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# taz.de -- SPD zu Steuerabkommen: Kritik an Kühls Kompromisslinie
> Äußerungen des Finanzministers Kühl aus Rheinland-Pfalz werden von den
> Grünen als Einknicken gewertet. Er hatte einen Kompromiss mit der
> Regierung angeregt.
Bild: Mit ihnen wollen SPD und Grüne keinen Kompromiss: Wolfgang Schäuble 201…
BERLIN taz | Mit seinen jüngsten Äußerungen über einen möglichen Kompromiss
beim geplanten Steuerabkommen mit der Schweiz hat der rheinland-pfälzische
Finanzminister Carsten Kühl (SPD) für Kritik gesorgt. „Kühl weicht die
gemeinsame Linie der von SPD und Grünen regierten Bundesländer an einer
entscheidenden Stelle auf“, sagte der Steuerexperte der Grünen im
EU-Parlament, Sven Giegold. „Das ist nicht akzeptabel.“
Kühl, der die gemeinsame Position der SPD-Länder zum Steuerabkommen
koordiniert, hatte [1][im taz-Interview] zwar eine Erhöhung des bisher
ausgehandelten Mindeststeuersatzes von 21 auf 25 Prozent gefordert. Die
bisher ebenfalls erhobene Forderung, den Stichtag für das Abkommen nach
vorn zu verlegen, um ein Verlagern von Schwarzgeld aus der Schweiz in
andere Steueroasen zu verhindern, nannte er hingegen nicht mehr.
Stattdessen beließ er es bei einer unverbindlichen Bitte an die Schweizer
Institute, „darzulegen, dass sie das organisierte Abschleichen nicht
fördern“.
Diese Aussage hält Giegold für „völlig unzureichend“. Er verweist auf die
Beschlusslage, nach der SPD und Grüne zwei Mindestbedingungen für die
erforderliche Zustimmung im Bundesrat gelten; eine Veränderung des
Stichtags, der ein Umgehen des Abkommens erschwert, gehöre zwingend dazu.
„Das kann der Verhandlungsführer der SPD nicht im Alleingang verändern.“
In der SPD selbst gibt es zwar keine direkte Kritik an Kühl, wohl aber eine
klare Einschätzung zur Sache: „Das Abschleichen des Schwarzgelds zu
unterbinden, ist eine essentielle Bedingung“, sagte Sachsen-Anhalts
Finanzminister Jens Bullerjahn der taz. „Ohne einen klare Stichtagsregelung
sehe ich keine Chance für das Abkommen.“
Der umstrittene Vertrag zwischen Deutschland und der Schweiz sieht vor,
dass Steuerhinterzieher ihr Schwarzgeld gegen eine einmalige Nachzahlung
von 21 bis 41 Prozent Steuern auf das Vermögen und eine künftige
Abgeltungsteuer von 26 Prozent auf die Erträge legalisieren können. Dabei
bleiben sie anonym und vor Strafverfolgung geschützt, zudem bleiben viele
Anlageformen außen vor.
Die Schweiz will mit diesem Vertrag und weiteren bilateralen Abkommen eine
Ausweitung der EU-Zinsrichtlinie verhindern, die die Anonymität beenden
würde.
23 Aug 2012
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## AUTOREN
Malte Kreutzfeldt
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