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# taz.de -- NPD-Politiker Pastörs: Urteil wegen Volksverhetzung bestätigt
> "Es geht um rechtsradikale Hetze": Das Saarbrücker Landgericht hat die
> Verurteilungen des NPD-Funktionärs Udo Pastörs wegen Volksverhetzung
> bestätigt. Dieser berief sich auf Thilo Sarrazin.
Bild: "Völlig unbelehrbar": Udo Pastörs.
BERLIN taz | Das Urteil löste bei dem mecklenburg-vorpommerischen
NPD-Fraktionsvorsitzenden Udo Pastörs Kopfschütteln aus. Am
Dienstagnachmittag bestätigte das Landgericht Saarbrücken die Verurteilung
von Pastörs durch das Amtsgericht Saarbrücken wegen Volksverhetzung und
verhängte erneut eine Haftstrafe über 10 Monate auf Bewährung und 6.000
Euro Geldstrafe. "Sie haben zum Hass gegen Juden und Türken aufgestachelt",
sagte der Vorsitzende Richter, Andreas Lauer.
Im Saal 1 des Landgerichts missfiel der Schuldspruch in dem
Berufungsverfahren Besuchern. "Herr Sarrazin sagt doch ähnliches und wird
von Talkshow zu Talkshow gereicht", sagte ein Zuhörer. Zur rechtsextremen
Szene gehöre er nicht. In den Stuhlreihen des Saals saß aber einige
NPD-Prominenz wie etwa der saarländische NPD-Landesvorsitzende Frank Franz
oder der mecklenburg-vorpommerische Landtagsabgeordnete Birger Lüssow. Vor
Prozessbeginn hatten schon an die 30 NPD-Anhänger am Gericht für einen
Freispruch ihres NPD-Funktionärs protestiert. Im Stadtrat von Saarbrücken
und Völklingen sitzt die NPD. Hier vor dem Gericht waren sich alle einig,
das Pastörs in seiner Aschermittwochsrede 2009 ungestraft gegen die
"Judenrepublik" und türkischen Einwandere hätte wettert dürfen.
"Meinungsfreiheit gehört zur Demokratie", sagte Peter Marx, Geschäftsführer
der NPD in Mecklenburg-Vorpommern.
Eine Aussage, die Richter Lauer mit dem Urteil nicht angreift. Im
Gegenteil: Er führte aus, dass sehr wohl "umstrittene Meinungen in der
öffentlichen Meinungsbild" rechtens sein, doch in der Rede wären alle
Äußerungen gezielt gewählt wurden, um den "öffentlichen Frieden" zu stören.
"Herr Pastörs, Ihre Rede beinhalt eine gesteigertes Maß von Gehässigkeit",
erklärte Lauer.
Am Vormittag hatte das Gericht als Beweismaterial die gesamte 54-minütige
Rede vom 25. Februar 2009 mit Bild- und Tonmaterial wiedergegeben. Leicht
lächeln hörte sich Pastörs seine Worte an. Zufrieden schien der
Fraktionschef in Trachtenjacke mit grünen Stehkragen und kurzen Harrschnitt
über seine wiedergegeben Aussagen zu sein, schließlich erklärte er "nicht
schuldig" zu sein. Vor dem Abspielen ermahnte Lauer die Zuschauer
Beifallsäußerungen zu unterlassen und drohte Geldstrafe an. Nicht ohne
Grund: Vor dem Amtgericht applaudierten am 6. Mai dieses Jahres beim
Vorspielen der Rede die rechtsextremen Gäste. Nun lächelten die
NPD-Mitglieder und -Freunde leise vor sich hin als Pastörs Worte von der
NPD-Veranstaltung durch den Gerichtsaal klangen.
Mit Schwung sagte er bei Veranstaltung, das dass "gesamte Finanzgebäude
dieser Judenrepublik kaputt geht" und das die deutsche Bank den "Krummnasen
auf dem Leim" gegangen wären. Bei der NPD-Veranstaltung sagte er weiter,
"dass, die Türken, deren frühere militärische Versuche, Europa zu erobern,
gescheitert seien". Heute reisten sie nicht mehr mit Krummsäbeln ein,
"sondern mit Kopftüchern an ihrer Seite und einer höchst gefährlichen
Samenkanone". Vor laufenden Fernsehkameras sagte er zudem, das man sich
gegen diese "Bedrohung" wehrhaft entgegenstellen müsse: "Mit Herz, Verstand
und wenn nötig mit der Hand".
Im Saal 1 führte Pastörs zu seiner Verteidigung immer wieder Thilo Sarrazin
an. Beim Stichwort "Samenkanone" führte Pastörs an, Sarrazin sage, "das die
Türken in Deutschland lauter Kopftücher produzieren, die nicht zum
Lebensunterhalt beitragen. Diesen Punkt habe ich ähnlich gemeint", sagte
Pastörs und führte weitere kritische Aussagen von CSU- und
SPD-Bundespolitiker zum Immigrationsdebatte an. "Hier geht es nicht um die
Reden von Herrn Sarrazin, oder dem Gequatsche was da noch folgte", konterte
Oberstaatsanwalt Raimund Weyand und legte dar, dass das Vokabular der Reden
an den Nationalsozialismus erinnern sollte.
Mit der Wortwahl habe Pastörs Türken und Juden das Lebensrecht als
gleichwertige Personen abgesprochen. "Es gehrt um rechtsradikale Hetzte, es
geht um eine Hetze eines Parteifunktionärs", die "motivieren und aktiveren
sollte", sagte Weyand: "Der Angeklagte ist völlig unbelehrbar". Über 18
Monate Freiheitsstrafe und Bewährung mit 10.000 Euro Auflagen forderte der
Staatsanwalt. Spöttisch erwiderte Paströrs: "Ich bekenne mich völlig
unschuldig. Ich sehe so auch kein Grund, meine Einstellung zu ändern".
Freispruch forderte so auch sein Anwalt Björn Clemens, der den Paragraph
130 (Volksverhetzung) grundsätzlich als einen "Kneblungsparagrafen und
"Mundtodparagrafen" sieht. Noch im Gerichtsflur kündigte Clemens an,
Revision einzulegen.
19 Oct 2010
## AUTOREN
Andreas Speit
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