| # taz.de -- Urteil zu Krankmeldungen: Attest schon ab dem ersten Tag | |
| > Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Arbeitgeber dürfen von ihren | |
| > Beschäftigten schon ab dem ersten Krankheitstag ein Attest einfordern – | |
| > ohne spezielle Begründung. | |
| Bild: Gelbes Glück: eine Krankschreibung. | |
| ERFURT dpa | Beschäftigte müssen auf Verlangen ihres Arbeitgebers schon am | |
| ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen. Das entschied das | |
| Bundesarbeitsgericht am Mittwoch in Erfurt. Die Arbeitgeber müssen demnach | |
| auch nicht begründen, warum sie bereits so früh einen Krankenschein | |
| vorgelegt bekommen wollen. Vielmehr liege es in ihrem Ermessen, dies auch | |
| ohne objektiven Anlass von ihren Mitarbeitern zu verlangen, entschieden die | |
| obersten deutschen Arbeitsrichter. | |
| Damit wurde die Klage einer Redakteurin des Westdeutschen Rundfunks in Köln | |
| zurückgewiesen. Sie war nach einer Krankmeldung im November 2010 von ihrem | |
| Arbeitgeber aufgefordert worden, künftig schon am ersten Krankheitstag ein | |
| Attest vorzulegen. Die Klägerin hatte sich bereits in den Vorinstanzen | |
| erfolglos gegen die Anweisung ihres Arbeitgebers gewehrt. | |
| In Deutschland gibt es laut Statistischem Bundesamt derzeit 37,2 Millionen | |
| Arbeitnehmer. Bundesweit waren Arbeitnehmer im vergangenen Jahr | |
| durchschnittlich 9,5 Arbeitstage krankgemeldet. Den niedrigsten | |
| Krankenstand der vergangenen 20 Jahre gab es 2007 mit rund 7,9 Fehltagen. | |
| Gesetzlich sind Beschäftigte verpflichtet, ihren Arbeitgeber unverzüglich | |
| zu informieren, wenn sie wegen Krankheit ausfallen. Spätestens am vierten | |
| Krankheitstag muss eine entsprechende Bescheinigung eines Arztes vorgelegt | |
| werden. Das Entgeltfortzahlungsgesetz räumt dem Arbeitgeber aber auch das | |
| Recht ein, schon früher einen Krankenschein zu verlangen. | |
| 14 Nov 2012 | |
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