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# taz.de -- Behandlungsfehler von Ärzten: Patienten werden skeptischer
> Gutachter untersuchten im letzten Jahr 12.686 Vorwürfe über
> Behandlungsfehler von Ärzten. Mehr als 4.000 sollen passiert sein.
Bild: Hat der Herr Doktor auch wirklich nichts vergessen?
BERLIN dapd | Deutsche Patienten lassen mutmaßliche Behandlungsfehler von
Ärzten häufiger durch Gutachter prüfen. Während die Medizinischen Dienste
der Krankenversicherung (MDK) vor fünf Jahren noch rund 11 000 Fälle
untersuchten, hatten sie vergangenes Jahr 12 686 auf dem Tisch. Das gab der
Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen am Mittwoch
in Berlin bekannt. Durch das neue Patientenrechtegesetz könnte die Zahl der
Gutachten weiter ansteigen.
Mehr als 4 000 Behandlungsfehler begingen Ärzte nach Erhebungen der MDK
nachweislich im vergangenen Jahr. In drei von vier Fällen waren diese
Fehler dann auch Ursache für einen gesundheitlichen Schaden, sodass der
Patient gute Aussichten auf Schadenersatz hat.
Doch auch wenn die MDK immer mehr Fälle überprüfen, sei dies kein Beweis
für einen Qualitätsverlust im Gesundheitssektor, stellte
Vize-Geschäftsführer Stefan Gronemeyer klar. Seit Jahren liege in jedem
dritten untersuchten Fall tatsächlich ein Fehler des Arztes vor - doch
Patienten seien nun zunehmend bereit, ihre Rechte durchzusetzen.
Die meisten Fehler begingen Ärzte bei der Therapie von Kniegelenks- und
Hüftgelenksarthrose. Am häufigsten sahen sich Orthopäden und Chirurgen mit
dem Verdacht konfrontiert, bei der Behandlung etwas falsch gemacht zu
haben. Zwei Drittel der Vorwürfe richteten sich gegen Krankenhäuser, ein
Drittel gegen Ärzte mit eigener Praxis.
## Verkettung von Versäumnissen
Mehr als 40 Prozent der Fehler unterlaufen Medizinern nach Angaben der MDK
bei therapeutischen Eingriffen, in rund 23 Prozent der Fälle ist die
Diagnose falsch. „Nach unserer Erfahrung kommt es bei einer erheblichen
Zahl von Behandlungsfehlern zu einer Verkettung von Versäumnissen“,
erläuterte Astrid Zobel vom MDK Bayern.
Wie viele Kunstfehler insgesamt in Deutschland passierten, lasse sich
jedoch nicht sagen. Geschädigte Patienten können sich nämlich auch an
Schlichtungskommissionen der Ärztekammern wenden oder den Mediziner direkt
verklagen. Die Ärztekammern erreichten 11.100 Fälle im Jahr 2011, in 2 287
bestätigte sich der Fehlerverdacht.
Gronemeyer bemängelte, dass bisher nur ein geringer Teil der Geschädigten
seine Rechte wahrnähme. „Vielen Patienten ist nicht bekannt, dass sie sich
an ihre Krankenkasse wenden können und diese dann oft die MDK beauftragen“,
sagte Gronemeyer.
Unionspolitiker setzen deshalb Hoffnungen auf das neue
Patientenrechtegesetz, das im Herbst vom Bundesrat behandelt werden und
dann zum neuen Jahr in Kraft treten soll. Es sieht vor, dass jede
Krankenkasse ihre Kunden beim Umgang mit Behandlungsfehlern unterstützen
muss. Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CDU),
erhofft sich dadurch, dass „Fehlerkultur zum festen Bestandteil des
Behandlungsgeschehens“ wird. Auch werde es das Verhältnis zwischen Arzt und
Patient entkrampfen, weil es den Arzt verpflichte, besser über die
Behandlung zu informieren.
Der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn drang auf eine rasche Umsetzung des
Gesetzes: „Denn Patienten fühlen sich in einer solchen Situation oft allein
gelassen.“ Dagegen warf die Grünen-Abgeordnete Maria Klein-Schmeink der
Regierung vor, keine Erleichterungen für Patienten mit dem neuen Gesetz
anzustreben. Sie forderte, die Beweispflicht umzukehren: Nicht Patienten
sollten beweisen müssen, dass Ärzte etwas falsch gemacht haben, sondern
Ärzte sollten nachweisen, dass nicht ihr Fehler Ursache für einen Schaden
sei.
5 Sep 2012
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Operation
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