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# taz.de -- Schwedische Justiz zu Julian Assange: Er kriegt keine Sonderbehandl…
> Schweden gibt zwar keine Garantien für Julian Assange. Das Rechtssystem
> des Landes jedoch bietet mehr Sicherheiten für den Wikileaksgründer als
> Ecuador.
Bild: Julian Assange (l.) im Gespräch mit seinem juristischen Beistand, dem fr…
STOCKHOLM taz | Warum garantiert Schweden Julian Assange nicht einfach,
dass man ihn nicht an die USA ausliefern wird, sollte er ins Land kommen
und sich dort den gegen ihn erhobenen Vorwürfen stellen? Muss eine solche
Weigerung nicht geradezu als Bestätigung dafür gesehen werden, dass
Stockholm vielleicht tatsächlich etwas „im Schilde führt“?
„Schweden kann ebenso wenig wie ein anderer Rechtsstaat eine solche
Garantie geben.“ Das sagt Ex-Oberstaatsanwalt Sven-Erik Alhem. Er hatte im
Februar 2011, im Auslieferungsverfahren vor dem Gericht in London, als
einer der wichtigsten Zeugen für Assange ausgesagt und dabei den Umgang der
schwedischen Justiz mit dem Wikileaks-Gründer heftig kritisiert.
Eine solche Garantie wäre ganz einfach ein Grundrechtsverstoß, sagt Alhem.
Eine Einschätzung die andere JuristInnen teilen: Ein Rechtsstaat hält sich
an das Recht und die Gerichte sind unabhängig. Auch für einen Julian
Assange gibt es kein Sonderrecht.
Sollte ein Auslieferungsbegehren der USA kommen, müsste das anhand des
geltenden Rechts gerichtlich geprüft werden. In ein Land, in dem einem
Beschuldigten die Todesstrafe drohen könnte, darf Schweden grundsätzlich
nicht ausliefern. Das sind die juristischen Sicherheiten, die Assange wie
jede andere Person hat. So zweifelhaft solche Ranglisten sein mögen: Auf
der von „Transparency International“ aufgestellten Liste über die
Unabhängigkeit der Justiz rangiert Schweden jedenfalls auf Platz 3 von 140
gewerteten Staaten - Ecuador auf Platz 132.
## Keine Sonderbehandlung
Warum fliegt die zuständige Staatsanwältin Marianne Ny nicht einfach nach
London und verhört Assange in der ecuadorianischen Botschaft? Ein solches
Verhör in Grossbritannien hat die Staatsanwaltschaft in der Vergangenheit
zum einem aus ermittlungstechnischen Gründen, zum anderen auch deshalb
abgelehnt, weil Julian Assange keine Sonderbehandlung bekommen soll. Dass
Assanges Rechtsanwalt die schwedische Staatsanwältin mit Stalins
Geheimdienstchef Berija verglichen hat, dem die Verantwortung für
Massenmorde an einer halben Million Menschen zugeschrieben wird, dürfte
ihre Bereitschaft Entgegenkommen zu zeigen, vermutlich nicht gerade
gesteigert haben.
Zusätzlich verweist Fredrik Berg, Sprecher der Anklagebehörde, auf
formaljuristische Hindernisse: „Hat man erst einmal einen Haftbefehl
erlassen, hat man diesen Weg gewählt. Wenn dieser Prozess in Gang ist, kann
man nicht einfach nach London fahren und dort verhören.“ Man würde ja damit
die Entscheidungen der schwedischen und britischen Justiz aushebeln.
Aber ist mit der Asylgewährung für Assange nicht eine neue Situation
entstanden und spricht nicht nur gesunder Menschenverstand, sondern auch
die Rechtssicherheit für eine solche Lösung, fragen verschiedene
Medienkommentare: Schließlich gebe es ja zwei Frauen, die nun schon seit
zwei Jahre darauf warten, dass ihre Anzeigen endlich juristisch untersucht
werden. Sollen sie nun noch länger warten? Wenn man wie das Stockholmer
„Aftonbladet“ die Rücksichtslosigkeit Assanges gegenüber diesen beiden
Frauen als „moralischen Kollaps, der auch den Ruf von Wikileaks schwärzt“
bewertet – verhält sich die Staatsanwaltschaft gegenüber diesen Frauen
nicht auch rücksichtslos?
Ein „endloser Assange-Fall“ sei wohl nur zu vermeiden, wenn dieser so
schnell wie möglich freiwillig nach Schweden komme, empfiehlt der
Entlastungszeuge Alhem dem Wikileaks-Gründer.
Aller Voraussicht nach erwartet Assange eine Einstellung des
Ermittlungsverfahrens mangels ausreichendem Tatverdacht. Das werde nach dem
Verhör mit Assange, seinem bisherigen Leugnen und angesichts der bekannten
Beweislage das mutmaßliche Resultat sein, erwarten nahezu alle
Strafrechtler die sich zum Fall geäußert haben.
19 Aug 2012
## AUTOREN
Reinhard Wolff
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