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# taz.de -- Gerichtsurteil gegen US-Agenten: Imam zu Unrecht von CIA entführt
> Ein italienisches Gericht verurteilt CIA-Mitarbeiter zu Haftstrafen. Sie
> hatten in Mailand einen Prediger als mutmaßlichen Terroristen gekidnappt.
Bild: Abu Omar 2007 vor einem Gericht im ägyptischen Alexandria.
ROM taz | Dem am 17. Februar 2003 in Mailand von der CIA auf offener Straße
entführten ägyptischen Imam Abu Omar widerfährt Gerechtigkeit. Das
italienische Kassationsgericht verurteilte am Mittwoch in letzter Instanz
23 US-Agenten zu Haftstrafen zwischen sieben und neun Jahren.
Außerdem ordnete das Geicht einen neuen Prozess gegen zwei italienische
Geheimdienstchefs an, die in der Vorinstanz freigesprochen worden waren.
Das Gericht bestätigte auch die Entschädigungszahlung in Höhe von 1,5
Millionen Euro an das Opfer und dessen Frau.
Die Entführungsaktion lief seinerzeit ab wie in einem Agentenfilm: Als Abu
Omar morgens auf dem Weg zu seiner Moschee war, wurde er auf offener Straße
vor den Augen diverser Passanten von dem CIA-Trupp in einen Kombi gezerrt,
zu einer US-Luftwaffenbasis gefahren und über Ramstein nach Ägypten
ausgeflogen.
In Haft wurde Abu Omar monatelang gefoltert – wie viele andere Opfer, die
die CIA entführte und in Foltergefängnisse verbrachte. Erst im Jahr 2007
kam Abu Omar, der mit al-Qaida rein gar nichts zu tun hatte, wieder frei
und lebt seitdem in Ägypten.
## Amateurhaftes Verhalten der Agenten
In Mailand stellten sich die US-Agenten damals recht dumm an. Der
italienischen Justiz war es ein Leichtes, Hotelrechnungen und
Handy-Verbindungsdaten zu sichern und so die Bewegungsprofile rund um den
Tatort zu erstellen.
Bei den Ermittlungen kristallisierte sich heraus, das der italienische
Geheimdienst informiert war und Amtshilfe geleistet hatte. Deshalb stand in
dem 2007 eröffneten Prozess auch der damalige Geheimdienstchef Nocolò
Pollari samt Stellvertreter und zwei externen Mitarbeitern vor Gericht.
## Zum Staatsgeheimnis erklärt
In den beiden ersten Instanzen wurden die US-Angeklagten sowie die zwei
externen Zuträger verurteilt. Die beiden Geheimdienstchefs kamen straflos
davon. Sowohl die Rechtsregierung unter Berlusconi als auch das
Mitte-links-Kabinett unter Prodi hatten in den Jahren 2004 und 2007 die
italienische Beteiligung an der Entführung zum Staatsgeheimnis erklärt.
Deshalb, so die Justiz, hätten sich die Geheimdienstchefs nicht adäquat
verteidigen können.
Diese Interpretation verwarf jetzt das Kassationsgericht: Es handle sich in
den vorinstanzlichen Urteilen um eine exzessive Auslegung, befand das
oberste Gericht, da Staatsgeheimnisse nicht vor der Bestrafung von
Verbrechen schützen dürften. Deshalb müssen die beiden Geheimdienstchefs
sich nun erneut einem Prozess stellen, in dem ihnen bis zu zwölf Jahre Haft
drohen – dies war bereits die Forderung der Staatsanwaltschaft in den
Vorinstanzen.
Aus dem scheinbar folgenlosen Urteil der Vorinstanz – die Verurteilten aus
den USA Psind allesamt weit weg – wurde jetzt ein überaus brisanter
Richterspruch. Denn zum einen kann es gut sein, dass demnächst die
italienischen Mittäter zu Strafen verurteilt werden, die sie effektiv
absitzen müssen. Zum anderen gerät Italiens Regierung in große
Verlegenheit: Auf der Basis des Urteils müsste sie jetzt die Auslieferung
der amerikanischen Täter vorantreiben.
20 Sep 2012
## AUTOREN
Michael Braun
## TAGS
CIA
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