# taz.de -- BGH soll Urteil gegen Ex-RAFlerin prüfen: „Uns überzeugt das Ur… | |
> Der Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker soll vom | |
> Bundesgerichtshof überprüft werden. Die Verurteilung wegen „psychischer | |
> Beihilfe“ sei nicht überzeugend, so ihr Anwalt. | |
Bild: Veruteilt wegen Unterstützung von unbekannten Tätern: Verena Becker. | |
STUTTGART dapd | Das Urteil im jüngsten RAF-Prozess um das Buback-Attentat | |
muss jetzt vom Bundesgerichtshof überprüft werden. Die frühere | |
RAF-Terroristin Verena Becker hat gegen ihre Verurteilung wegen Beihilfe | |
zum Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback Revision | |
eingelegt, wie ihr Verteidiger Hans Wolfgang Euler am Mittwoch auf | |
dapd-Anfrage sagte. Die 59 Jahre alte Angeklagte war am vergangenen Freitag | |
vom Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart zu einer Haftstrafe von vier Jahren | |
verurteilt worden. | |
Der Angeklagten, die früher bereits wegen einer anderen Tat zu einer | |
lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden war, sollten laut OLG zweieinhalb | |
Jahre der vierjährigen Freiheitsstrafe als „Härteausgleich“ angerechnet | |
werden. Doch nun kann der Richterspruch vorerst nicht rechtskräftig werden. | |
Der BGH wird prüfen, ob es im Urteil des Oberlandesgerichts Rechtsfehler | |
gibt. | |
Nach Auffassung des Stuttgarter Gerichts hat Becker „psychische Beihilfe“ | |
zu dem Dreifachmord an Buback und seinen beiden Begleitern am 7. April 1977 | |
geleistet. Das OLG sah als erwiesen an, dass Becker die Entscheidung für | |
das Attentat im Beisein der späteren Täter „mitbestimmt“ und die Täter in | |
ihrem Tatentschluss „wissentlich und willentlich“ bestärkt habe. Becker | |
hatte vor Gericht jegliche Beteiligung an dem Attentat bestritten. | |
Rechtsanwalt Euler sagte: „Uns überzeugt das Urteil wegen psychischer | |
Beihilfe nicht.“ Denn dann müssten auch andere frühere RAF-Mitglieder wegen | |
des Buback-Attentats angeklagt werden, sagte der Verteidiger. Euler verwies | |
auch darauf, dass das OLG nach 21 Monaten Prozessdauer nicht habe klären | |
können, welche beiden RAF-Terroristen auf dem Motorrad saßen, von dem aus | |
Buback und seine Begleiter in Karlsruhe erschossen wurden. | |
Wenn aber „die Täter unbekannt“ seien, wie könne man dann Becker vorwerfe… | |
diese unterstützt zu haben, fragte Euler. Dies sei „eine Art der | |
Beweisführung, die in einem Strafprozess nichts zu suchen hat“, betonte | |
Euler. Es werde damit vor dem BGH letztlich um „Rechtsfragen“ gehen. Bevor | |
die Verteidigung ihre Revision näher begründet, wird sie zunächst das | |
schriftliche Urteil des 6. Strafsenats des OLG abwarten. | |
Mit dem Urteil ging nach mehr als eineinhalb Jahren ein Mammutprozess zu | |
Ende. Seit September 2010 war an 97 Sitzungstagen verhandelt worden. Es | |
wurden 165 Zeugen vom Gericht vernommen und 8 Sachverständige gehört. | |
Bisher waren wegen des Buback-Attentats die früheren RAF-Terroristen | |
Christian Klar, Knut Folkerts und Brigitte Mohnhaupt als „Mittäter“ | |
verurteilt worden. Gegen Günter Sonnenberg, der ursprünglich ebenfalls als | |
verdächtig galt, war das Verfahren eingestellt worden. | |
12 Jul 2012 | |
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Revision | |
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