# taz.de -- Datenschützer zum Schredder-Skandal: Keine Pflicht zur Aktenvernic… | |
> Nach der Vernichtung von NSU-Akten beim Verfassungsschutz kritisiert | |
> Bundesdatenschützer Schaar „erschreckende Wissenslücken“. | |
> Datenschutzrechtlich nötig sei das nicht gewesen. | |
Bild: Kann den Verfassungsschutz nicht verstehen: Der Bundesdatenschutzbeauftra… | |
HAMBURG afp | Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat das | |
Bundesamt für Verfassungsschutz wegen der Vernichtung von Akten im | |
Zusammenhang mit der Neonazi-Mordserie gerügt. „Es gibt keinerlei | |
gesetzliche Prüffristen für Akten. Die Aussage, auch vom Verfassungsschutz, | |
diese Akten hätten aus datenschutzrechtlichen Gründen vernichtet werden | |
müssen, sind für mich völlig unverständlich“, sagte Schaar der Financial | |
Times Deutschland. Es gebe nur die Vorschrift zur Sperrung von Akten, keine | |
„Aktenvernichtungsverpflichtung“. | |
Es gebe einen Datenschutzbeauftragten mit Mitarbeitern beim Bundesamt für | |
Verfassungsschutz, sagte Schaar weiter. Dessen Aufgabe sei nicht nur der | |
Datenschutz, sondern auch, dass Daten verfügbar seien. „Seine entscheidende | |
Aufgabe ist, dass die Strukturen der Datenhaltung ordentlich sind – da gibt | |
es offensichtlich Mängel“, kritisierte Schaar. Auch bei der Schulung der | |
Mitarbeiter gebe es offenbar „erschreckende Wissenslücken“. | |
Ende Juni war bekannt geworden, dass Akten mit Informationen über | |
thüringische Rechtsextremisten im November 2011 beim Bundesamt für | |
Verfassungsschutz kurz nach der Aufdeckung der Mordserie der Terror-Gruppe | |
„Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) vernichtet worden waren. | |
Als möglicher Grund für die Aktenvernichtung waren gesetzliche Fristen | |
genannt worden. Wegen neuer Erkenntnisse zur Aktenvernichtung will der | |
Untersuchungsausschuss des Bundestags am Donnerstag zu einer Sondersitzung | |
zusammenkommen. | |
16 Jul 2012 | |
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