der Misshandlung und des sexuellen
Missbrauchs von Eislaufschülern schuldig gesprochen. Nach Verbüßung der
zweijährigen Bewährungsstrafe, einer Geldstrafe und eines dreijährigen
Berufsverbotes als Trainer steht er wieder hinter der Bande. Aktuell
trainiert er die deutschen Paarläufer Maylin Hausch und Daniel Wende, die
Sportsoldaten sind. Vogt-Röller: „Da hat die Bundeswehr keine Bedenken, das
zu akzeptieren. Steuer wird eine zweite Chance verwehrt, weil seine
Stasispitzelei juristisch keine Straftat war.“
Ob Deutschlands erfolgreichster Eiskunstläufer Robin Szolkowy nach dem
Urteil wieder von der Bundeswehr eingestellt wird, ist unklar. Erst im März
hatte das Verwaltungsgericht Chemnitz seinen Anspruch auf Wiedereinstellung
abgelehnt. Wegen der Stasitätigkeit des Trainers.
15 May 2012
## AUTOREN
Marina Mai
Marina Mai
## TAGS
Eiskunstlauf
Eiskunstlauf
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