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# taz.de -- Urteil des OLG Stuttgart: Frei von Rechtsfehlern
> Die Revision der Ex-RAF-Terroristin Verena Becker ist gescheitert. Damit
> ist die 59-Jährige rechtskräftig wegen Beihilfe zum Buback-Mord
> verurteilt.
Bild: Verena Becker im Jahr 2012.
STUTTGART afp | Die wegen Beihilfe zum Buback-Mord zu vier Jahren Haft
verurteilte Ex-Terroristin Verena Becker ist mit ihrer Revision zum Urteil
des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart gescheitert. Dies teilte das
Stuttgarter OLG am Mittwoch mit. Demnach sei das Urteil frei von
Rechtsfehlern und die Revision unbegründet.
Becker war im vergangenen Juli für schuldig befunden worden, das
RAF-Kommando bei dem tödlichen Anschlag auf Buback und zwei seiner
Begleiter 1977 psychisch unterstützt zu haben. Zweieinhalb Jahre ihrer
Strafe gelten wegen einer früheren Haft von Becker bereits als verbüßt.
Die 59-jährige Becker befindet sich derzeit auf freiem Fuß und wird es
trotz der verworfenen Revision voraussichtlich auch bleiben: Weil Becker
bei Berücksichtigung der anzurechnenden zweieinhalb Jahre und ihrer
viermonatigen Untersuchungshaft bereits mehr als zwei Drittel der
vierjährigen Haftstrafe verbüßt hat, könnte die Reststrafe zur Bewährung
ausgesetzt werden.
Voraussetzung dafür ist eine positive Prognose für Becker. Die Argumente,
die dafür sprechen, wie etwa ihre Abwendung von der RAF, hatte das OLG in
seiner Urteilsbegründung dargelegt.
20 Nov 2013
## TAGS
Revision
Rote Armee Fraktion / RAF
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