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# taz.de -- Homo-Ehe scheitert im Bundestag: „Eine Schande für das Haus“
> Erstmals stimmt der Bundestag namentlich über die Öffnung der Ehe für
> Schwule und Lesben ab. Doch der Antrag scheitert an der Blockade der
> Liberalen.
Bild: Knutschen – ja. Heiraten – immer noch nicht.
BERLIN taz | Die Mehrheit der Bevölkerung ist dafür. Eine Mehrheit der
Abgeordneten im Bundestag ebenfalls. Dennoch sind am Donnerstagabend die
Grünen mit ihrem Antrag zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare
gescheitert. Erstmals stimmten die Abgeordneten namentlich darüber ab.
Sowohl in der FDP als auch bei der Union gab es jeweils vier Abweichler,
die sich enthielten oder dem Antrag zustimmten. Einige davon selbst offen
schwul, wie Michael Kauch (FDP) und Steffen Kaufmann (CDU).
„Es wäre eine Schande für das Haus, wenn es heute keine Mehrheit bei der
Abstimmung gäbe“, sagte Volker Beck (Grüne) vor der Abstimmung und verwies
auf entsprechende Parteitagsbeschlüsse von SPD, Grünen, Linkspartei und
FDP. Man dürfe nicht darauf warten, bis das Bundesverfassungsgericht das
Parlament zu den nächsten Gleichstellungsschritten verurteile, sagte er.
„Wir sind Gesetzgeber und haben den Auftrag, die Zukunft des Landes aktiv
zu gestalten.“
Michael Kauch (FDP) stimmte Beck zu „Inhaltlich bin ich ganz bei Ihnen, wie
meine gesamte Fraktion“, sagte er. Der vorliegende Gesetzentwurf sei aber
schlampig formuliert und könne deshalb nicht mitgetragen werden. Kauch
richtete zugleich deutliche Worte an die Union. Die vollständige
Gleichstellung von Homopaaren mit Eheleuten stehe so im Koalitionsvertrag.
„Es wird Zeit, dass sich nicht nur die FDP an den Koalitionsvertrag hält,
etwa beim Betreuungsgeld, sondern dass auch die Union an Punkten, die ihr
nicht gefallen, den Koalitionsvertrag eins zu eins umsetzt.“
Die Union zeigte sich unversöhnlich. „Mit uns ist eine vollständige
Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaft mit der Ehe nicht zu
machen“, sagte Thomas Silberhorn (CSU). Es gebe keinen Grund, bewährte
Einrichtungen für Eheleute, wie das Ehegattensplitting, umzukrempeln.
Darüber hinaus verwies er auf bisher Erreichtes, etwa das Ende der
Benachteiligung von Homos bei Erbschaftssteuer oder im öffentlichen
Dienstrecht. Dass die Regierung bei den meisten Punkten von Gerichten zu
Gesetzesänderungen verdonnert wurde, verschwieg der CSUler.
Seit bald 12 Jahren können gleichgeschlechtliche Paare eine eingetragene
Lebenspartnerschaft eingehen. Damit stehen ihnen viele Rechte und Pflichten
von Eheleuten zu. Beim Adoption- und Steuerrecht aber sind sie nach wie vor
benachteiligt.
29 Jun 2012
## AUTOREN
Paul Wrusch
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