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# taz.de -- Fairere Verfahren vor Gericht: Richterabprachen verboten
> Informelle Absprachen von Richtern sind unzulässig. Das Urteil des
> Bundesverfassungsgerichtes stärkt die Rechte von Beschuldigten.
Bild: Das Bundesverfassungsgericht bei der Urteilsverkündigung.
KARLSRUHE afp | Das Bundesverfassungsgericht hat für die in Strafprozessen
üblichen Absprachen zwischen Gericht und Angeklagten strenge Vorgaben
gemacht. Einem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil zufolge können
Richter künftig nicht mehr auf ein Pauschalgeständnis drängen, sondern
müssen weiterhin in einer Beweisaufnahme die Schuld eines Angeklagten
aufklären und dessen Geständnis „zwingend auf seine Richtigkeit“ prüfen.
Zugleich wies das Gericht den Staatsanwälten ein Wächteramt als
Kontrolleure von Absprachen zu (Az. 2 BvR 2628/10 u. 2 BvR 2883/10). Die
bei vielen Richtern beliebten sogenannten informellen Absprachen noch vor
Prozessbeginn und außerhalb des Gesetzes sind unzulässig, betonten die
Richter.
Grund dafür, dass diese Praxis so verbreitet ist, sei vermutlich ein „nur
unzureichend ausgeprägtes Bewusstsein“, so der Strafrichter, „dass es
Verständigungen ohne Einhaltung der gesetzlichen Regelungen nicht geben
darf“.
In einer Umfrage für das Gericht hatten knapp 60 Prozent der Richter
eingeräumt, mehr als die Hälfte ihrer Absprachen informell und damit
illegal vorgenommen zu haben. Als Hauptgrund hatten sie angegeben,
langwierige Beweisaufnahmen vermeiden zu wollen.
## Absprachen werden Revisionsgrund
Solch ein verkürzter Prozess ist laut Urteil künftig ein absoluter
Revisionsgrund. Das Gericht stärkte mit diesem und weiteren
Revisionsgründen die Rechte von Angeschuldigten auf ein faires Verfahren,
damit sie „Übergriffe staatlicher Stellen angemessen abwehren können“.
Laut Urteil kommt der Kontrolle von Absprachen durch die Staatsanwaltschaft
nun „eine herausgehoben Bedeutung“ zu. Die Staatsanwälte dürfen sich
demnach nicht mehr an informellen Absprachen beteiligen und müssen künftig
sogar Rechtsmittel gegen Urteile einlegen, die darauf beruhen. Weil
Staatsanwälte an die Weisungen ihrer Dienstherren gebunden sind, kann
„diese Kontrollfunktion“ laut Urteil künftig auch nach einheitlichen
Standards erfolgen.
19 Mar 2013
## TAGS
Richter
Bundesverfassungsgericht
Wulff
Strafverteidiger
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