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# taz.de -- EU will gegen Zinsmanipulierer vorgehen: Auch Bankern soll Gefängn…
> Die EU-Kommission will Zinsmanipulierer künftig mit hohen Geld- und
> Haftstrafen abschrecken. Die unterschiedlichen Regelungen in den
> EU-Mitgliedsstaaten bieten vielfältige Schlupflöcher.
Bild: Die Zinsmanipulationen bei Barclays haben gezeigt, das strengere Gesetze …
BRÜSSEL dapd | Nach dem Barclays-Skandal will Brüssel strenger gegen
betrügerische Banker und Zins-Saboteure vorgehen: Wer Libor, Euribor oder
andere für Finanzgeschäfte maßgebliche Referenzsätze manipuliert, soll
dafür ins Gefängnis wandern können. Am Mittwoch will die EU-Kommission ihre
im Oktober vorgestellte Gesetzesinitiative gegen Marktmissbrauch
entsprechend ergänzen.
„Die jüngsten Skandale haben gezeigt, dass die Vorschläge auf dem Tisch
nicht ausreichen, um Zinsmanipulationen zu verhindern“, so
Kommissionssprecherin Pia Ahrenkilde-Hansen.
Über den modifizierten Vorschlag aus Brüssel müssen dann wieder die
nationalen Regierungen und das Europäische Parlament beraten.
Libor und Euribor sollen widerspiegeln, wie viel Zinsen Banken für Kredite
ihrer Konkurrenten zahlen. Inzwischen ermitteln aber verschiedene Behörden
und Staatsanwaltschaften gegen große Banken, allen voran die britische
Barclays, weil diese die Zinssätze jahrelang manipuliert haben sollen, um
ihre echten Refinanzierungskosten zu verschleiern und auf Kosten privater
Kunden zusätzliche Zinsgewinne einzustreichen.
Bislang unterscheiden sich die Rechtssysteme der 27 Mitgliedstaaten teils
erheblich. In einigen Ländern dürfen die Behörden nicht im erforderlichen
Umfang ermitteln, in anderen sind für manche Arten von Insidergeschäften
und Marktmanipulationen gar keine strafrechtlichen Konsequenzen vorgesehen.
## Drakonische Geldstrafen
Da Finanzgeschäfte längst grenzüberschreitend ablaufen, bieten sich
betrügerischen Bankern so verlockende Schlupflöcher.
Der neue Brüsseler Vorschlag für die EU-Verordnung sieht vor, dass
Geldbußen überall mindestens so hoch sein sollten wie der aus dem
Marktmissbrauch geschlagene Gewinn, die Obergrenze muss mindestens doppelt
so hoch sein. Für Übeltäter soll das maximale Bußgeld nicht unter 5
Millionen Euro liegen, bei Unternehmen ein Zehntel des Jahresumsatzes
betragen.
Außerdem soll die Richtlinie dahingehend aktualisiert werden, dass
Zinsbetrüger mit Gefängnisstrafen und einem Eintrag ins Vorstrafenregister
rechnen müssen. Da es sich um eine Richtlinie und nicht um eine Verordnung
handelt, würden die strafrechtlichen Konsequenzen jeweils von den einzelnen
Mitgliedstaaten definiert werden.
23 Jul 2012
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Libor
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