Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Rechtsrocker für NSU-Solisong verurteilt: Eindeutig strafbar
> Der Neonazi-Sänger Daniel Giese ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt
> worden. Mit seinen Songs habe er die Morde des NSU gebilligt.
Bild: „Gigi“ (l.) nach seiner Verurteilung.
HAMBURG taz | Daniel Giese fühlt sich unschuldig. Gleich zu Prozessbeginn
ließ der Rechtsrocksänger eine Erklärung vorlesen: Eine Anwältin habe den
Text des Songs „Döner-Killer“ für rechtlich unbedenklich erklärt. Doch d…
Amtsgericht Meppen teilte die Einschätzung nicht und verurteilte den
Neonazi wegen der Billigung von Straftaten und Volksverhetzung zu einer
Freiheitsstrafe von sieben Monaten. Die Strafe wurde für drei Jahre auf
Bewährung ausgesetzt.
„An der Eindeutigkeit des Songs ließ das Gericht keine Zweifel aufkommen“,
sagte Hermann Schütte, Direktor des Amtsgerichts, der taz. Gut eineinhalb
Jahre bevor die Neonazi-Terrorzelle NSU und seine Mordserie an Unternehmern
mit Migrationshintergrund aufflog, veröffentlichte Giese den Song
„Döner-Killer“. Auf der CD „Adolf Hitler lebt“ singt der 42-Jährige i…
Lied: „Neunmal hat er es jetzt schon getan. Bei allen Kebabs herrscht Angst
und Schrecken. Der Döner bleibt im Halse stecken, denn er kommt gern
spontan zu Besuch, am Dönerstand, denn neun sind nicht genug“.
Seit November 2011 wird deshalb auch spekuliert wann Giese wie viel über
die Morde des NSU wusste. In diesem Verfahren ging es aber nicht um
mögliche Verbindungen Gieses zur NSU oder um die Frage, ob er mit dem Lied
Täterwissen offenbare. Eine Anzeige der Vereinigung der Verfolgten des
Naziregimes hatte zu dem Verfahren geführt.
Vor dem Amtsgericht hatte Gieses Anwältin erklärt, dass die
Staatsanwaltschaft Osnabrück den Text „bewusst falsch interpretiere“. Als
Entlastungszeugin trat die Rechtsanwältin Gisa Pahl auf. Sie war es, die
den Song als „rechtlich einwandfrei“ eingestuft hatte. Seit Jahren vertritt
die Hamburger Anwältin auch Rechtsextremisten und überprüft deren Texte –
das Gericht stufte sie deshalb als Teil der rechtsextremen Szene ein. „Nur
wenn ein unabhängiger Anwalt den Text bewertet hätte, hätte es eine
rechtliche Relevanz“, sagte Schütte.
Der Anklage lagen 3 Lieder der CD, die mittlerweile als jugendgefährdend
indiziert ist, zugrunde. Außer der Verhöhnung der Opfer im
„Döner-Killer“-Song, so die Staatsanwaltschaft, würde in dem Lied „Bis …
Istanbul“ eine Rückführung der in Deutschland lebenden Ausländer in den
Zusammenhang mit der Deportation der Juden im NS-Staat gestellt. Im
„Geschwür am After“ würde die Geschichtsschreibung über das
Vernichtungslager Auschwitz verunglimpft und sei somit als „Auschwitz-Lüge“
zu bestrafen.
In der Szene ist Giese ein Star. Sein Musikprojekt „Gigi und die braunen
Stadtmusikanten“ spielt zu bekannten Melodien rechtsextreme Texte. Außerdem
ist er Frontmann der Band „Stahlgewitter“. Seine Anwältin kündigte an,
Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.
15 Oct 2012
## AUTOREN
Andreas Speit
## TAGS
Bundestag
Schwerpunkt Rechter Terror
Schwerpunkt Rechter Terror
Schwerpunkt Rechter Terror
## ARTIKEL ZUM THEMA
BKA-Vize zum NSU befragt: „Eine bittere Erfahrung“
Der Vizechef des Bundeskriminalamts hat vor dem Bundestag Fehler bei den
NSU-Ermittlungen eingeräumt. So sei zu früh ein rechtsextremes Motiv
ausgeschlossen worden.
Neonazi mit NSU-Bezug: Auch Bayern hat V-Mann-Ärger
Ein führender Neonazi aus Oberfranken spitzelte in den 90er-Jahren die
rechtsextreme Szene aus. Wie nah stand er dem späteren Terrortrio NSU?
Anklage gegen Neonazi-Sänger: Band verherrlichte "Döner-Killer"
Schon 2010 verherrlichte die Band "Gigi und die braunen Stadtmusikanten"
die Morde an neun Migranten. Nun sind sie wegen Volksverhetzung angeklagt.
Solisong für rechtsterroristische Morde: Böse Lieder für böse Leute
Bereits vor anderthalb Jahren erschien der Rechtsrock-Song "Döner-Killer".
Unklar ist, ob die Bekenner-DVD der NSU schon länger in der rechten Szene
kursiert.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.