# taz.de -- Urteil des OLG Stuttgart: Frei von Rechtsfehlern | |
> Die Revision der Ex-RAF-Terroristin Verena Becker ist gescheitert. Damit | |
> ist die 59-Jährige rechtskräftig wegen Beihilfe zum Buback-Mord | |
> verurteilt. | |
Bild: Verena Becker im Jahr 2012. | |
STUTTGART afp | Die wegen Beihilfe zum Buback-Mord zu vier Jahren Haft | |
verurteilte Ex-Terroristin Verena Becker ist mit ihrer Revision zum Urteil | |
des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart gescheitert. Dies teilte das | |
Stuttgarter OLG am Mittwoch mit. Demnach sei das Urteil frei von | |
Rechtsfehlern und die Revision unbegründet. | |
Becker war im vergangenen Juli für schuldig befunden worden, das | |
RAF-Kommando bei dem tödlichen Anschlag auf Buback und zwei seiner | |
Begleiter 1977 psychisch unterstützt zu haben. Zweieinhalb Jahre ihrer | |
Strafe gelten wegen einer früheren Haft von Becker bereits als verbüßt. | |
Die 59-jährige Becker befindet sich derzeit auf freiem Fuß und wird es | |
trotz der verworfenen Revision voraussichtlich auch bleiben: Weil Becker | |
bei Berücksichtigung der anzurechnenden zweieinhalb Jahre und ihrer | |
viermonatigen Untersuchungshaft bereits mehr als zwei Drittel der | |
vierjährigen Haftstrafe verbüßt hat, könnte die Reststrafe zur Bewährung | |
ausgesetzt werden. | |
Voraussetzung dafür ist eine positive Prognose für Becker. Die Argumente, | |
die dafür sprechen, wie etwa ihre Abwendung von der RAF, hatte das OLG in | |
seiner Urteilsbegründung dargelegt. | |
20 Nov 2013 | |
## TAGS | |
Revision | |
Rote Armee Fraktion / RAF | |
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