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# taz.de -- Daten von Rechtsextremen: Anti-Terror-Datei vor Gericht
> Polizei- und Geheimdienstbehörden kooperieren bei der
> Rechtsextremismus-Datei. Ob sie das dürfen, entscheidet bald das
> Bundesverfassungsgericht.
Bild: Innenminister Friedrich hat allen Grund, skeptisch zu schauen.
FREIBURG taz | Dürfen Polizei und Verfassungsschutz ihre Daten einfach
austauschen und in einer gemeinsamen Datei zusammenwerfen? Darüber muss
demnächst das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Am 6. November verhandelt der Erste Senat des Gerichts über die sogenannte
Anti-Terror-Datei. Sie wurde bereits 2006 eingerichtet und enthält die
Daten von rund 18.600 gewaltbereiten Islamisten.
Geklagt hat der pensionierte Oldenburger Richter Robert Suermann. Er
kritisiert, dass die Polizei so an Informationen des Verfassungsschutzes
kommt, die sie selbst nicht hätte erheben dürfen. Denn die Polizei dürfe
nur bei einem konkreten Verdacht tätig werden, der Geheimdienst jedoch
schon im Vorfeld.
Die Anti-Terror-Datei war das Vorbild der jetzt eingeführten
Rechtsextremismusdatei. Insofern wird das Karlsruher Verfahren eine
grundsätzliche Klärung bringen.
Das Grundgesetz sagt nichts zur Frage des Informationsaustausches zwischen
Polizei und Verfassungsschutz. Während der Entstehung des Grundgesetzes
forderten die Alliierten zwar in ihrem „Polizeibrief“ von 1949, das neu
geplante Bundesamt für Verfassungsschutz „soll keine Polizeibefugnisse
haben“. Es solle also nur Informationen sammeln und keine Durchsuchungen
und Verhaftungen durchführen. Ein Informationsaustausch mit der Polizei
wurde dabei aber nicht verboten.
Das Bundesverfassungsgericht hat bisher offen gelassen, ob es ein
verfassungsrechtliches „Trennungsgebot“ überhaupt gibt. Wenn ja, dann
besteht es zumindest in einem Fusionsverbot zwischen der Polizei und den
Geheimdiensten. Möglicherweise wird das Karlsruher Gericht dem
Verfassungsschutz aber auch generell verbieten, Polizeibefugnisse
auszuüben. Für den Informationsaustausch mit der Polizei wird das Gericht
aber vermutlich nur mehr oder weniger strenge Einschränkungen benennen.
19 Sep 2012
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Rechter Terror
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Terrorismus
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Anti-Terror-Datei vor Gericht: „Uns stört die weite Definition“
Der grüne Innenpolitiker Wolfgang Wieland fordert mehr Kooperation von
Polizei und Verfassungsschutz. Die Behörden müssten aber getrennt bleiben.
Anti-Terror-Datei vor Gericht: Wie viel Trennung muss sein?
300.000 Mal wurde die Anti-Terror-Datei seit 2007 abgefragt. Das
Bundesverfassungsgericht prüft nun, ob die Zusammenarbeit gegen das
Grundgesetz verstößt.
Kommentar Neonazi-Datei: Erst denken, dann speichern
Die Neonazi-Datei ist eingerichtet, um ein Totalversagen der Behörden wie
im Fall der NSU zu verhindern. Das hätte sie gerade in diesem Fall aber
nicht.
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