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# taz.de -- Gesetz über anonyme Geburt: In Not ohne Not ein Kind bekommen
> Schwangere sollen künftig ihre Kinder auch anonym gebären können. Das hat
> das Kabinett beschlossen. So sollen Frauen besser geschützt werden.
Bild: Eine Babyklappe bietet Anonymität – setzt aber voraus, dass die Schwan…
BERLIN taz | Am Mittwoch verabschiedete das Kabinett einen Gesetzentwurf
zur vertraulichen Geburt. Damit soll eine bundesweite rechtliche Grundlage
für Schwangere, die in Notsituationen gebären und anonym bleiben wollen,
geschaffen werden.
Gibt es keine andere Option, soll der Schwangeren von einer Beratungsstelle
die vertrauliche Geburt vorgeschlagen werden, sie kann dann unter Pseudonym
gebären. Ihre richtige Identität soll bei der Beratungsstelle hinterlegt
werden. Das Kind kann anschließend zur Adoption freigegeben werden. Es soll
ab dem Alter von 16 Jahren das Recht haben, die Identität seiner Mutter zu
erfahren. Diese kann dagegen Widerspruch einlegen.
Bislang können Mütter in einer Notlage ihr Neugeborenes in einer Babyklappe
ablegen. Das setzt voraus, dass die Schwangere privat entbunden hat. Dies
ist mit erheblichen Risiken für Mutter und Kind verbunden. Darüber hinaus
gibt es die Möglichkeit der anonymen Geburt, nach der das Kind zur Adoption
freigegeben wird. Hierfür gibt es bislang keine bundesweite Regelung. Das
hat zur Folge, dass sich alle Beteiligten in einer rechtlichen Grauzone
befinden.
Laut Bundesfamilienministerium, das den Gesetzentwurf erarbeitet hat,
sollen diese beiden Angebote bestehen bleiben. Ziel sei jedoch, die
vertrauliche Geburt als Vorzugsalternative zu etablieren. Das Deutsche
Jugendinstitut hatte mit einer Studie herausgefunden, dass ein dringender
Bedarf nach einer einheitlichen Rechtsgrundlage vorhanden sei. Die Regelung
soll ab Mai 2014 in Kraft treten.
13 Mar 2013
## AUTOREN
Julia Janczyk
## TAGS
Geburt
Mütter
Gesetz
Geburt
Familienministerin
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