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# taz.de -- Verfahren gegen Wisniewski vor Einstellung: Keine neue Prozesswelle…
> Bei den Vorbereitungstreffen der RAF zum Buback-Mord war neben Becker
> noch rund ein Dutzend Personen anwesend. Wegen bloßer Beihilfe sollen sie
> aber nicht angeklagt werden.
Bild: Stefan Wisniewski im März 2011 auf dem Weg ins Stuttgart Landgericht.
STUTTGART taz | Wird dem Urteil gegen Verena Becker nun eine Reihe anderer
Prozesse wegen des Buback-Mordes folgen? Verena Becker wurde im
Wesentlichen vorgeworfen, dass sie sich bei der RAF-internen
Beschlussfassung vehement für das Attentat eingesetzt habe. Das haben
andere damalige RAF-Mitglieder aber auch getan.
Peter-Jürgen Boock sagte als Zeuge im Prozess, die Gruppe habe nicht von
Becker überzeugt werden müssen, alle seien dafür gewesen. Er selbst habe
sich zum Beispiel genauso vehement für den Mordplan ausgesprochen wie
Becker. Besprochen wurde der Plan bei zwei RAF-Vorbereitungstreffen im Harz
und in Holland. Anwesend waren damals rund ein Dutzend Personen. Die
meisten von ihnen standen im Zusammenhang mit dem Buback-Mord noch nicht
vor Gericht.
Dennoch gibt es in der Bundesanwaltschaft (BAW) keine Pläne, nun gegen alle
Teilnehmer der Treffen Ermittlungen aufzunehmen. Zum einen halten die
Ankläger an der Position fest, dass sich Becker mehr als andere für das
Attentat eingesetzt habe. Zum anderen käme auch bei anderen damaligen
RAF-Mitgliedern – selbst wenn sie sich besonders intensiv eingesetzt hätten
– nur eine Strafe wegen Beihilfe in Betracht. In solchen Fällen könne man
ein Ermittlungsverfahren auch wieder einstellen.
Auch gegen die RAF-Aussteiger, die nach der Wiedervereinigung in der DDR
entdeckt wurden, war nur dann Anklage erhoben worden, wenn ihnen
Mittäterschaft an Morden vorgeworfen wurde, also nicht bloße Beihilfe.
## Die Theorien der schützenden Hand
Für Verena Becker dürften solche Überlegungen wohl eher seltsam klingen.
Hätte die Bundesanwaltschaft ihren Tatbeitrag zum Buback-Mord von Beginn an
als Beihilfe eingestuft, dann wäre ihr der ganze Prozess erspart geblieben.
Die Vermutung liegt nahe, dass es ohne den massiven öffentlichen Druck, den
Nebenkläger Michael Buback aufbaute, wohl gar nicht zur Anklage gekommen
wäre. Sie diente der Bundesanwaltschaft nicht zuletzt dazu, Michael Bubacks
Theorien von einer „schützenden Hand“ des Staates zu widerlegen.
Offen ist noch das Ermittlungsverfahren gegen Ex-RAF-Mitglied Stefan
Wisniewski. Er wird von der BAW seit 2007 als Schütze des Buback-Mordes
verdächtigt. Dieses Verfahren wurde durch Aussagen von Peter-Jürgen Boock
ausgelöst, der gehört haben will, dass Wisniewski der Schütze ist. Auch
Verena Becker hatte gegenüber dem Verfassungsschutz Anfang der 80er-Jahre
Wisniewski als Schützen angegeben.
Woher beide ihr Wissen haben, ist unklar. Außerdem gibt es so gut wie keine
Spurenbeweise gegen Wisniewski. Es liegt nur ein DNA-Fragment an einem
Kleidungsstück vor, das mit der Tat in Verbindung steht. Die Beweiskraft
dieser Spur wird aber auch von der Bundesanwaltschaft als nicht ausreichend
eingestuft. Vermutlich wollte sie nur abwarten, ob der Becker-Prozess neue
Erkenntnisse bringt. Das war nicht der Fall. Daher wird die BAW wohl auch
das Verfahren gegen Wisniewski bald einstellen.
6 Jul 2012
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Rote Armee Fraktion / RAF
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