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# taz.de -- Gericht verurteilt NPD-Bundesvize: 8 Monate auf Bewährung für Pas…
> Ein Gericht hat den Bundesvize der rechtsextremen NPD, Udo Pastörs, wegen
> Verunglimpfung von Nazi-Opfern verurteilt. Er hatte das
> Holocaust-Gedenken als „Betroffenheitstheater“ bezeichnet.
Bild: Verurteilter Neonazi: Udo Pastörs (l.).
SCHWERIN dpa | NPD-Bundesvize Udo Pastörs ist wegen Aussagen zum Holocaust
in einer Parlamentsrede zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt
worden. Das Amtsgericht Schwerin sprach den 59-Jährigen am Donnerstag der
Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener und der Verleumdung schuldig. Die
Richter folgten mit dem Strafmaß der Forderung der Staatsanwaltschaft, nach
deren Überzeugung der Rechtsextremist in seiner Rede den Holocaust indirekt
geleugnet und die Opfer des Nazi-Regimes verächtlich gemacht hatte.
Die Verteidigung hatte unter Hinweis auf den besonderen Schutz der freien
Meinungsäußerung in Parlamenten Freispruch gefordert. Das Urteil ist noch
nicht rechtskräftig. Pastörs, der Vorsitzender der Schweriner
NPD-Landtagsfraktion ist, ließ Berufung ankündigen.
Im Januar 2010 hatte Pastörs im Landtag von einer „Auschwitzprojektion“ der
Demokraten und einem „Sieg der Lüge über die Wahrheit“ gesprochen.
Anteilnahme am Leid der Opfer bezeichnete er damals als
„Betroffenheitstheater“ und „Schuldkult“. Ein Mitschnitt der Rede war in
dem Prozess gezeigt worden. Die Richterin sprach von einer „Hetzrede“.
Die Verteidigung hatte auf die sogenannte Indemnität von Abgeordneten
verwiesen. Demnach dürfen Mitglieder von Landtagen, Bundestag oder
Bundesversammlung zum Schutz der freien Meinungsäußerung nicht wegen
Aussagen im Parlament gerichtlich belangt werden. Verleumderische
Beleidigungen seien laut Strafgesetzbuch aber ausdrücklich von der
Straffreiheit für Abgeordnete ausgenommen, hatte der Klagevertreter
argumentiert. Dem folgte nun auch das Gericht, räumte aber ein, dass es
sich in dem Fall um eine Auslegungssache handele.
Pastörs war im Oktober 2010 vom Landgericht in Saarbrücken, wo er auf einer
Parteiveranstaltung gesprochen hatte, bereits wegen Volksverhetzung zu zehn
Monaten Haft auf Bewährung und zur Zahlung von 6000 Euro verurteilt worden.
Auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Im April 2012 untersagte
ihm das Landgericht Rostock in einem Zivilprozess zudem ehrverletzende
Äußerungen gegenüber der Präsidentin des Landtages von
Mecklenburg-Vorpommern unter Strafandrohung. Pastörs legte auch dagegen
Berufung ein.
16 Aug 2012
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