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# taz.de -- Kein Zwangsgeld für Zensus-Verweigerer: Die Frist ist abgelaufen
> Der Zensus ist vorbei und Boykotteure dürfen nicht mehr mit Geldstrafen
> zur Auskunft gezwungen werden. Nun feiern sowohl Volkszähler als auch
> Protestierende.
Bild: Zensusbogen nicht ausgefüllt? Jetzt droht keine Strafe mehr.
HAMBURG taz | Zensus-Verweigerer können aufatmen. Weil die
Haushaltsbefragung der Volkszählung, die zehn Prozent der deutschen
Bevölkerung zur Teilnahme verpflichtet hat, seit Ende April abgeschlossen
ist, können bereits verhängte Zwangsgelder nicht mehr eingetrieben und erst
recht keine neuen Zwangsgelder mehr verhängt werden. Das bestätigte die
Sprecherin des Bundesstatistikamts, Daniela Hartmann, der taz.
Allerdings könne sie sich nicht dafür verbürgen, dass tatsächlich alle der
vielen hundert kommunalen Erhebungsstellen die Zwangsgelder nun auch
wirklich sofort ad acta legen würden. Bei der Gebäudebefragung, die alle
Eigentümer von Immobilien zur Auskunft verpflichtet, sieht es allerdings
anders aus.
„Hier endet die Datenerhebung am 19. Juli 2012, Zwangsgelder können deshalb
noch verhängt werden“, so die Sprecherin. Doch auch sie werden dann
voraussichtlich am 20. Juli hinfällig.
Im mehreren sächsischen und niedersächsischen Landkreisen flatterten
Zensus-Boykotteuren bereits Anfang Mai Bescheide der kommunalen
Erhebungsstellen ins Haus, die verkündeten, dass „die Erhebungen inzwischen
abgeschlossen“ seien, „die Festsetzung der Zwangsgelder zur Durchsetzung
der Auskunftspflicht sich daher erledigt“ hätte. Das gilt nun bundesweit.
„Wenn ein Zwangsgeld seinen Zweck nicht mehr erfüllen kann, ist seine
Verhängung rechtswidrig“, betont Jürgen Delitz vom Statistikamt Nord, das
für die Abwicklung des Zensus in Schleswig-Holstein und Hamburg zuständig
ist.
Allerdings können die kommunalen Erhebungsstellen die Auskunftsunwilligen
weiter mit Verwaltungsgebühren für die abgebrochene Zwangsgeldeintreibung
nerven, die nach Auskunft des erhebungskritischen „Arbeitskreises Zensus“
zwischen 30 und 100 Euro pro herausgeschicktem Zwangsgeldbescheid liegen.
## Kein nennenswerter Widerstand
Auch die Verfügung von Bußgeldern sei, so Daniela Hartmann vom
Bundesstatitikamt, theoretisch möglich. Anders als beim Zwangsgeld können
Zensus-Boykotteure aber nur einmal die mit solchen Gebühren und
Strafgeldern belegt werden, deren Zahlung allerdings nicht durch eine
verspätete Rücksendung der ausgefüllten Bögen umgangen werden kann.
Michael Ebeling Sprecher des Arbeitskreis Zensus begrüßt ausdrücklich „das
Ende der Zwangsmaßnahmen“ für die Haushaltsbefragten: „Viele Menschen hab…
sich bei uns gemeldet und von ihren Nöten durch bedrückende Drohgebärden
der Behörden berichtet. Es ist gut, dass diese beschämenden Handlungen nun
endlich ein Ende finden“. Jetzt müsste auch bei der Gebäudebefragung die
Praxis der Zwangsgeldandrohung schnell beendet werden. Dass die Verweigerer
am Ende relativ ungeschoren davonkämen, sei, so Ebeling, „auch ein Ergebnis
des erfolgreichen Widerstands gegen die Volkszählung“.
Doch die Statistiker bewerten den Zensus ebenfalls als großen Erfolg. Mehr
als neunzig Prozent der verteilten Haushaltsbögen seien längst ausgefüllt
zurück, einen nennenswerten Widerstand wie bei der letzten großen
bundesdeutschen Volkszählung in den achtziger Jahren habe es nicht gegeben.
16 May 2012
## AUTOREN
Marco Carini
## TAGS
Schwerpunkt Überwachung
Zensus
Zensus
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