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# taz.de -- Klage gegen Apple und Google: Lieber vor Gericht
> Verbraucherschützer beanstanden die AGB von fünf App-Store-Betreibern und
> haben Abmahnungen verschickt. Nokia, Microsoft und Samsung lenkten ein,
> Apple und Google nicht.
Bild: Verklausuliert: Verbraucherschützer kritisieren die Allgemeinen Geschäf…
BERLIN dpa | Auch weltweit tätige Internet-Unternehmen sollen sich in ihren
Nutzungsbestimmungen nach deutschen Vorschriften für den Verbraucherschutz
richten - mit dieser Forderung geht die Verbraucherzentrale Bundesverband
(vzbv) jetzt gerichtlich gegen Google und den von Apple betriebenen
iTunes-Shop vor.
Beanstandet werden jeweils 25 Klauseln in den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB), wie die Verbraucherschützer am Montag in Berlin
mitteilten. Bemängelt wurden unter anderem ein fehlendes Impressum im
Webauftritt, zu lange Vertragsbedingungen und Klauseln zum Nachteil der
Verbraucher.
Nach einer Prüfung der AGB-Texte verschickte die Verbraucherzentrale
Abmahnungen an fünf App-Store-Betreiber mit der Forderung, eine
strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Microsoft und Nokia seien
dieser Forderung gefolgt und hätten ihre AGB bereits entsprechend geändert,
sagte vzbv-Referentin Bianca Skutnik der Nachrichtenagentur dpa.
Samsung habe sich teilweise auf eine Änderung beanstandeter Klauseln
eingelassen. Google und iTunes aber hätten es abgelehnt, eine
Unterlassungserklärung abzugeben und seien nun vor dem Landgericht Berlin
verklagt worden. Einen Termin für die Verhandlung gebe es noch nicht, sagte
Skutnik.
## Zu lang, zu klein, wage und unkontrollierbar
Sowohl bei Google Play als auch bei iTunes beanstandeten die
Verbraucherschützer jeweils 25 AGB-Klauseln. Bei beiden Anbietern würden
personenbezogene Daten erfasst, ausgewertet und weiterverarbeitet, ohne
dass die Nutzer dem aktiv zugestimmt hätten. "Die Vertragsbedingungen
lassen eine Kontrolle über diese sensiblen Daten nicht zu", kritisierte die
Verbraucherzentrale.
Bei Google wurden Formulierungen beanstandet, welche nach Auffassung der
vzbv die Widerrufs-, Kündigungs- und Gewährleistungsrechte der Verbraucher
einschränken, etwa mit unbestimmten Begriffen wie "möglicherweise" oder
"unter Umständen". Bei iTunes wurde die Länge der Vertragsbedingungen
kritisiert, die 21 DIN-A4-Seiten umfassen und "fast ohne Nummerierung sowie
in Schriftgröße 9 gehalten" sind.
20 Aug 2012
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AGB
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