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# taz.de -- Gewerkschaft macht Anti-Stress-Vorschläge: Mehr Ruhe auf der Arbeit
> Jeder achte Krankheitstag in Deutschland wird durch seelische Leiden
> ausgelöst. Die IG Metall hat nun Vorschriften gegen Hektik im Job und
> Burn-out vorgeschlagen.
Bild: Am Arbeitsplatz überlastet? Neue Vorschriften sollen helfen.
BERLIN taz | Mit einer „Anti-Stress-Verordnung“ will die Gewerkschaft IG
Metall dafür sorgen, dass psychischen Belastungen im Job Einhalt geboten
wird. „Gute Arbeit braucht klare Regeln“, sagte der Vorstand der
Gewerkschaft, Hans-Jürgen Urban, am Mittwoch und präsentierte einen Katalog
von Vorschlägen. Das Recht müsse an die neuen Probleme und
Herausforderungen der Arbeitswelt angepasst werden.
Psychische Erkrankungen am Arbeitsplatz sind in den vergangenen Jahren
immer mehr zum Problem geworden. Laut Statistik des Bundesverbandes der
Betriebskrankenkassen verursachen seelische Leiden mittlerweile jeden
achten Krankheitstag. Allein in den ersten drei Quartalen 2011 stiegen die
Krankheitstage wegen psychischer Erkrankungen um 13,4 Prozent gegenüber dem
Vorjahr an.
Laut Arbeitsschutzgesetz sind Arbeitgeber rechtlich verpflichtet, für die
Gesundheit und Sicherheit ihrer Belegschaften Sorge zu tragen. Das
Arbeitszeitgesetz legt zum Beispiel auch Höchstgrenzen für die werktägliche
Arbeitszeit fest und regelt Ruhepausen. Ob die Unternehmen sich an diese
Spielregeln halten, müssen allerdings die Gewerbeaufsichtsämter der Länder
sicherstellen. Weil denen Personal fehlt, so heißt es bei Gewerkschaftern,
gebe es allerdings nur selten Kontrollen.
Gegen Hektik im Job oder Burn-out schützen die Vorschriften bisher wenig.
„Anders als in Gefährdungsbereichen wie bei Gefahrstoffen, Lärm oder
mangelnder Beleuchtung fehlen ausgerechnet im Gefährdungsbereich der
psychischen Belastungen klare und konkrete Regeln“, so Urban. Eine
„Anti-Stress-Verordnung“ würde dies ändern.
## Pause vom Handy
Unternehmen müssten dann zum Beispiel dafür sorgen, dass das Schichtsystem
„der Gesundheit zuträglich“ ist. Sie müssten vermeiden, dass Arbeitnehmer
durch Smartphones oder Laptops dauerhaft erreichbar sind. Ebenso müssten
sie Mitarbeiter, die an Projekten arbeiten, besser schützen – und die
Verantwortlichen prüfen, ob ein Projekt „ohne gesundheitliche
Beeinträchtigung“ realisierbar ist.
Ohne das Zutun der Regierung wird sich am Arbeitsschutz jedoch so schnell
nichts ändern. „Das Bundesarbeitsministerium muss eine entsprechende
Verordnung erlassen“, erläutert Urban. Arbeitsministerin Ursula von der
Leyen (CDU) hat den Vorschlag der Gewerkschafter bereits auf dem Tisch. Mit
Gewerkschaften, der Wissenschaft und anderen Teilnehmern sei man im
Gespräch, so ein Sprecher des Ministeriums. Man prüfe, ob eine neue
Verordnung das Problem beheben könne, oder ob bestehende Gesetze nicht
ausreichten. Tatsächlich gebe es „Erkenntnislücken“ was den psychischen
Arbeitsschutz betreffe.
27 Jun 2012
## AUTOREN
Mandy Kunstmann
## TAGS
Bundesarbeitsgericht
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