Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Kommentar Jagd auf Nazi-Verbrecher: Mord verjährt nicht
> Von Ladislaus Csizsik-Csatary geht keine Gefahr mehr aus, nein. Doch das
> heißt noch lange nicht, dass man ihn jetzt schonen muss.
Hat es Sinn, Greise vor Gericht zu zerren, obwohl ihre Taten 70 Jahre
zurückliegen? Wird nicht mit zweierlei Maß gemessen, wenn man heute
Polizisten und Hilfskräfte verfolgt, obwohl die meisten, inzwischen längst
verstorbenen Befehlsgeber einen geruhsamen Lebensabend in Freiheit genießen
durften? Und ist bei den uralten mutmaßlichen Tätern eine
Wiederholungsgefahr nicht vollständig auszuschließen?
Um mit Letzterem zu beginnen: Selbstverständlich geht von dem heute 97
Jahre alten Ladislaus Csizsik-Csatary in Budapest keine Gefahr mehr aus.
Das einzig Gefährliche, was noch passieren kann, ist, dass er mit seinem
Auto einen Verkehrsunfall verursacht. Und ja, natürlich ist es eine
Ungerechtigkeit, wenn man die großen Täter vor Jahrzehnten hat laufen
lassen, während man heute hinter den kleineren Befehlsempfängern her ist.
Jedoch: Die mehr als großzügige Behandlung von Nazi-Tätern, insbesondere
durch die bundesdeutsche Justiz in der Vergangenheit, kann kein Grund dafür
sein, mit diesem Fehler auch noch fortzufahren und mit ähnlicher Nachsicht
die noch Lebenden zu behandeln.
Es geht um Mord, und der verjährt aus gutem Grund nicht. Der große
zeitliche Abstand zur Tat mag in einem Urteilsspruch Berücksichtigung
finden, ein Grund, gar nicht erst einzuschreiten, ist dies keinesfalls. Was
wäre das für eine Justiz, die danach vorginge, wie lange ein Mord
zurückliegt? Die Täter bekämen einen Freispruch nicht aus Mangel an
Beweisen, sondern wegen der Vielzahl von vergangen Jahren.
Der Schlussstrich würde all jene erfreuen, die den Tätern ideologisch
nacheifern. Die überlebenden Opfer und ihre Nachfahren aber erhielten den
Bescheid, dass sie mit dem Strafverfahren leider bis zum Jüngsten Gericht
warten müssten.
Bei der Strafverfolgung mutmaßlicher Nazi-Verbrecher kommt ein
verschärfender Aspekt hinzu: Bei den Taten handelt es sich nicht um Morde
aus privaten Motiven, sondern um Akte der Staatsräson. Die Taten geschahen
in höherem Auftrag. Es muss Aufgabe europäischer Politik und Justiz
bleiben, die Täter unnachsichtig zu verfolgen, schon um Nachahmungen
jeglicher Art so weit wie möglich zu verhindern. Denn die Täter von damals
mögen heute ungefährlich sein. Die rassistische und antisemitische Politik
aber, die hinter ihren Taten steht, ist leider immer noch aktuell.
16 Jul 2012
## AUTOREN
Klaus Hillenbrand
## ARTIKEL ZUM THEMA
Mutmaßlicher Nazi-Kriegsverbrecher: Csatary leugnet alles
Die Staatsanwatschaft verdächtigt Laszlo Csatary, eine maßgebliche Rolle
bei der Deportation von 15.700 Juden gespielt zu haben. Der Ungar weist die
Vorwürfe von sich – er sei kein Antisemit.
NS-Kriegsverbrecher in Ungarn: Todesurteil gegen Csatáry gefunden
Der mutmaßliche Kriegsverbrecher kann in der Slowakei vor Gericht gestellt
werden. Die Dokumente von 1948 enthalten Zeugenaussagen über Deportationen.
NS-Kriegsverbrecher Csatáry: Staatsanwaltschaft hat Schwierigkeiten
Die Budapester Staatsanwaltschaft hält die Ermittlungen in dem Fall von
László Csatáry für schwierig. Grund sei, dass sie zu einem „bedeutenden“
Teil aus der Suche nach Augenzeugen bestünden.
Ladislaus Csatarys Nazi-Verbrechen: Der Massenmord von Košice
Ladislaus Csizsik-Csatary soll für die Deportationen aus der slowakischen
Stadt Košice verantwortlich sein. Etwa 15.700 Menschen wurden ermordet.
Enttarnung von Ladislaus Csatarys: Kein Nazi soll sich sicher sein
Mit der Enttarnung Ladislaus Csizsik-Csatarys meldet das
Simon-Wiesenthal-Zentrum einen großen Erfolg. Noch immer finden sich neue
Fälle.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.