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# taz.de -- Ärztefehler-Statistik vorgestellt: Ungezählte Beschwerden
> Die Bundesärztekammer stellt ihre Fehlerstatistik vor und geht von mehr
> als 2.000 Ärztefehlern aus. Doch Kritiker meinen, die Zahl seien viel zu
> niedrig.
Bild: Bloß nicht daneben greifen.
BERLIN taz | Eine falsche Diagnose vom Hausarzt, die niemand überprüft, bis
es zu spät ist. Oder Infektionen nach einer Operation, um die sich kein
Arzt kümmert. Behandlungsfehler haben im vergangenen Jahr 99 Menschen das
Leben gekostet. Das sagte am Dienstag Andreas Crusius, Vorsitzender der
Schlichtungsstellen der Bundesärztekammer. Sein Berufsverband zählte 2.287
Patienten, die Schäden durch einen Ärztefehler erlitten – dreimal so viele
hatten sich beschwert.
Laut Ärztekammer werden „gut ein Viertel der vermuteten Arzthaftungsfälle“
in einer Schlichtungsstelle betreut. Die anderen Patienten wenden sich an
den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, Haftpflichtversicherungen oder
ziehen vor Gericht. 40.000 Fälle pro Jahr, heißt es. Diese Schätzung gibt
es seit Jahren. Überprüfen kann sie niemand, die Fälle werden nur von
Schlichtungsstellen gezählt und publiziert. Das Aktionsbündnis
Patientensicherheit spricht von 17.000 Fällen von Ärztepfusch.
Verbraucherschützer raten Patienten allerdings davon ab, die Hilfe der
Schlichter der Ärztekammern in Anspruch zu nehmen, sagt Susanne Mauersberg,
gesundheitspolitische Referentin beim Bundesverband der
Verbraucherzentralen: „Das raten wir nur denen, die kein Geld für
Prozesskosten haben.“ Die Gutachten würden intransparent erstellt, die
Erfolgschancen bei der Ärztekammer seien gering.
Patienten bekämen bei den Schlichtungsstellen nur Antworten auf Fragen, die
sie selbst stellen. Medizinische Fachdiskussionen ohne Hilfe eines Anwalts
seien kaum möglich. Dass die Ablehnungsquote der Beschwerden laut
Bundesärztekammer bei knapp 70 Prozent liegt, ist also kaum verwunderlich.
Wer ein negatives Schlichtungsgutachten bekommen hat, sagt Christoph
Kranich von der Hamburger Verbraucherzentrale, habe anschließend häufig
auch vor Gericht schlechte Chancen: „Wenn Gerichte überlastet sind, nutzen
sie vorhandene Bewertungen oder bestellen denselben Gutachter ein.“ Im
Entwurf des neuen Patientenrechtegesetzes steht zu dieser Problematik
nichts.
19 Jun 2012
## AUTOREN
Kristiana Ludwig
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