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# taz.de -- Patientenrechte bei Ärztefehlern: Schere und Tupfer im Bauch
> Das Patientenrechtegesetz hilft bei Ärztefehlern kaum. Ein Härtefallfonds
> muss her, meint ein Aktionsbündnis. Doch das lehnt die Bundesregierung
> ab.
Bild: Frage der Beweislast: Hier dürfte der Fall klar sein.
BERLIN taz | Hardy Müller nennt es „Waffengleichheit“. Damit meint der
Geschäftsführer des Aktionsbündnisses Patientensicherheit (APS), dass Ärzte
nicht von vornherein unter Generalverdacht gestellt werden dürfen, wenn bei
einer Behandlung nicht alles so verläuft, wie es soll.
Müllers Bündnis stellt sich damit gegen die Forderung nach der „Umkehr der
Beweislast“, die aktuell die Kampflinie der Patientenschützer gegen das
neue Patientenrechtegesetz von Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP)
bestimmt.
Das neue Gesetz soll es Patienten erleichtern, ihren Schadenersatz nach
ärztlichen Behandlungsfehlern gegenüber Medizinern und Kliniken geltend zu
machen. Doch Kritiker bemängeln, dass das Gesetz, das am 27. September in
den Bundestag geht und am 1. Januar 2013 in Kraft treten soll, nur die
bereits gültige Rechtspraxis abbilde.
Nach wie vor müssten Betroffene – außer bei offensichtlichen Fehlern wie
falsch amputierten Gliedmaßen – beweisen, dass der Arzt einen Fehler
gemacht hat. Das könnten sie aber nicht, weil ihnen das Fachwissen fehle.
Verbraucherschützer, Gesundheitsexperten und die Opposition im Bundestag
fordern daher: Der Arzt soll beweisen, dass er keinen Fehler gemacht hat.
Das indes lehnt die Bundesregierung ab.
## „Eingriff in den medizinischen Alltag“
Auch das Aktionsbündnis Patientensicherheit, in dem Mediziner,
Krankenkassen, Kliniken mitwirken, plädieren für einen Status quo bei der
Beweiserbringung. „Alles andere wäre ein massiver Eingriff in den
medizinischen Alltag“, sagt APS-Chef Müller. Er fürchtet, dass dann viele
Ärzte bestimmte Behandlungen verweigern würden, weil ihnen das Risiko,
belangt zu werden, zu hoch sei.
Laut Bundesärztekammer sind 99 Patienten 2011 wegen falscher oder
unzulänglicher Behandlung gestorben. 2.287 Behandlungen oder Diagnosen
waren falsch, über 11.000 Patienten haben sich bei den offiziellen Stellen
beschwert. Hardy Müller schätzt die Dunkelziffer falscher Behandlungen
sogar auf 17.500 jedes Jahr.
Aber das Aktionsbündnis weiß auch, dass „Patienten geholfen werden muss“.
So regt es einen sogenannten Härtefallfonds an, der für finanzielle Schäden
aufkommt, die durch ärztliche Fehler entstanden sind. Auch Prozesskosten
könnten damit zunächst beglichen werden. Die Idee eines Notfallfonds hatten
auch schon andere Organisationen. Auch dies lehnt die Bundesregierung ab:
Bislang weiß niemand, woher das Geld dafür kommen soll und wie groß der
Fonds sein müsste.
19 Sep 2012
## AUTOREN
Simone Schmollack
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