# taz.de -- Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Verkauf gebrauchter Software… | |
> Softwarefirmen wie Oracle können nur einmal kassieren, auch wenn das | |
> Programm heruntergeladen wird. Das entschied der Europäische Gerichtshof. | |
Bild: Die Oracle-Konzernzentrale im kalifornischen Redwood City. | |
FREIBURG taz | Gebrauchte Software kann auch dann weiterverkauft werden, | |
wenn sie zunächst aus dem Internet heruntergeladen wurde. Dies entschied | |
jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Grundsatzurteil. Die | |
Entscheidung wird das Geschäft mit "gebrauchter" Software boomen lassen. | |
"Werfen Sie Ihr Geld nicht aus dem Window." Das ist der Werbespruch der | |
Schweizer Firma UsedSoft. Sie kauft von Unternehmen nicht mehr benötigte | |
Softwarelizenzen und verkauft sie dann an andere Unternehmen oder die | |
öffentliche Verwaltung weiter. Zu den Kunden gehören nach Firmenangaben | |
etwa Rewe oder die Stadt München. Beim Kauf von Standardsoftware sei so | |
eine Ersparnis bis zu fünfzig Prozent möglich, verspricht UsedSoft. | |
Allerdings war das Geschäftsmodell bisher in Deutschland umstritten. Der | |
Softwarehersteller Oracle hatte beim Landgericht München und auch beim | |
dortigen Oberlandesgericht gegen UsedSoft gewonnen. Auch der | |
Bundesgerichtshof tendierte pro Oracle, legte die Frage dann aber dem EuGH | |
in Luxemburg zur Entscheidung vor. | |
Klar war bisher nur, dass Software, die auf CD-ROMs vertrieben wurde, | |
später weiterverkauft werden darf. Nach Meinung von Oracle galt dies aber | |
nicht für Software, die von der Firmen-Webseite heruntergeladen wird, was | |
inzwischen durchaus üblich ist. Hier finde kein Kauf statt. Vielmehr | |
erteile Oracle nur eine Lizenz zur Nutzung. Das sieht der EuGH aber anders: | |
Auch heruntergeladene Software kann weiterverkauft werden. Sie muss nicht | |
einmal auf einer CD zwischengespeichert werden. Es genüge, wenn der | |
Erwerber bei UsedSoft nur die Lizenz kauft und sich dann die Software von | |
den Oracle-Servern herunterlädt. Nach dem sogenannten | |
Erschöpfungs-Grundsatz könne eine Lizenz nur einmal verkauft werden, so der | |
EuGH. Der Urheber soll nicht bei jedem Weiterverkauf erneut eine Vergütung | |
verlangen können, auch wenn er schon beim ersten Kauf bezahlt wurde. | |
Allerdings muss der Erstkäufer, wenn er die Software an UsedSoft abgibt, | |
die Programme auf seinem eigenen Rechner beseitigen, kann also nicht weiter | |
mit ihnen arbeiten. Auch eine Aufspaltung von Lizenzen ist nicht möglich, | |
so der EuGH. Wenn ein Unternehmen also eine Softwarelizenz für 25 | |
Arbeitsplätze kauft, aber nur 20 Arbeitsplätze hat, kann es nicht eine | |
Teillizenz für 5 Arbeitsplätze an UsedSoft verscherbeln. | |
Das Urteil gilt zunächst nur für den Softwaremarkt. Inwieweit es auf andere | |
Bereiche wie Musik oder Hörbücher übertragbar ist, wird sicher bald zum | |
Thema werden. | |
UsedSoft wurde vor neun Jahren gegründet und hat den Markt entwickelt. Das | |
Unternehmen erwartete für 2012 bisher allerdings nur einen Umsatz von 6 | |
Millionen Euro. | |
3 Jul 2012 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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