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# taz.de -- „Simpsons“ und Bundesgerichtshof: Das ältere Duff ist das rich…
> Vor dem Bundesgerichtshof stritten zwei Firmen um die Markenrechte an
> „Duff Beer“. Das Gebräu ist das Lieblingsgetränk von Homer Simpson.
Bild: Durstiger Serienheld: Homer Simpson genehmigt sich gern ein paar „Duff�…
KARLSRUHE dapd/dpa/taz | Im Markenstreit zweier Firmen um das aus der
amerikanischen Zeichentrickserie „Die Simpsons“ bekannte „Duff “ hat der
Bundesgerichtshof (BGH) ein rechtskräftiges Urteil gefällt. Demnach darf
der ältere Anbieter seine eingetragene Marke weiter nutzen. Der Konkurrent
aus Hessen scheiterte dagegen mit seiner Klage auf Löschung.
Damit bestätigte der BGH ein Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 5.
Juli 2011. Die Urteilsgründe wurden am Donnerstag nicht mitgeteilt. Sie
sollen später folgen.
Die Marke war 1999 für den älteren Anbieter eingetragen worden. Der
Konkurrent beantragte aber deren Löschung. Weil der ursprüngliche
Markeninhaber das Etikett seines „Duff Beers“ grafisch verändert habe, sei
sein Recht an der Marke erloschen. In der TV-Comicserie ist „Duff“ das
Lieblingsbier von Familienoberhaupt Homer Simpson.
„Duff Beer“ sei ein Fall von „reverse product placement“, sagte der
Vorsitzende Richter Joachim Bornkamm in der mündlichen Verhandlung - ein
Produkt, das es zunächst nur in der fiktionalen Welt das Films gibt, und
das dann als reales Produkt im Getränkemarkt auftaucht. Wobei Bornkamm
betonte, es sei wohl „ein eher billiges Bier“, im Film jedenfalls.
In diesem Jahr brachte die amerikanische Post anlässlich des 20. Jubiläums
der ersten Ausstrahlung sogar [1][Briefmarken mit den Gesichtern der gelben
Familie heraus]. Allerdings mussten 682 Millionen von einer Milliarde
produzierten Briefmarken mit den Konterfeis von Homer, Marge, Bart, Lisa
und Maggie Simpson eingestampft werden, weil sie sich nicht verkauften.
6 Dec 2012
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[1] /Simpsons-Briefmarke/!100152/
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Bundesgerichtshof
Klavier
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