| # taz.de -- Daten von Rechtsextremen: Anti-Terror-Datei vor Gericht | |
| > Polizei- und Geheimdienstbehörden kooperieren bei der | |
| > Rechtsextremismus-Datei. Ob sie das dürfen, entscheidet bald das | |
| > Bundesverfassungsgericht. | |
| Bild: Innenminister Friedrich hat allen Grund, skeptisch zu schauen. | |
| FREIBURG taz | Dürfen Polizei und Verfassungsschutz ihre Daten einfach | |
| austauschen und in einer gemeinsamen Datei zusammenwerfen? Darüber muss | |
| demnächst das Bundesverfassungsgericht entscheiden. | |
| Am 6. November verhandelt der Erste Senat des Gerichts über die sogenannte | |
| Anti-Terror-Datei. Sie wurde bereits 2006 eingerichtet und enthält die | |
| Daten von rund 18.600 gewaltbereiten Islamisten. | |
| Geklagt hat der pensionierte Oldenburger Richter Robert Suermann. Er | |
| kritisiert, dass die Polizei so an Informationen des Verfassungsschutzes | |
| kommt, die sie selbst nicht hätte erheben dürfen. Denn die Polizei dürfe | |
| nur bei einem konkreten Verdacht tätig werden, der Geheimdienst jedoch | |
| schon im Vorfeld. | |
| Die Anti-Terror-Datei war das Vorbild der jetzt eingeführten | |
| Rechtsextremismusdatei. Insofern wird das Karlsruher Verfahren eine | |
| grundsätzliche Klärung bringen. | |
| Das Grundgesetz sagt nichts zur Frage des Informationsaustausches zwischen | |
| Polizei und Verfassungsschutz. Während der Entstehung des Grundgesetzes | |
| forderten die Alliierten zwar in ihrem „Polizeibrief“ von 1949, das neu | |
| geplante Bundesamt für Verfassungsschutz „soll keine Polizeibefugnisse | |
| haben“. Es solle also nur Informationen sammeln und keine Durchsuchungen | |
| und Verhaftungen durchführen. Ein Informationsaustausch mit der Polizei | |
| wurde dabei aber nicht verboten. | |
| Das Bundesverfassungsgericht hat bisher offen gelassen, ob es ein | |
| verfassungsrechtliches „Trennungsgebot“ überhaupt gibt. Wenn ja, dann | |
| besteht es zumindest in einem Fusionsverbot zwischen der Polizei und den | |
| Geheimdiensten. Möglicherweise wird das Karlsruher Gericht dem | |
| Verfassungsschutz aber auch generell verbieten, Polizeibefugnisse | |
| auszuüben. Für den Informationsaustausch mit der Polizei wird das Gericht | |
| aber vermutlich nur mehr oder weniger strenge Einschränkungen benennen. | |
| 19 Sep 2012 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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