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# taz.de -- Datenschützer zum Schredder-Skandal: Keine Pflicht zur Aktenvernic…
> Nach der Vernichtung von NSU-Akten beim Verfassungsschutz kritisiert
> Bundesdatenschützer Schaar „erschreckende Wissenslücken“.
> Datenschutzrechtlich nötig sei das nicht gewesen.
Bild: Kann den Verfassungsschutz nicht verstehen: Der Bundesdatenschutzbeauftra…
HAMBURG afp | Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat das
Bundesamt für Verfassungsschutz wegen der Vernichtung von Akten im
Zusammenhang mit der Neonazi-Mordserie gerügt. „Es gibt keinerlei
gesetzliche Prüffristen für Akten. Die Aussage, auch vom Verfassungsschutz,
diese Akten hätten aus datenschutzrechtlichen Gründen vernichtet werden
müssen, sind für mich völlig unverständlich“, sagte Schaar der Financial
Times Deutschland. Es gebe nur die Vorschrift zur Sperrung von Akten, keine
„Aktenvernichtungsverpflichtung“.
Es gebe einen Datenschutzbeauftragten mit Mitarbeitern beim Bundesamt für
Verfassungsschutz, sagte Schaar weiter. Dessen Aufgabe sei nicht nur der
Datenschutz, sondern auch, dass Daten verfügbar seien. „Seine entscheidende
Aufgabe ist, dass die Strukturen der Datenhaltung ordentlich sind – da gibt
es offensichtlich Mängel“, kritisierte Schaar. Auch bei der Schulung der
Mitarbeiter gebe es offenbar „erschreckende Wissenslücken“.
Ende Juni war bekannt geworden, dass Akten mit Informationen über
thüringische Rechtsextremisten im November 2011 beim Bundesamt für
Verfassungsschutz kurz nach der Aufdeckung der Mordserie der Terror-Gruppe
„Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) vernichtet worden waren.
Als möglicher Grund für die Aktenvernichtung waren gesetzliche Fristen
genannt worden. Wegen neuer Erkenntnisse zur Aktenvernichtung will der
Untersuchungsausschuss des Bundestags am Donnerstag zu einer Sondersitzung
zusammenkommen.
16 Jul 2012
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Schwerpunkt Rechter Terror
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