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# taz.de -- Österreichische Neonazis verurteilt: Neun Jahre Haft für rechte W…
> Die drei Betreiber und Gründer einer österreichischen Neonazi-Homepage
> wurden zu Haftstrafen verurteilt. Ihre Anwälte kündigen Berufung an.
Bild: Ihm droht eine lange Haftstrafe: Gottfried Küssel, hier bei einem Prozes…
WIEN taz | Neun Jahre Haft für den Neonazi Gottfried Küssel lautet das
überraschend harte Urteil, das das Geschworenengericht in Wien am
Donnerstag in der Nacht verkündete. Überraschend, weil dem wegen
rechtsextremer Aktivitäten mehrfach vorbestraften Angeklagten, das zur Last
gelegte Delikt nicht lückenlos nachgewiesen werden konnte.
Ihm wird vorgeworfen, die Einrichtung der Neonazi-Homepage Alpen-Donau.info
(kurz: Adi) angestiftet zu haben. Die beiden Mitangeklagten Felix B. und
Wilhelm A., die die Website entworfen und betreut haben sollen, kamen mit
sieben bzw. viereinhalb Jahren noch relativ glimpflich davon.
Über den Charakter der Website und die Ideologie der Angeklagten herrschte
nie Zweifel. Der 54jährige Küssel, der sich selbst in Medien als
Nationalsozialist bezeichnet hat, wurde 1990 als Gründer und Anführer der
Volkstreuen außerparlamentarischen Opposition (VAPO) wegen
nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu elf Jahren Freiheitsstrafe
verurteilt.
VAPO-Mitglieder wurden bei Wehrsportübungen im Verprügeln und Besiegen von
„Vertretern des verhassten Systems“ trainiert. Die Alpen-Donau.info, die
von einem Server in den USA betrieben wurde, fungierte seit 2009 als
Sprachrohr österreichischer Neonazis. Sie wurde auch von zumindest einem –
inzwischen aus der Partei ausgeschlossenen – FPÖ-Abgeordneten genutzt.
## Seit März 2011 aus dem Netz genommen
„Noch sind wir verborgen, aber morgen, aber morgen ...“ so bedrohlich endet
ein „Jubiläumsvideo“ auf der Homepage, das den Laienrichtern zur
Illustration vorgespielt wurde. Nach mehreren Fehlversuchen der
österreichischen Polizei verschwand sie im März 2011 aus dem Netz.
Dass die Website praktisch schon „tot“ war, als die Angeklagten
festgenommen wurden, war für Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter ein
starkes Indiz für deren Autorenschaft. Küssel soll als als Initiator und
Inhaltslieferant fungiert haben, B. als Administrator, Kampfposter und
„technisches Mastermind“. Wilhelm A. sei für Einrichtung und Verschleierung
der Spuren verantwortlich gewesen.
Nachzuweisen war Küssel nur, dass er die Einrichtung einer solchen Homepage
„angeregt“ hatte. Dass er auch Inhalte darauf platziert hat, kann man nur
durch den Vergleich von auch anderswo publizierten Dokumenten schließen.
Der Schuldspruch der Geschworenen für den Hauptangeklagten fiel mit 5:3
Stimmen denkbar knapp aus. Ein 4:4 hätte Freispruch bedeutet. Denn Küssel
war zwar von seinen Kumpanen belastet worden, aber, so sein Anwalt Michael
Dohr: „Fakt ist: Es wurden keine Zugangscodes auf Küssels Rechner
gefunden“. Diese wurden nur bei den Mitangeklagten sichergestellt.
Dohr kündigte Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an. Seiner Meinung nach
sei unberücksichtigt geblieben, dass der in den letzten Jahren aus der
Öffentlichkeit verschwundene Küssel, der 1994 während der Haft geheiratet
hat, drei Kinder zu versorgen habe und sich als liebender Familienvater
bewährt habe. Die Urteile sind daher noch nicht rechtskräftig. Es wird
spekuliert, dass in der nächsten Instanz mildere Urteile ergehen könnten
obwohl Richterin Martina Krainz den Strafrahmen von 20 Jahren nicht einmal
zur Hälfte ausgeschöpft hat.
11 Jan 2013
## AUTOREN
Ralf Leonhard
## TAGS
Webseite
Schwerpunkt Neonazis
Prozess
Nazis
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