# taz.de -- Gericht verurteilt NPD-Bundesvize: 8 Monate auf Bewährung für Pas… | |
> Ein Gericht hat den Bundesvize der rechtsextremen NPD, Udo Pastörs, wegen | |
> Verunglimpfung von Nazi-Opfern verurteilt. Er hatte das | |
> Holocaust-Gedenken als „Betroffenheitstheater“ bezeichnet. | |
Bild: Verurteilter Neonazi: Udo Pastörs (l.). | |
SCHWERIN dpa | NPD-Bundesvize Udo Pastörs ist wegen Aussagen zum Holocaust | |
in einer Parlamentsrede zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt | |
worden. Das Amtsgericht Schwerin sprach den 59-Jährigen am Donnerstag der | |
Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener und der Verleumdung schuldig. Die | |
Richter folgten mit dem Strafmaß der Forderung der Staatsanwaltschaft, nach | |
deren Überzeugung der Rechtsextremist in seiner Rede den Holocaust indirekt | |
geleugnet und die Opfer des Nazi-Regimes verächtlich gemacht hatte. | |
Die Verteidigung hatte unter Hinweis auf den besonderen Schutz der freien | |
Meinungsäußerung in Parlamenten Freispruch gefordert. Das Urteil ist noch | |
nicht rechtskräftig. Pastörs, der Vorsitzender der Schweriner | |
NPD-Landtagsfraktion ist, ließ Berufung ankündigen. | |
Im Januar 2010 hatte Pastörs im Landtag von einer „Auschwitzprojektion“ der | |
Demokraten und einem „Sieg der Lüge über die Wahrheit“ gesprochen. | |
Anteilnahme am Leid der Opfer bezeichnete er damals als | |
„Betroffenheitstheater“ und „Schuldkult“. Ein Mitschnitt der Rede war in | |
dem Prozess gezeigt worden. Die Richterin sprach von einer „Hetzrede“. | |
Die Verteidigung hatte auf die sogenannte Indemnität von Abgeordneten | |
verwiesen. Demnach dürfen Mitglieder von Landtagen, Bundestag oder | |
Bundesversammlung zum Schutz der freien Meinungsäußerung nicht wegen | |
Aussagen im Parlament gerichtlich belangt werden. Verleumderische | |
Beleidigungen seien laut Strafgesetzbuch aber ausdrücklich von der | |
Straffreiheit für Abgeordnete ausgenommen, hatte der Klagevertreter | |
argumentiert. Dem folgte nun auch das Gericht, räumte aber ein, dass es | |
sich in dem Fall um eine Auslegungssache handele. | |
Pastörs war im Oktober 2010 vom Landgericht in Saarbrücken, wo er auf einer | |
Parteiveranstaltung gesprochen hatte, bereits wegen Volksverhetzung zu zehn | |
Monaten Haft auf Bewährung und zur Zahlung von 6000 Euro verurteilt worden. | |
Auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Im April 2012 untersagte | |
ihm das Landgericht Rostock in einem Zivilprozess zudem ehrverletzende | |
Äußerungen gegenüber der Präsidentin des Landtages von | |
Mecklenburg-Vorpommern unter Strafandrohung. Pastörs legte auch dagegen | |
Berufung ein. | |
16 Aug 2012 | |
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