Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- BHG weist Zappa-Markenklage ab: Beim Barte des Zappisten!
> Die Witwe des avantgardistischen Rockers scheitert mit einer Markenklage
> vor dem Bundesgerichtshof. Das „Zappanale“-Festival in Bad Doberan darf
> weiter stattfinden.
Bild: Wird weiter – auch namentlich erwähnt – über dem mecklenburgischen …
FREIBURG taz | Die Witwe von Frank Zappa kann nicht verhindern, dass sich
ein Festival im mecklenburgischen Bad Doberan „Zappanale“ nennt. Dies
entschied am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Das
Markenrecht an der Marke „Zappa“ sei wegen Nichtbenutzung erloschen.
„We’re only in it for the money“, nannte Frank Zappa einst ironisch eines
seiner Alben. Tatsächlich gab der avantgardistische Sänger und Gitarrist
eher das Künstlergenie, zwischen Jazzrock und Klassik. Einer breiten
Öffentlichkeit wurde er erst 1980 bekannt, als sein Stück „Bobby Brown“ z…
Top-Ten-Hit wurde. 1993 starb Zappa an Prostatakrebs.
Den Nachlass Zappas verwaltet eine Gesellschaft in den USA, ein sogenannter
Trust, den seine Witwe Gail Zappa repräsentiert. Sie ließ 2000 auch den
Namen „Zappa“ in der Europäischen Union als Wortmarke schützen. Außerdem
ließ sie ein Logo mit dem charakteristischen Schnauz-/Unterlippenbart
Zappas schon 1994 als Bildmarke registrieren.
Eine Marke soll die Unterscheidung von Firmen im Geschäftsverkehr
ermöglichen und die Herkunft von Produkten eines bestimmten Unternehmens
kenntlich machen. Gestützt auf diese Markenrechte, wandte sich der US-Trust
an das seit 1990 bestehende Festival Zappanale. Es solle auf alle Begriffe
und Logos verzichten, die mit der Marke Zappa und dem Bartlogo zu
verwechseln sind.
## Keine Verwechslungsgefahr
Im Gegenzug erhob das Festival eine Widerklage und beantragte, die Marken
für ab 2007 erloschen zu erklären, weil sie – jedenfalls in Europa – gar
nicht benutzt würden. Die Klage des US-Trusts scheiterte in allen
Instanzen, jetzt auch am BGH. Die Widerklage auf Löschung der Zappa-Marke
hatte immerhin in den letzten beiden Instanzen, auch beim BGH, Erfolg.
Anders als ein Patent auf eine Erfindung muss eine Marke tatsächlich
benutzt werden, sonst verfällt sie. Hier konnte der US-Trust aber wenig
vorweisen. So ließ der BGH nicht gelten, dass der Trust eine Website namens
www.zappa.com betreibe. Der Domainname signalisiere nicht, dass hier
Produkte unter dem Markennamen „Zappa“ verkauft werden.
Auch die ab 2006 aktive Plattenfirma Zappa Records sei keine Nutzung der
Marke Zappa, so der BGH. Wenn überhaupt werde hier eine ungeschützte Marke
namens „Zappa Records“ benutzt, die nicht die Gefahr der Verwechslung mit
dem Festival geltend machen könne.
Nicht einmal das Bartlogo, das als Bildmarke für Kleidungsstücke und Schuhe
geschützt war, konnte sich beim BGH durchsetzen. Zwar hatte das
Zappanale-Festival einen ähnlichen Bart auf Textilien verwendet, der
US-Trust tat dies in Deutschland jedoch nicht. Die Klage von Zappas Witwe
ging also nach hinten los, weil diese nun ihre EU-weiten Markenrechte
verlor.
31 May 2012
## AUTOREN
Christian Rath
Christian Rath
## TAGS
Frank Zappa
Schwerpunkt Urheberrecht
## ARTIKEL ZUM THEMA
Doku „Eat That Question – Frank Zappa“: Aufs Klo gehen wir doch alle
Der Film über Zappa funktioniert als Schlüssel zum Werk des schrägen,
erdnussbuttersüchtigen, früh verstorbenen Künstlers – und als Sittenbild
der USA.
c/o Pop Festival: Festival der sanften Töne
Elektropop dominierte das c/o Pop Festival in Köln. Die begleitenden
Podiumsgespräche zu Urheberrrechten liefen konfliktfrei ab – und ohne
Musiker.
Zappa-Witwe klagt gegen deutsches Festival: Ausschlachtung eines Idols
Frank Zappas Witwe klagt gegen ein Festival zu Ehren des Musikers: die
Zappanale in Bad Doberan. Reine Geldgier oder pietätvoller Ahnen-Umgang?
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.