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# taz.de -- Kommentar Korruptionsbekämpfung: Andere Demokratien schaffen es au…
> Wer als Gegenleistung für parlamentarisches Handeln einen Vorteil
> bekommt, muss bestraft werden. Das ist internationaler Standard und muss
> auch für Deutschland gelten.
Abgeordnete sind keine Beamte. Der Abgeordnete ist parteiisch, vertritt
Interessen und setzt sich dafür im Parlament ein. Er muss Kontakt zu den
Menschen suchen, in seinem Wahlkreis und seinem Fachgebiet, zu Verbänden
und Unternehmen. Dabei wird er zum Essen eingeladen, zu Weihnachtsfeiern
und bekommt auch mal Wahlkampfspenden. Anschließend vertritt er wieder die
Interessen der Gruppen, denen er nahesteht. Das können Wirtschaftsverbände
sein, aber auch Gewerkschaften, Bürgerinitiativen oder Tofuhersteller.
Es ist also durchaus nachvollziehbar, dass viele Abgeordnete sich nicht
einfach den Bestechungsregeln für Beamte unterwerfen wollen. Wäre es nicht
problematisch, wenn plötzlich Staatsanwälte darüber entscheiden, was noch
normale Abgeordnetentätigkeit ist und wo die Korruption beginnt? Sollen
Wahlkämpfe künftig damit manipuliert werden können, dass der Konkurrent im
Wahlkreis anonym angezeigt wird, er habe einen schönen Abend beim
Gewerkschaftsfest verbracht und anschließend einen Antrag zur Abschaffung
der Leiharbeit eingebracht? Soll dann (mit Zustimmung des Bundestags) die
Polizei ermitteln, weil ja ein Anfangsverdacht vorliegt? Und dann das Büro
durchsuchen, um die politischen Beziehungen des Abgeordneten zu
durchleuchten?
Trotz solcher Bedenken muss Abgeordnetenbestechung künftig umfassend
strafbar sein. Wer als Gegenleistung für parlamentarisches Handeln einen
Vorteil für sich oder andere bekommt, muss bestraft werden.
Dies ist internationaler Standard, und es kann nicht sein, dass Deutschland
unfähig ist, ein UN-Abkommen zu ratifizieren, dem sich schon 160 Staaten
angeschlossen haben. Deutschland will zu Recht weltweiter Vorreiter und
Antreiber bei der Korruptionsbekämpfung sein. Welche Peinlichkeit, dass
sich die Parlamentarier von Siemens (!) vorwerfen lassen müssen, sie seien
keine Vorbilder beim Kampf gegen die Bestechlichkeit.
Die zögerlichen Abgeordneten von CDU und FDP sollten also schleunigst einen
guten Gesetzentwurf erarbeiten – einen Entwurf, der Abgeordneten keinen
Freibrief ausstellt, aber Rücksicht auf die Besonderheiten der politischen
Interessenvertretung nimmt. Grüne, Linke und SPD sind schon längst über
ihren Schatten gesprungen. Wenn andere Demokratien das in den Griff
bekommen, sollte das auch bei uns gelingen.
9 Aug 2012
## AUTOREN
Christian Rath
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