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# taz.de -- Gesetzentwurf zum Sorgerecht: Neuigkeiten für Kümmer-Väter
> Mütter sollen nicht mehr einfach das gemeinsame Sorgerecht ablehnen
> können. Am Mittwoch diskutiert das Kabinett einen Entwurf des
> Justizministeriums.
Bild: Gemeinsames Sorgerecht: Das Kabinett diskutiert einen Gesetzentwurf, der …
BERLIN taz | Schaut man sich die Namen Neugeborener an, staunt man
mitunter: Viele Kinder tragen den Nachnamen des Vaters. Auch dann, wenn die
Eltern nicht miteinander verheiratet sind. Das gab es früher kaum.
Beobachter sehen darin ein Indiz dafür, dass Väter heute präsenter sind als
früher und das auch nach außen dokumentieren wollen.
Tatsächlich gibt es heute mehr Männer, die für den Nachwuchs da sind. Doch
das neue Kümmern der Väter ist nicht so geregelt, dass ihnen die gleichen
Rechte zustehen wie Müttern. Das soll sich jetzt ändern.
Am Mittwoch will die Koalition über einen Referentenentwurf zum gemeinsamen
Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern verhandeln. Der Entwurf
aus dem Justizministerin, der der taz vorliegt, wurde lange erwartet. Nötig
geworden war er, weil das Bundesverfassungsgericht – angestoßen durch den
Straßburger Menschenrechtsgerichtshof – 2010 das geltende Recht gekippt
hat, nach dem die Mutter die gemeinsame Sorge ablehnen kann.
Nach dem Willen von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
(FDP) soll die Mutter das gemeinsame Sorgerecht nicht mehr so einfach
ablehnen können. Zwar soll sie nach der Geburt des Kindes zunächst das
alleinige Sorgerecht bekommen und der Vater muss sich für das gemeinsame
Recht aussprechen. Lehnt die Mutter das ab, kann der Vater beim
Familiengericht die gemeinsame Sorge beantragen.
## Streit um beschleunigtes Verfahren
Innerhalb einer bestimmten Frist – im Gespräch sind sechs Wochen – kann die
Mutter ihre Gründe darlegen, warum sie das nicht will. Schweigt sie oder
„trägt keine potenziell kindeswohlrelevanten Gründe vor“, wird das
gemeinsame Sorgerecht erteilt. Das soll im beschleunigten Verfahren
geschehen.
Obwohl sich die Koalition dem Vernehmen nach einig ist, könnte es im
Kabinett am Mittwoch trotzdem zu Debatten kommen. Ein Streitpunkt könnte
das beschleunigte Verfahren sein, bei dem zudem nicht in jedem Fall eine
Anhörung beider Elternteile vorgesehen sein soll.
Das lehnt beispielsweise die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU)
ab. „Ein vereinfachtes Verfahren wird der Bedeutung des Sorgerechts nicht
gerecht“, sagt sie. Die Eltern seien anzuhören, weil RichterInnen am besten
im Gespräch feststellen können, „wie die tatsächlichen Umstände sind“.
Merks Vorstoß sorgt bei der FDP für Irritation. So weist der
Bundestagsabgeordnete Stephan Thomae Merks Kritik als „unberechtigt“
zurück. Die Mütter hätten selbst in der Hand, das beschleunigte Verfahren
zu verhindern, sagt er: „Wenn die Mutter die Zeit verstreichen lässt, gibt
sie damit zu erkennen, dass auch sie auf eine mündliche Verhandlung keinen
Wert legt.“ Außerdem habe sie „während der Schwangerschaft Zeit, sich mit
der Frage zu beschäftigen, ob sie eine gemeinsame Sorge mit dem Vater
will.“
## Studie: Mehrheit der Eltern für gemeinsame Sorge
Begleitend zur Gesetzentwicklung hat das Justizministerium eine Studie in
Auftrag gegeben, die Erstaunliches zutage förderte: Die Mehrheit der nicht
miteinander verheirateten Eltern, 62 Prozent, bekennen sich kurz vor oder
nach dem Geburtstermin zur gemeinsamen Sorge.
Das sind mehr als erwartet, heißt es in der Untersuchung. Von den Eltern,
die bei der Geburt des Kindes ohne Trauschein zusammenleben, vereinbaren
zwei Drittel die gemeinsame Verantwortung. Die, die das ablehnen – das sind
mehr Frauen als Männer –, begründen das mit Partnerschaftsproblemen. Dazu
zählt auch, dass beide Partner nichts (mehr) miteinander verbindet. Die
Studie kommt zu dem Schluss, dass für solche Paare das gemeinsame
Sorgerecht „weniger empfehlenswert“ sei.
4 Jul 2012
## AUTOREN
Simone Schmollack
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