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# taz.de -- Apple unterliegt vor Gericht: Galaxy Tabs sind legal
> Die Geschmacksmuster von Apple werden nicht verletzt. Das Verkaufsverbot
> für Galaxy Tablets ist abgewendet. Samsung ist Sieger im Rechtsstreit –
> vorläufig.
Bild: ... und nicht für Marsianer.
DÜSSELDORF/HAMBURG dapd | Der südkoreanische Elektronikhersteller Samsung
sieht sich durch die erste Einschätzung des Düsseldorfer Landgerichts im
juristischen Clinch mit dem Dauerrivalen Apple bestätigt.
In einem von dem kalifornischen Unternehmen vorangetriebenen Verfahren
machte die Vorsitzende Richterin Johanna Brückner-Hofmann am Dienstag klar,
dass das Gericht bislang keinen Grund für das von Apple geforderte
europaweite Verkaufsverbot für die iPad-Rivalen aus Korea sieht.
Apple will in dem Verfahren vor dem Landgericht den Verkauf der Samsung
Galaxy Tabs 7.7, 8.9, 10.1, 10.1 V und 10.1 N in der EU verbieten lassen.
Apple sieht durch das Design der Geräte seine eingetragenen
Geschmacksmuster verletzt.
Nach der bisherigen Einschätzung der Kammer würden durch die iPad-Rivalen
aber keine Designrechte verletzt. Außerdem liege kein Verstoß gegen das
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vor, erklärte die Richterin. Auch
von Herkunftstäuschung oder Rufausnutzung könne keine Rede sein.
Das ist eine Rechtsauffassung, die bei Samsung in einer ersten Reaktion für
triumphierende Töne sorgte: „Wir sind weiterhin der Überzeugung, dass Apple
nicht die ersten sind, die ein rechteckiges Tablet-Gerät mit runden Ecken
entworfen haben und dass keinem Unternehmen dafür ein allgemeines
Desgin-Monopol gewährt werden sollte“, teilte der Elektronik-Hersteller
mit.
## Der Streit geht weiter
„Um die Verfügbarkeit der eigenen Produkte zu gewährleisten“ kündigte der
Konzern an, seine „geistigen Eigentumsrechte gegenüber Apple“ auch
weiterhin vehement „verteidigen zu wollen“.
Grund zum Jubeln ist das allerdings noch nicht. Denn eine Entscheidung
steht in Düsseldorf noch aus. Die Richter setzten das Verfahren nach nur
gut einer Stunde Verhandlung aus. Sie wollen die Entscheidung des
europäischen Harmonisierungsamtes im spanischen Alicante über die
Bestandskraft der von Apple eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster
abwarten. Samsung hatte bei der EU-Behörde Nichtigkeitsklagen gegen diese
Entwürfe eingereicht.
Außerdem betonte die Richterin, dass umfangreiche Unterlagen, die Apple
erst in der vergangenen Woche vorlegt hatte, in diese Einschätzung noch
nicht eingeflossen seien. Sie enthalten unter anderem Material aus einem
Rechtsstreit im kalifornischen San Jose, in dem Samsung von einem
Geschworenengericht zur Zahlung von 1,05 Milliarden Dollar (rund 838
Millionen Euro) verurteilt worden war, weil das Unternehmen Ideen von
iPhone und iPad gestohlen habe.
## Apples Teilerfolge
Das Düsseldorfer Verfahren soll nun erst nach Rechtskraft der Entscheidung
aus Alicante fortgesetzt werden. In mehreren Eilverfahren hatte Apple in
den vergangenen Monaten vor Düsseldorfer Gerichten zumindest Teilerfolge
erzielt. So hatte das Düsseldorfer Oberlandesgericht beispielsweise den
Verkauf des Galaxy Tab 7.7 europaweit untersagt, da das Design das
Apple-Gemeinschaftsgeschmacksmuster verletze.
Mit der Forderung nach einem Verkaufsverbot für das Modell Galaxy Tab 10.1
N war Apple dagegen im Eilverfahren gescheitert. Mit seinem deutlich
überarbeiteten Design stelle das Gerät keine unzulässige Nachahmung von
Apples iPad mehr dar, befanden die Richter.
26 Sep 2012
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Apple
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