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# taz.de -- CSU und FDP verteidigen Meldegesetz: Streit um das „Schutzniveau�…
> Stimmen aus CSU und FDP verteidigen das Meldegesetz als Verbesserung der
> gegenwärtigen Datenschutzregelung. Die Änderungen waren angeblich schon
> länger bekannt.
Bild: Sicherheitsrisiko Bürgeramt?
BERLIN afp/dapd | Bundestagsabgeordnete von Union und FDP haben den Entwurf
für ein neues Meldegesetz verteidigt. Der CSU-Innenpolitiker Hans-Peter Uhl
sagte der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung, das vom Bundestag
verabschiedete Gesetz stelle eine „deutliche Verbesserung der gegenwärtigen
Datenschutzregelung im Meldegesetz dar“.
Uhl verteidigt auch die umstrittene Widerspruchslösung, da diese den
Meldeämtern einen „immensen Arbeitsaufwand“ erspare. Der Bürger könne si…
durch ein allgemeines Widerspruchsrecht, an das er jährlich erinnert werden
solle, besser als bisher gegen Werbung wehren.
Ähnlich äußerte sich die stellvertretende Vorsitzende der
FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz. Das geforderte Datenschutzniveau im
vom Bundestag beschlossenen Gesetz sei besser als das bislang bestehende,
sagte sie der FAS. „Weitere Verbesserungen werden aber jedenfalls nicht an
der FDP scheitern.“ Von den Reaktionen auf den Gesetzentwurf sei sie
überrascht gewesen, sagte Piltz. „Die Widerspruchslösung, über die sich
jetzt manche Landespolitiker aufregen, geht doch über das Schutzniveau in
deren eigenen Landesgesetzen hinaus.“
Die heftig kritisierte Änderung beim Bundesmeldegesetz war in der Koalition
angeblich schon mehr als zwei Monate vor der Verabschiedung Ende Juni
bekannt. Wie Der Spiegel in seiner neuen Ausgabe schreibt, legte das
Innenministerium Anfang April auf Wunsch der Regierungsfraktionen
Formulierungshilfen für das Gesetz vor. Darin sei erstmals die
Widerspruchslösung festgeschrieben, nach der Meldeämter personenbezogene
Daten grundsätzlich herausgeben dürfen. Im ursprünglichen Entwurf war eine
Einwilligung der Bürger noch nötig gewesen. Derweil sorgt die Debatte über
das Gesetz für Zoff innerhalb der CSU.
Auch sei in den Formulierungshilfen aus dem Innenministerium der neue
Paragraf 44 Absatz 4 enthalten gewesen, der es Adresshändlern erlaubt,
vorhandene Daten mit den Meldeämtern abzugleichen, selbst wenn die
Betroffenen widersprochen haben, schreibt der Spiegel. Erstmals sei die
Änderung bei der ersten Lesung des Regierungsentwurfs im Bundestag am 26.
April öffentlich geworden. Der CDU-Abgeordnete Helmut Brandt habe in seiner
unbeachteten Rede den Absatz 4 erwähnt, obwohl dieser noch gar nicht im
Gesetzestext gestanden habe, sondern nur Teil der unter der Hand
vereinbarten Änderungen gewesen sei.
15 Jul 2012
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