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# taz.de -- YouTube-Musik als MP3 downloaden: Das Recht auf Privatkopie
> Google verlangt die Schließung einer Seite, mit der Nutzer einfach Musik
> aus YouTube-Videos herunterladen können. Der Konzern ist von der
> Aufregung überrascht.
Bild: Wir gehen mal davon aus, dass Prinz Charles seine Musik nicht heruntergel…
„Wir fragen uns, was mit Google passiert ist“, heißt es auf der Seite
[1][YouTube-MP3.org]. „Es ist nicht lange her, dass sie nach ihrer
Philosophie lebten 'Tue nichts Böses'. Heute ignorieren sie Millionen
Nutzer und verweisen stattdessen auf ihre fragwürdigen
Geschäftsbedingungen, während sie die von anderen ignorieren, um Profit zu
machen“.
Was ist passiert? Die anonymen Betreiber des Dienstes, der den Download von
MP3-Dateien aus YouTube-Videos erlaubt, hat ein Schreiben des
Google-Anwalts Harris Cohen erhalten, in dem sie aufgefordert werden, ihren
Dienst einzustellen – ansonsten werde der amerikanische Konzern juristische
Schritte ergreifen.
Grund: YouTube-MP3 verstoße gegen die Nutzungsbedingungen von Google, die
den Download von Dateien untersagen, wenn sie nicht von Google selbst
angeboten werden.
Für Google selbst ist das Schreiben nichts besonderes. Zwar will der
Konzern nicht den Einzelfall kommentieren, gibt aber ein allgemein
gehaltenes Statement ab: „Wir haben immer Verstöße gegen unsere
Nutzungsbedingungen ernst genommen und werden diese gegen Anbieter
durchsetzen, die sie ignorieren“. Eine deutsche Sprecherin betont gegenüber
taz.de, dass der Konzern nicht gegen Nutzer solcher Dienste vorgehe. Von
daher könne man die Aufregung nicht nachvollziehen.
## Wie du mir, so ich dir?
Ob die Seite wirklich gegen die Google-Nutzungsbedingungen verstößt, ist
zumindest nicht ganz klar. Denn die Betreiber geben an, nicht die
Programmierschnittstelle von Google in Anspruch zu nehmen – insofern hätten
sie keinen Vertrag mit Google geschlossen und deshalb keinen
Nutzungseinschränkungen zugestimmt. Die Betreiber der Seite werfen Google
vor, bei seinen Diensten wie Google Books oder Google News genau so
verfahren zu haben, in dem sie die Angebote anderer ohne deren vorherige
Zustimmung nutzten.
Es ist zwar möglich, Streams mit Verschlüsselungstechniken abzusichern und
so das Mitschneiden oder den Download wesentlich zu erschweren, aber bei
YouTube ist dies nicht der Fall. Im Prinzip müssen die Download-Services
nur die Internetadresse der Videodateien ermitteln und können sie so
herunterladen und in ein anderes Format konvertieren. Dazu kann man
Online-Dienste wie Youtube-MP3 nutzen oder eines von zahlreichen
Browser-Plugins, die diese Aufgabe für den Nutzer übernehmen.
Der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke sieht diese Praxis durch
deutsches Recht gesichert: „Meiner Meinung nach kann das gesetzliche Recht
auf Privatkopie nicht ohne weiteres durch die AGB eines Dienstes
ausgehebelt werden.“
## Keine „bösen“ Anzeigen
Schlechte Karten hat YouTube-MP3 jedoch, da die Seite Werbung platziert und
somit Googles Dienste zum Geldverdienen nutzt. Zwar nehmen die Anbieter in
Anspruch, nur wenig und keine „bösen“ Anzeigen einzublenden, die den Nutzer
in Abofallen locken oder ihm Schadsoftware unterjubeln wollen. Aber durch
die Kommerzialität des Dienstes hätte Google eine einfache Handhabe gegen
das Angebot. Zudem wäre es für die Google-Techniker wohl kein Problem, die
Server von YouTube-MP3 nicht mehr mit Videos zu beliefern.
Was im Einzelfall für Google kein Problem ist, ist jedoch in der Masse
nicht unproblematisch. Denn natürlich lebt die Plattform davon, dass sich
die Nutzer die Videos samt Werbung ansehen – über Download-Services wird
diese Werbung umgangen. Gleichzeitig muss Google um die Musikvideos
fürchten, die noch kostenlos und legal auf der Plattform eingestellt
werden. Wenn die Nutzer die Musik von diesen Videos einfach herunterladen
können, werden die Musikkonzerne eher davon Abstand nehmen, YouTube als
Werbekanal zu nutzen.
22 Jun 2012
## LINKS
[1] http://www.youtube-mp3.org/help-us
## AUTOREN
Torsten Kleinz
## TAGS
Schwerpunkt Urheberrecht
Schwerpunkt Urheberrecht
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