| # taz.de -- Schwedische Justiz zu Julian Assange: Er kriegt keine Sonderbehandl… | |
| > Schweden gibt zwar keine Garantien für Julian Assange. Das Rechtssystem | |
| > des Landes jedoch bietet mehr Sicherheiten für den Wikileaksgründer als | |
| > Ecuador. | |
| Bild: Julian Assange (l.) im Gespräch mit seinem juristischen Beistand, dem fr… | |
| STOCKHOLM taz | Warum garantiert Schweden Julian Assange nicht einfach, | |
| dass man ihn nicht an die USA ausliefern wird, sollte er ins Land kommen | |
| und sich dort den gegen ihn erhobenen Vorwürfen stellen? Muss eine solche | |
| Weigerung nicht geradezu als Bestätigung dafür gesehen werden, dass | |
| Stockholm vielleicht tatsächlich etwas „im Schilde führt“? | |
| „Schweden kann ebenso wenig wie ein anderer Rechtsstaat eine solche | |
| Garantie geben.“ Das sagt Ex-Oberstaatsanwalt Sven-Erik Alhem. Er hatte im | |
| Februar 2011, im Auslieferungsverfahren vor dem Gericht in London, als | |
| einer der wichtigsten Zeugen für Assange ausgesagt und dabei den Umgang der | |
| schwedischen Justiz mit dem Wikileaks-Gründer heftig kritisiert. | |
| Eine solche Garantie wäre ganz einfach ein Grundrechtsverstoß, sagt Alhem. | |
| Eine Einschätzung die andere JuristInnen teilen: Ein Rechtsstaat hält sich | |
| an das Recht und die Gerichte sind unabhängig. Auch für einen Julian | |
| Assange gibt es kein Sonderrecht. | |
| Sollte ein Auslieferungsbegehren der USA kommen, müsste das anhand des | |
| geltenden Rechts gerichtlich geprüft werden. In ein Land, in dem einem | |
| Beschuldigten die Todesstrafe drohen könnte, darf Schweden grundsätzlich | |
| nicht ausliefern. Das sind die juristischen Sicherheiten, die Assange wie | |
| jede andere Person hat. So zweifelhaft solche Ranglisten sein mögen: Auf | |
| der von „Transparency International“ aufgestellten Liste über die | |
| Unabhängigkeit der Justiz rangiert Schweden jedenfalls auf Platz 3 von 140 | |
| gewerteten Staaten - Ecuador auf Platz 132. | |
| ## Keine Sonderbehandlung | |
| Warum fliegt die zuständige Staatsanwältin Marianne Ny nicht einfach nach | |
| London und verhört Assange in der ecuadorianischen Botschaft? Ein solches | |
| Verhör in Grossbritannien hat die Staatsanwaltschaft in der Vergangenheit | |
| zum einem aus ermittlungstechnischen Gründen, zum anderen auch deshalb | |
| abgelehnt, weil Julian Assange keine Sonderbehandlung bekommen soll. Dass | |
| Assanges Rechtsanwalt die schwedische Staatsanwältin mit Stalins | |
| Geheimdienstchef Berija verglichen hat, dem die Verantwortung für | |
| Massenmorde an einer halben Million Menschen zugeschrieben wird, dürfte | |
| ihre Bereitschaft Entgegenkommen zu zeigen, vermutlich nicht gerade | |
| gesteigert haben. | |
| Zusätzlich verweist Fredrik Berg, Sprecher der Anklagebehörde, auf | |
| formaljuristische Hindernisse: „Hat man erst einmal einen Haftbefehl | |
| erlassen, hat man diesen Weg gewählt. Wenn dieser Prozess in Gang ist, kann | |
| man nicht einfach nach London fahren und dort verhören.“ Man würde ja damit | |
| die Entscheidungen der schwedischen und britischen Justiz aushebeln. | |
| Aber ist mit der Asylgewährung für Assange nicht eine neue Situation | |
| entstanden und spricht nicht nur gesunder Menschenverstand, sondern auch | |
| die Rechtssicherheit für eine solche Lösung, fragen verschiedene | |
| Medienkommentare: Schließlich gebe es ja zwei Frauen, die nun schon seit | |
| zwei Jahre darauf warten, dass ihre Anzeigen endlich juristisch untersucht | |
| werden. Sollen sie nun noch länger warten? Wenn man wie das Stockholmer | |
| „Aftonbladet“ die Rücksichtslosigkeit Assanges gegenüber diesen beiden | |
| Frauen als „moralischen Kollaps, der auch den Ruf von Wikileaks schwärzt“ | |
| bewertet – verhält sich die Staatsanwaltschaft gegenüber diesen Frauen | |
| nicht auch rücksichtslos? | |
| Ein „endloser Assange-Fall“ sei wohl nur zu vermeiden, wenn dieser so | |
| schnell wie möglich freiwillig nach Schweden komme, empfiehlt der | |
| Entlastungszeuge Alhem dem Wikileaks-Gründer. | |
| Aller Voraussicht nach erwartet Assange eine Einstellung des | |
| Ermittlungsverfahrens mangels ausreichendem Tatverdacht. Das werde nach dem | |
| Verhör mit Assange, seinem bisherigen Leugnen und angesichts der bekannten | |
| Beweislage das mutmaßliche Resultat sein, erwarten nahezu alle | |
| Strafrechtler die sich zum Fall geäußert haben. | |
| 19 Aug 2012 | |
| ## AUTOREN | |
| Reinhard Wolff | |
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