# taz.de -- Urteil zu Krankmeldungen: Attest schon ab dem ersten Tag | |
> Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Arbeitgeber dürfen von ihren | |
> Beschäftigten schon ab dem ersten Krankheitstag ein Attest einfordern – | |
> ohne spezielle Begründung. | |
Bild: Gelbes Glück: eine Krankschreibung. | |
ERFURT dpa | Beschäftigte müssen auf Verlangen ihres Arbeitgebers schon am | |
ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen. Das entschied das | |
Bundesarbeitsgericht am Mittwoch in Erfurt. Die Arbeitgeber müssen demnach | |
auch nicht begründen, warum sie bereits so früh einen Krankenschein | |
vorgelegt bekommen wollen. Vielmehr liege es in ihrem Ermessen, dies auch | |
ohne objektiven Anlass von ihren Mitarbeitern zu verlangen, entschieden die | |
obersten deutschen Arbeitsrichter. | |
Damit wurde die Klage einer Redakteurin des Westdeutschen Rundfunks in Köln | |
zurückgewiesen. Sie war nach einer Krankmeldung im November 2010 von ihrem | |
Arbeitgeber aufgefordert worden, künftig schon am ersten Krankheitstag ein | |
Attest vorzulegen. Die Klägerin hatte sich bereits in den Vorinstanzen | |
erfolglos gegen die Anweisung ihres Arbeitgebers gewehrt. | |
In Deutschland gibt es laut Statistischem Bundesamt derzeit 37,2 Millionen | |
Arbeitnehmer. Bundesweit waren Arbeitnehmer im vergangenen Jahr | |
durchschnittlich 9,5 Arbeitstage krankgemeldet. Den niedrigsten | |
Krankenstand der vergangenen 20 Jahre gab es 2007 mit rund 7,9 Fehltagen. | |
Gesetzlich sind Beschäftigte verpflichtet, ihren Arbeitgeber unverzüglich | |
zu informieren, wenn sie wegen Krankheit ausfallen. Spätestens am vierten | |
Krankheitstag muss eine entsprechende Bescheinigung eines Arztes vorgelegt | |
werden. Das Entgeltfortzahlungsgesetz räumt dem Arbeitgeber aber auch das | |
Recht ein, schon früher einen Krankenschein zu verlangen. | |
14 Nov 2012 | |
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