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# taz.de -- Bundestag beschließt Patientenrechte: Akteneinsicht ohne Härtefal…
> Die Koalitionsfraktionen beschließen ein neues Patientenrecht, das wenig
> neues regelt. Verbraucherverbände sehen das Gesetz kritisch.
Bild: Sollen mehr Rechte bekommen: Patienten in Deutschland.
BERLIN dapd | Patienten erhalten mehr Rechte. Der Bundestag beschloss am
Donnerstagabend mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen das
Patientenrechtegesetz. SPD und Linke stimmten dagegen, die Grünen
enthielten sich.
Zuvor hatte der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller
(CSU), noch einmal für das Vorhaben geworben. „Wir legen einen Grundstein
für eine neue Kultur in den Praxen und den Gesundheitsversorgungshäusern,
für eine Kultur der Partnerschaft, der Transparenz und der
Rechtssicherheit“, betonte er.
Das von der Bundesregierung vorgelegte und im Gesundheitsausschuss leicht
veränderte Patientenrechtegesetz sieht unter anderem vor, die bislang im
Standes-, im Zivil-, im Straf- und im Sicherheitsrecht verstreuten
Regelungen zu bündeln und für die Bürger übersichtlicher zu machen.
## Akteneinsicht für Patienten
In einem Behandlungsvertrag sollen die Vertragsbeziehungen zwischen
Patienten und Ärzten definiert werden. Gestärkt werden soll die Information
der Patienten über Untersuchungen, Diagnosen und Therapien. Dabei soll auch
eine besondere Informationspflicht für die sogenannten Individuellen
Gesundheitsleistungen (IGeL) gelten, da die Krankenkassen oftmals diese
Kosten nicht übernehmen.
Patienten erhalten bei Streitigkeiten zudem das Recht, Einsicht in ihre
vollständige Patientenakte zu nehmen. Bei Verdacht auf einen
Behandlungsfehler haben Patienten außerdem Anspruch auf die Erstellung
eines Gutachtens.
Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) unterstrich, das neue Gesetz stärke
die Position der Patienten. So sollten die Bewilligungsverfahren durch die
Krankenkassen schneller erfolgen. Justizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) verwies darauf, dass das Gesetz für mehr
Transparenz sorge. „Erstmals werden Informations- und Aufklärungspflichten
gesetzlich verankert. Jeder kann jetzt ins Gesetz schauen und weiß sofort,
welche Rechte und Pflichten ihn treffen.“ Die Stärkung der Rechtsposition
von Patienten sei nicht länger ein bloßes Versprechen, sondern werde
endlich Realität.
## Enttäuschung über fehlenden Härtefallfonds
Einen neuen Härtefallfonds für Opfer von Behandlungsfehlern wird es im
neuen Patientenrechtegesetz allerdings nicht geben. Im Interview mit der
Nachrichtenagentur dapd sagte Zöller, es wäre aber denkbar, „eine Stiftung
zu schaffe, die in Härtefällen aktiv wird – etwa nach dem Vorbild der
Opferschutzorganisation Weißer Ring“. Mit einem Härtefallfonds „könnten
sehr viele Gerichtsprozesse erspart werden“.
Allerdings machte Bahr in der Zeitung Die Welt deutlich, dass er einen
Härtefallfonds ablehnt. Die Forderung gebe es schon lange, er habe aber
„noch kein Konzept dafür gesehen“. Es bringe auch nichts, wenn der Patient
zwei Verfahren anstrengen müsse, „einmal die Klage auf dem Rechtsweg, und
dann den Antrag auf Entschädigung beim Fonds“.
Verbraucherschützer äußerten sich skeptisch über das Gesetz. Der
Gesundheitsexperte bei der Verbraucherzentrale Hamburg, Christoph Kranich,
sagte dem Deutschlandfunk, in dem Gesetz stehe „nicht mehr drin“ als bisher
auch schon geregelt gewesen sei. Er vermisse unter anderem den
Härtefallfonds.
Der Vorsitzende der Deutschen Hospizstiftung, Eugen Brysch, kritisierte im
Sender NDR Info, notwendig wäre eine generelle Beweislastumkehr gewesen.
Bislang beschränke sich diese auf klare Fälle „also wenn ich anstatt des
linken Beins das rechte Bein amputiert habe“. Dass es keinen Härtefallfonds
gebe, sei „eine Riesenenttäuschung“.
29 Nov 2012
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