| # taz.de -- Gutachten zu gebrauchten Programmen: Software aus dem Second-Hand-L… | |
| > Eine deutsche Firma verkauft Lizenzschlüssel für Software, die vom | |
| > ursprünglichen Käufer nicht mehr gebraucht wird. Nach Einschätzung des | |
| > Europäischen Gerichtshofes ist das zulässig. | |
| Bild: Hat ein Problem mit Software aus zweiter Hand: Oracle. | |
| LUXEMBURG afp | Gebrauchte Software-Lizenzen sollen generell weiterverkauft | |
| werden dürfen. Nach einem am Dienstag beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) | |
| in Luxemburg vorgelegten [1][richterlichen Rechtsgutachten] soll dies auch | |
| dann gelten, wenn die Software im Internet gekauft und von dort | |
| heruntergeladen wurde. | |
| Dagegen soll es unzulässig sein, die Software für den Weiterverkauf zu | |
| kopieren. Das abschließende Urteil wird voraussichtlich in der zweiten | |
| Jahreshälfte verkündet. Der EuGH ist nicht an das Gutachten gebunden, er | |
| folgt dem Gutachter aber in den allermeisten Fällen. (Az: C 128/11) | |
| Software wird inzwischen meist nicht mehr auf CDs verkauft, sondern direkt | |
| beim Hersteller aus dem Internet heruntergeladen. Das [2][deutsche | |
| Unternehmen UsedSoft] handelt mit Lizenzen auch solcher Software, die vom | |
| ursprünglichen Käufer nicht mehr benötigt wird. Mit dem bei UsedSoft | |
| erworbenen „gebrauchten“ Lizenzschlüssel kann sich der Käufer teils direkt | |
| beim Hersteller die Software neu herunterladen. | |
| Dagegen klagte das US-Unternehmen Oracle. Es gehört zu den weltweit | |
| führenden Software-Herstellern, insbesondere für den Bereich elektronischer | |
| Datenbanken. Mit dem bei UsedSoft erworbenen Lizenzschlüssel kann sich der | |
| Käufer direkt bei Oracle eine neue Kopie der Software herunterladen. Der | |
| Bundesgerichtshof (BGH) legte den Streit dem EuGH vor. | |
| ## Rechte des Verkäufers „erschöpft“ | |
| Hintergrund ist die sogenannte Erschöpfungsregel. Danach sind die Rechte | |
| eines Herstellers, der seine Ware innerhalb der EU angeboten und verkauft | |
| hat, erschöpft, also verfallen. Die Kontrolle liegt danach beim Käufer, | |
| einschließlich des Rechts auf Weiterverkauf. UsedSoft meint, dies umfasse | |
| auch den Weiterverkauf in Form einer Kopie. Dagegen argumentiert Oracle, | |
| die Erschöpfungsregel sei gar nicht anwendbar, weil Software aus dem | |
| Internet nicht dinglich existiert. | |
| Der sogenannte EuGH-Generalanwalt Yves Bot schlug nun einen Mittelweg vor. | |
| Die „Erschöpfungsregel“ dürfe nicht untergraben werden und müsse generell | |
| auch für Software gelten. Andernfalls würden die Vermarktungsrechte der | |
| Hersteller unangemessen erweitert. Allerdings beziehe sich das | |
| Weiterverkaufsrecht nur auf die ursprüngliche, vom Erstkäufer aus dem | |
| Internet gezogene Kopie. Daher sollen die Hersteller weitere Kopien selbst | |
| dann verbieten können, wenn der Erstkäufer seine ursprüngliche Kopie | |
| löscht. | |
| 24 Apr 2012 | |
| ## LINKS | |
| [1] http://curia.europa.eu/jcms/jcms/P_86925/ | |
| [2] http://www.usedsoft.com/ | |
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