# taz.de -- Daten von Rechtsextremen: Anti-Terror-Datei vor Gericht | |
> Polizei- und Geheimdienstbehörden kooperieren bei der | |
> Rechtsextremismus-Datei. Ob sie das dürfen, entscheidet bald das | |
> Bundesverfassungsgericht. | |
Bild: Innenminister Friedrich hat allen Grund, skeptisch zu schauen. | |
FREIBURG taz | Dürfen Polizei und Verfassungsschutz ihre Daten einfach | |
austauschen und in einer gemeinsamen Datei zusammenwerfen? Darüber muss | |
demnächst das Bundesverfassungsgericht entscheiden. | |
Am 6. November verhandelt der Erste Senat des Gerichts über die sogenannte | |
Anti-Terror-Datei. Sie wurde bereits 2006 eingerichtet und enthält die | |
Daten von rund 18.600 gewaltbereiten Islamisten. | |
Geklagt hat der pensionierte Oldenburger Richter Robert Suermann. Er | |
kritisiert, dass die Polizei so an Informationen des Verfassungsschutzes | |
kommt, die sie selbst nicht hätte erheben dürfen. Denn die Polizei dürfe | |
nur bei einem konkreten Verdacht tätig werden, der Geheimdienst jedoch | |
schon im Vorfeld. | |
Die Anti-Terror-Datei war das Vorbild der jetzt eingeführten | |
Rechtsextremismusdatei. Insofern wird das Karlsruher Verfahren eine | |
grundsätzliche Klärung bringen. | |
Das Grundgesetz sagt nichts zur Frage des Informationsaustausches zwischen | |
Polizei und Verfassungsschutz. Während der Entstehung des Grundgesetzes | |
forderten die Alliierten zwar in ihrem „Polizeibrief“ von 1949, das neu | |
geplante Bundesamt für Verfassungsschutz „soll keine Polizeibefugnisse | |
haben“. Es solle also nur Informationen sammeln und keine Durchsuchungen | |
und Verhaftungen durchführen. Ein Informationsaustausch mit der Polizei | |
wurde dabei aber nicht verboten. | |
Das Bundesverfassungsgericht hat bisher offen gelassen, ob es ein | |
verfassungsrechtliches „Trennungsgebot“ überhaupt gibt. Wenn ja, dann | |
besteht es zumindest in einem Fusionsverbot zwischen der Polizei und den | |
Geheimdiensten. Möglicherweise wird das Karlsruher Gericht dem | |
Verfassungsschutz aber auch generell verbieten, Polizeibefugnisse | |
auszuüben. Für den Informationsaustausch mit der Polizei wird das Gericht | |
aber vermutlich nur mehr oder weniger strenge Einschränkungen benennen. | |
19 Sep 2012 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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