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# taz.de -- Durchsuchung bei Augsburger Allgemeinen: „Ich hoffe auf eine Ents…
> Die „Augsburger Allgemeine“ musste die Daten eines Online-Nutzers
> herausrücken. Ordnungsreferent Volker Ullrich erklärt, warum er das
> veranlasst hat.
Bild: Volker Ulrich hat den Durchsuchungsbefehl bei der „Augsburger Allgemein…
taz.de: Herr Ullrich, wurden Sie im Internet nicht schon einmal schlimmer
beleidigt als der Vorwurf der „Rechtsbeugung?“
Volker Ullrich: Ich wurde schon oft beleidigt, auch unter der Gürtellinie.
Das muss man als Politiker und Ordnungsreferent aber aushalten. Mich hat
aber der Vorwurf der Rechtsbeugung gestört, weil es um meine Integrität in
der Funktion als Ordnungsreferent, Beamter und Amtsträger ging. Die
Rechtsbeugung ist ein Verbrechen, Mindeststrafe ein Jahr, das muss man sich
nicht nachsagen lassen.
Es gibt eine gewisse Grenze zwischen Meinungsfreiheit und anonymen
Verleumdungen.
Was genau stand in dem Kommentar außer der Vorwurf der „Rechtsbeugung“?
„Dieser Ullrich verbietet sogar erwachsenen Männern sein Feierabend-Bier ab
20.00 Uhr, indem er geltendes Recht beugt und Betreiber massiv bedroht.“
Spielt das auf Ihr verfolgtes Ziel des Verbots der Straßenprostitution in
Augsburg an?
Das spielt auch auf die Tankstellensache an. Ich habe den politischen
Vorschlag gemacht, dass man nachts an Tankstellen keinen Alkohol mehr
verkaufen sollte.
War es von Ihnen juristisch maßvoll, dafür zu sorgen, dass die Augsburger
Allgemeine die Daten des Verfassers des Kommentars rausgeben musste?
Über die juristische Dimension des Falls lässt sich natürlich streiten.
Auch darüber, ob ich das nicht auch gelassener hätte ertragen sollen.
Juristisch gesehen besteht möglicherweise eine Verpflichtung der Augsburger
Allgemeine die Daten herauszugeben. Mir ging es bei der Sache darum, dass
ich in Erfahrung bringen wollte, wer das behauptet. Das Amtsgericht
Augsburg hat einen Beschluss gefasst und aufgrund dessen [1][hat die
Augsburger Allgemeine die Daten herausgegeben].
Aber sorgten nicht Sie dafür, dass das Amtsgericht einen
Durchsuchungsbefehl ausstellt?
Nein. Mein Anwalt hat sich an die Augsburger Allgemeine gewandt und gesagt,
dass wir gerne die Nutzerdaten hätten, weil es verleumderisch sei, den
Ordnungsreferenten der Rechtsbeugung zu bezichtigen. Wir haben lediglich
Strafanzeige gestellt. Ich selbst habe es aus der Augsburger Allgemeinen
erfahren, dass einem Polizeibeamten nach Beschluss des Amtsgerichts die
Nutzerdaten ausgehändigt wurden.
Aber haben Sie nicht schon zweimal vorher versucht, an die Daten zu kommen?
Nein. Einmal vorher ging es auch um eine Sache unter der Gürtellinie und
die Augsburger Allgemeine sagte, sie lösche es. So war das dann auch in
Ordnung.
Sie sagten, dass Sie den Verfasser des Kommentars nicht anzeigen wollen,
wenn er sich entschuldigt. Was ist, wenn er sich nicht bei Ihnen
entschuldigt?
Ich hoffe auf diese Entschuldigung. Wenn er sich nicht entschuldigt will
ich das letzten Endes nicht an die große Glocke hängen. Mir ist die
Debatte, wie respektvoll man im politischen Diskurs miteinander umgeht,
auch und gerade in anonymen Foren, viel wichtiger als diese eine
persönliche Entschuldigung.
Steht Ihnen dieser Fall im Wege, dieses Jahr für die CSU für den Bundestag
zu kandidieren?
Nein. Natürlich habe ich im Internet starke Kritik einstecken müssen. Das
gehört dazu und diese Kritik nehme ich ernst. Aber Sie dürfen auch nicht
vergessen, dass ich zahlreiche positive Rückmeldungen und Zusprüche mit dem
Tenor bekomme, dass es gut sei, wenn endlich mal jemand die Debatte
angestoßen hat, ob man sich anonyme Anschuldigungen im Netz immer bis zur
letzten Konsequenz gefallen lassen muss.
30 Jan 2013
## LINKS
[1] /Augsburger-Allgemeine-durchsucht/!109967/
## AUTOREN
Marion Bergermann
## TAGS
Augsburger Allgemeine
Durchsuchung
Internet
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Augsburger Allgemeine
Datenschutz
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