# taz.de -- BHG weist Zappa-Markenklage ab: Beim Barte des Zappisten! | |
> Die Witwe des avantgardistischen Rockers scheitert mit einer Markenklage | |
> vor dem Bundesgerichtshof. Das „Zappanale“-Festival in Bad Doberan darf | |
> weiter stattfinden. | |
Bild: Wird weiter – auch namentlich erwähnt – über dem mecklenburgischen … | |
FREIBURG taz | Die Witwe von Frank Zappa kann nicht verhindern, dass sich | |
ein Festival im mecklenburgischen Bad Doberan „Zappanale“ nennt. Dies | |
entschied am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Das | |
Markenrecht an der Marke „Zappa“ sei wegen Nichtbenutzung erloschen. | |
„We’re only in it for the money“, nannte Frank Zappa einst ironisch eines | |
seiner Alben. Tatsächlich gab der avantgardistische Sänger und Gitarrist | |
eher das Künstlergenie, zwischen Jazzrock und Klassik. Einer breiten | |
Öffentlichkeit wurde er erst 1980 bekannt, als sein Stück „Bobby Brown“ z… | |
Top-Ten-Hit wurde. 1993 starb Zappa an Prostatakrebs. | |
Den Nachlass Zappas verwaltet eine Gesellschaft in den USA, ein sogenannter | |
Trust, den seine Witwe Gail Zappa repräsentiert. Sie ließ 2000 auch den | |
Namen „Zappa“ in der Europäischen Union als Wortmarke schützen. Außerdem | |
ließ sie ein Logo mit dem charakteristischen Schnauz-/Unterlippenbart | |
Zappas schon 1994 als Bildmarke registrieren. | |
Eine Marke soll die Unterscheidung von Firmen im Geschäftsverkehr | |
ermöglichen und die Herkunft von Produkten eines bestimmten Unternehmens | |
kenntlich machen. Gestützt auf diese Markenrechte, wandte sich der US-Trust | |
an das seit 1990 bestehende Festival Zappanale. Es solle auf alle Begriffe | |
und Logos verzichten, die mit der Marke Zappa und dem Bartlogo zu | |
verwechseln sind. | |
## Keine Verwechslungsgefahr | |
Im Gegenzug erhob das Festival eine Widerklage und beantragte, die Marken | |
für ab 2007 erloschen zu erklären, weil sie – jedenfalls in Europa – gar | |
nicht benutzt würden. Die Klage des US-Trusts scheiterte in allen | |
Instanzen, jetzt auch am BGH. Die Widerklage auf Löschung der Zappa-Marke | |
hatte immerhin in den letzten beiden Instanzen, auch beim BGH, Erfolg. | |
Anders als ein Patent auf eine Erfindung muss eine Marke tatsächlich | |
benutzt werden, sonst verfällt sie. Hier konnte der US-Trust aber wenig | |
vorweisen. So ließ der BGH nicht gelten, dass der Trust eine Website namens | |
www.zappa.com betreibe. Der Domainname signalisiere nicht, dass hier | |
Produkte unter dem Markennamen „Zappa“ verkauft werden. | |
Auch die ab 2006 aktive Plattenfirma Zappa Records sei keine Nutzung der | |
Marke Zappa, so der BGH. Wenn überhaupt werde hier eine ungeschützte Marke | |
namens „Zappa Records“ benutzt, die nicht die Gefahr der Verwechslung mit | |
dem Festival geltend machen könne. | |
Nicht einmal das Bartlogo, das als Bildmarke für Kleidungsstücke und Schuhe | |
geschützt war, konnte sich beim BGH durchsetzen. Zwar hatte das | |
Zappanale-Festival einen ähnlichen Bart auf Textilien verwendet, der | |
US-Trust tat dies in Deutschland jedoch nicht. Die Klage von Zappas Witwe | |
ging also nach hinten los, weil diese nun ihre EU-weiten Markenrechte | |
verlor. | |
31 May 2012 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
Christian Rath | |
## TAGS | |
Frank Zappa | |
Schwerpunkt Urheberrecht | |
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