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# taz.de -- Urteil zu Krankmeldungen: Attest schon ab dem ersten Tag
> Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Arbeitgeber dürfen von ihren
> Beschäftigten schon ab dem ersten Krankheitstag ein Attest einfordern –
> ohne spezielle Begründung.
Bild: Gelbes Glück: eine Krankschreibung.
ERFURT dpa | Beschäftigte müssen auf Verlangen ihres Arbeitgebers schon am
ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen. Das entschied das
Bundesarbeitsgericht am Mittwoch in Erfurt. Die Arbeitgeber müssen demnach
auch nicht begründen, warum sie bereits so früh einen Krankenschein
vorgelegt bekommen wollen. Vielmehr liege es in ihrem Ermessen, dies auch
ohne objektiven Anlass von ihren Mitarbeitern zu verlangen, entschieden die
obersten deutschen Arbeitsrichter.
Damit wurde die Klage einer Redakteurin des Westdeutschen Rundfunks in Köln
zurückgewiesen. Sie war nach einer Krankmeldung im November 2010 von ihrem
Arbeitgeber aufgefordert worden, künftig schon am ersten Krankheitstag ein
Attest vorzulegen. Die Klägerin hatte sich bereits in den Vorinstanzen
erfolglos gegen die Anweisung ihres Arbeitgebers gewehrt.
In Deutschland gibt es laut Statistischem Bundesamt derzeit 37,2 Millionen
Arbeitnehmer. Bundesweit waren Arbeitnehmer im vergangenen Jahr
durchschnittlich 9,5 Arbeitstage krankgemeldet. Den niedrigsten
Krankenstand der vergangenen 20 Jahre gab es 2007 mit rund 7,9 Fehltagen.
Gesetzlich sind Beschäftigte verpflichtet, ihren Arbeitgeber unverzüglich
zu informieren, wenn sie wegen Krankheit ausfallen. Spätestens am vierten
Krankheitstag muss eine entsprechende Bescheinigung eines Arztes vorgelegt
werden. Das Entgeltfortzahlungsgesetz räumt dem Arbeitgeber aber auch das
Recht ein, schon früher einen Krankenschein zu verlangen.
14 Nov 2012
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Bundesarbeitsgericht
Arbeitgeber
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