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# taz.de -- Wegen Stilllegung von AKW Biblis: Hessen droht Millionklage
> Die zwischenzeitliche Abschaltung von Biblis A und B im Jahr 2011 war
> rechtswidrig, entschied jetzt ein Gericht. Der Betreiber RWE kann somit
> Schadensersatz fordern.
Bild: Könnte teuer werden für Hessen: Das AKW Biblis
KASSEL afp | Das Land Hessen muss mit Schadenersatzforderungen in
dreistelliger Millionenhöhe wegen der vorübergehenden Stilllegung der
Atomkraftwerke Biblis A und B im Jahr 2011 rechnen. Die Stilllegung sei
nicht rechtmäßig angeordnet worden, entschied am Mittwoch der Hessische
Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel. Wird das Urteil rechtskräftig, kann
der Biblis-Betreiber RWE Power AG damit vor den Zivilgerichten auf
Schadenersatz klagen.
Das hessische Umweltministerium hatte die Stilllegung für drei Monate im
März 2011 in Folge der Atomkatastrophe im japanischen Fukushima angeordnet.
Zuvor hatten sich Bund und Länder entsprechend geeinigt. RWE Power klagte
gegen die Stilllegung, ein Urteil oder auch nur eine einstweilige Anordnung
ergingen während der drei Monate aber nicht. Mit seinem Feststellungsantrag
vor den Verwaltungsgerichten will RWE nun die Voraussetzungen für eine
Schadenersatzklage schaffen.
Der VGH Kassel gab dem Biblis-Betreiber mit der Begründung recht, er sei
"vor Erlass der Anordnungen nicht den gesetzlichen Bestimmungen
entsprechend ordnungsgemäß angehört worden". Zudem schreibe das Gesetz eine
„Ermessensentscheidung“ unter Berücksichtigung der konkreten Umstände vor.
Dieses Ermessen habe das Land „nicht in einer Weise so pflichtgemäß
ausgeübt, wie es rechtlich erforderlich gewesen wäre“, rügten die Kasseler
Richter.
Die Revision ließ der VGH nicht zu. Das Land Hessen kann dagegen aber noch
Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen. RWE Power
kündigte an, das Unternehmen werde den entstandenen Schaden nun genau
berechnen und „in einem zivilgerichtlichen Verfahren geltend machen“.
27 Feb 2013
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Schwerpunkt Atomkraft
Atomkraftwerk
AKW
Biblis
Deutschland
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