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# taz.de -- Mediengesetz in Argentinien: Vorschrift ist Vorschrift
> Am Freitag enden die einstweiligen Verfügungen gegen Artikel des
> Mediengesetzes, um das seit Jahren gerungen wird. Ein Ende der
> Meinungsfreiheit?
Bild: Die Gruppe Clárin ist das größte Medienunternehmen in Argentinien.
BUENOS AIRES taz | Seit Oktober 2009 ist in Argentinien das neue Gesetz für
Radio, Fernsehen und Kabel gültig. Die wichtigsten Eckdaten sind: Rundfunk
und Fernsehen müssen zu jeweils einem Drittel von privaten, staatlichen
oder gemeinnützigen Organisationen angeboten und betrieben werden.
Statt bisher 24 Radio- oder Fernsehkanäle soll ein Unternehmer nur noch
zehn Kanäle betreiben dürfen. Zudem darf, wer über Antennenempfang
ausstrahlt, in derselben Senderegion nicht gleichzeitig über Kabel senden
und umgekehrt. Die Medienmultis hatten ein Jahr Zeit, sich von ihren
entsprechenden Doppelungen zu trennen.
Seit drei Jahren tobt nun der Streit zwischen den einstmals Verbündeten der
Kirchner-Regierung und der Gruppe Clárin. Vorher noch ein Herz und eine
Seele, kam es Ende 2008 zum Bruch zwischen den Kirchners und dem
Medienriesen. Seither gehen beide wie schlecht Geschiedene aufeinander los.
## Vielfältig
Die Gruppe Clárin ist das größte Medienunternehmen in Argentinien. Ihre
Besonderheit ist jedoch nicht so sehr die Größe – in Südamerika gibt es
weit größere Medienmultis –, sondern dass sie in allen vier Bereichen aktiv
ist: als Kabelbetreiber, als Fernsehmacher, als Radiomacher und als
Printmedienhersteller. Das Gesetz betrifft den Printbereich jedoch nicht.
Während die Regierung mit dem Gesetz das Ende der Medienmonopole verkündet,
sieht Clárin die Meinungsfreiheit in Gefahr. Kaum war das Gesetz
verabschiedet, erwirkte Clárin bei Gericht eine einstweilige Verfügung
gegen zwei entscheidende Gesetzesparagrafen, die die Gruppe zu einer
empfindlichen Abgabe von Teilen ihres Geschäfts zwingen.
Die sei nicht verfassungskonform, so Clárin. Und obgleich diese
Verfassungsklage noch nicht beantwortet ist, entschied der Oberste
Gerichtshof, dass die einstweilige Verfügung heute, am 7. Dezember, endet.
Bis zum Stichtag müssen nun alle Medienunternehmer ihre
Umstrukturierungspläne bei der zuständigen Behörde zumindest eingereicht
haben. Und während Clárin sich weigert, einen Plan einzureichen,
mobilisiert die Regierung schon seit Wochen für den 7 D, den 7. Dezember.
Danach werde das Gesetz nach Vorschrift umgesetzt.
Bei dem ganzen Getöse geht völlig unter, das in wichtigen Bereichen auch
drei Jahren danach nicht viel vorangekommen ist. Gilt gerade die
Dreidrittelaufteilung als das Fortschrittlichste, was es im Bereich
Mediengesetze gibt, hat sich in dem Drittel, der für Fernseh- und
Radiosender für die gemeinnützigen Organisationen vorgeschrieben ist, fast
nichts getan.
Lediglich eine Baugewerkschaft und eine private NGO konnten bisher
vorläufige Lizenzen ergattern. Dagegen blieben Projekte wie Barricada TV
auf der Strecke.
## Schlecht für Nischensender
Der kleine, alternative Fernsehsender sendet seit 2008 aus einer ehemals
besetzten Fabrik mit einer Antennenreichweite von 7 Kilometern über die
Dächer der Hauptstadt Buenos Aires. Von Anfang an bemühten sich die 15
MacherInnen um eine Kabellizenz nach dem neuen Gesetz. Doch sie kamen nicht
einmal bis zur Antragstellung.
„Allein um überhaupt den Antrag zu stellen, müssten wir eine Gebühr von
23.000 Euro hinblättern“, sagt Hernán De Marco von Barricada TV. Zur
Erfüllung der Bedingungen müssten sie zudem Arbeitsverträge vorlegen, die
nicht zu finanzieren sind. Ehrenamtliche Arbeit kann nicht valorisiert
werden. „Die Verantwortlichen in der Kontrollbehörde haben keine Ahnung,
wie kommunitäre Sender ticken“, so De Marco.
7 Dec 2012
## AUTOREN
Jürgen Vogt
## TAGS
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