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# taz.de -- Hilfe für Familien: Träger verklagt Stadt
> Jugendhilfeträger stellt Eilantrag bei Gericht: Senator soll Richtlinie
> zu Sozialraum-Angeboten zurückziehen.
Bild: Traurig: Das reiche Hamburg beschneidet die Unterstützung für bedürfti…
Der Jugendhilfeträger „Miko“ hat beim Verwaltungsgericht Klage gegen die
Umsteuerung in der Jugendhilfe eingereicht. Per Eilantrag fordert er, die
entsprechende Globalrichtlinie außer Kraft zu setzen. „Wir sehen Grundsätze
des Kinder- und Jugendhilferechts beschädigt“, sagt Geschäftsführer Michael
Kolle. Seit die Sozialbehörde die Jugendämter angewiesen habe, Familien
vorrangig an Sozialräumliche Hilfen und Angebote (SHA) zu verweisen,
bekämen viele nicht mehr die Unterstützung, die sie brauchen.
„Miko“ ist ein Träger, der unter anderem Sozialpädagogische Familienhilfe
(SPFH) anbietet, bei der Familienhelfer Eltern und Kinder im Alltag
unterstützen. Mit der Globalrichtlinie hat SPD-Sozialsenator Detlef Scheele
verfügt, dass die Bezirke SHA-Projekte aufbauen. Die sollen „verbindliche
Hilfen“ als Alternative zu förmlichen Hilfen zur Erziehung (HZE) anbieten
und damit Kosten senken. Dafür handelt die Behörde mit den Bezirken
Zielzahlen aus. Auch ist die Weiterfinanzierung eines SHA-Angebots daran
gekoppelt, ob im Umfeld die HZE-Zahlen sinken.
Diese neue Art der Steuerung sei rechtswidrig, sagt Professor Knut Hinrichs
von der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW), der für „Miko“ ein
Gutachten erstellte. Denn die Hilfe müsse bedarfsgerecht sein, Klienten
hätten ein Wunsch- und Wahlrecht. Das gebe es nicht mehr, wenn die
Verweisung an Sozialraumangebote Vorrang vor den Einzelfallhilfen erhält.
## Unpassende Hilfe
Die Umsteuerung sei bereits in vollem Gange, sagt Kolle. „Klienten, die
früher zu uns kamen, wird jetzt gesagt: Gehen sie doch zum Beratungsangebot
XY.“ Das sei oft nicht die passende Hilfe und führe zur Verfestigung der
Probleme. „Eine Mutter sagte mir: ’Das schaffe ich nicht mit meinen drei
Kindern.‘ Ein halbes Jahr später rief sie wieder an, nun sei eines der
Kinder aus der Familie genommen worden.“ Der Wegfall ambulanter Hilfen
führe zu einem Anstieg bei den Heimunterbringungen. „Das Ganze wird nur
teurer“, sagt Kolle.
Kolles Vorgehen gilt als mutig, weil er sich mit den potenziellen
Auftraggebern anlegt. Ihm sei, sagt er, am Erhalt des bisherigen
Hilfssystems gelegen. Formal nutzt der Träger für die Klage aber einen
anderen juristischen Hebel. Das neue Finanzierungs- und Steuerungsmodell
sei ein Eingriff in die im Grundgesetz geschützte „Berufsausübungsfreiheit�…
und benachteilige die einzelnen, im Wettbewerb stehenden Träger. Das setzt
ihn dem Vorwurf aus, er wolle seine Pfründe retten.
„Miko“ sei ein „gewerbliches Unternehmen, das sein Geld mit ambulanten
Hilfen zur Erziehung verdient“, schickt Scheeles Sozialbehörde ihrer
Stellungnahme voraus. Gegen die Globalrichtlinie sei keine Klage zulässig,
weil sie keine Außenwirkung habe und sich ans Bezirksamt richte, sagt
Sprecherin Nicole Serocka. Die Erfolgsaussichten lägen bei „Null“.
Das sieht Hinrichs anders. Denn wenn Träger bisher gegen Sozialraumsbudgets
klagten – was bereits 2004 in Hamburg der Fall war – bekamen sie Recht.
Hinrichs: „In der Verwaltungsrechtssprechung ist das durchjudiziert.“ Die
Entscheidungen dauerten bis zu ein Jahr.
22 Jun 2012
## AUTOREN
Kaija Kutter
Kaija Kutter
## TAGS
Familie
Sozialbehörde
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