# taz.de -- Gutachten zu gebrauchten Programmen: Software aus dem Second-Hand-L… | |
> Eine deutsche Firma verkauft Lizenzschlüssel für Software, die vom | |
> ursprünglichen Käufer nicht mehr gebraucht wird. Nach Einschätzung des | |
> Europäischen Gerichtshofes ist das zulässig. | |
Bild: Hat ein Problem mit Software aus zweiter Hand: Oracle. | |
LUXEMBURG afp | Gebrauchte Software-Lizenzen sollen generell weiterverkauft | |
werden dürfen. Nach einem am Dienstag beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) | |
in Luxemburg vorgelegten [1][richterlichen Rechtsgutachten] soll dies auch | |
dann gelten, wenn die Software im Internet gekauft und von dort | |
heruntergeladen wurde. | |
Dagegen soll es unzulässig sein, die Software für den Weiterverkauf zu | |
kopieren. Das abschließende Urteil wird voraussichtlich in der zweiten | |
Jahreshälfte verkündet. Der EuGH ist nicht an das Gutachten gebunden, er | |
folgt dem Gutachter aber in den allermeisten Fällen. (Az: C 128/11) | |
Software wird inzwischen meist nicht mehr auf CDs verkauft, sondern direkt | |
beim Hersteller aus dem Internet heruntergeladen. Das [2][deutsche | |
Unternehmen UsedSoft] handelt mit Lizenzen auch solcher Software, die vom | |
ursprünglichen Käufer nicht mehr benötigt wird. Mit dem bei UsedSoft | |
erworbenen „gebrauchten“ Lizenzschlüssel kann sich der Käufer teils direkt | |
beim Hersteller die Software neu herunterladen. | |
Dagegen klagte das US-Unternehmen Oracle. Es gehört zu den weltweit | |
führenden Software-Herstellern, insbesondere für den Bereich elektronischer | |
Datenbanken. Mit dem bei UsedSoft erworbenen Lizenzschlüssel kann sich der | |
Käufer direkt bei Oracle eine neue Kopie der Software herunterladen. Der | |
Bundesgerichtshof (BGH) legte den Streit dem EuGH vor. | |
## Rechte des Verkäufers „erschöpft“ | |
Hintergrund ist die sogenannte Erschöpfungsregel. Danach sind die Rechte | |
eines Herstellers, der seine Ware innerhalb der EU angeboten und verkauft | |
hat, erschöpft, also verfallen. Die Kontrolle liegt danach beim Käufer, | |
einschließlich des Rechts auf Weiterverkauf. UsedSoft meint, dies umfasse | |
auch den Weiterverkauf in Form einer Kopie. Dagegen argumentiert Oracle, | |
die Erschöpfungsregel sei gar nicht anwendbar, weil Software aus dem | |
Internet nicht dinglich existiert. | |
Der sogenannte EuGH-Generalanwalt Yves Bot schlug nun einen Mittelweg vor. | |
Die „Erschöpfungsregel“ dürfe nicht untergraben werden und müsse generell | |
auch für Software gelten. Andernfalls würden die Vermarktungsrechte der | |
Hersteller unangemessen erweitert. Allerdings beziehe sich das | |
Weiterverkaufsrecht nur auf die ursprüngliche, vom Erstkäufer aus dem | |
Internet gezogene Kopie. Daher sollen die Hersteller weitere Kopien selbst | |
dann verbieten können, wenn der Erstkäufer seine ursprüngliche Kopie | |
löscht. | |
24 Apr 2012 | |
## LINKS | |
[1] http://curia.europa.eu/jcms/jcms/P_86925/ | |
[2] http://www.usedsoft.com/ | |
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