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# taz.de -- Mieterschützer über Brand in Backnang: „Beweise vernichtet“
> Angehörige der Brandopfer aus Backnang wollen den Vermieter haftbar
> machen. Ihre Chancen sind gering, sagt Mieterschützer Claus Deese.
Bild: Das Feuer vernichtete alles. Menschenleben und Beweismittel.
taz: Herr Deese, die Polizei will an diesem Mittwoch endgültig über die
Ursache der Brandkatastrophe mit acht Toten in Backnang informieren. Die
Angehörigen der Opfer hatten dem Vermieter in der Zwischenzeit vorgeworfen,
die elektrischen Leitungen im Haus seien marode gewesen. Sind Vermieter für
Tragödien wie in Backnang haftbar zu machen?
Claus Deese: Das ist heikel. Vermieter sind in Deutschland nicht gezwungen,
eine Wohnung technisch auf den neuesten Stand zu bringen – auch nicht, was
den Feuerschutz angeht. Um den Vermieter im Falle eines Brandes haftbar
machen zu können, müssen zwei Dinge nachgewiesen werden. Erstens: In der
Wohnung gab es eine offenkundige Fehlinstallation. Zweitens: Der Vermieter
wurde davon auch in Kenntnis gesetzt. Gerade bei Bränden ist das aber oft
nicht mehr möglich.
Warum nicht?
Weil die Beweise in der Regel vernichtet sind. Wie wollen sie defekte
Leitungen nachweisen, wenn alles verbrannt ist? Dies könnte nur durch einen
Gutachter nachgewiesen werden. Wer hebt schon seine Briefe an den Vermieter
feuersicher auf? Die Beweislast über den Zugang der Schadensmeldung liegt
beim Mieter. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Briefe oder E-Mails,
die ihm Mieter gesendet haben, aufzubewahren beziehungsweise herauszugeben.
Was kann ich als Mieter tun, wenn ich merke, dass die Leitungen in meiner
Wohnung defekt sind?
Als Mieter stehen Sie sogar in der Pflicht, den Vermieter über Mängel in
der Wohnung umgehend zu informieren. Dieser muss dann laut Gesetz seiner
Reparaturpflicht nachkommen. Am besten informieren Sie den Vermieter
schriftlich und setzen eine Frist, innerhalb derer er die Mängel beheben
soll. Wird diese Frist nicht eingehalten, haben Sie zwei Möglichkeiten:
Entweder Sie machen eine Instandhaltungsklage beim Amtsgericht oder Sie
beauftragen die Elektriker selbst. Wenn akute Gefahr besteht, sollten Sie
dies sofort machen.
Wer trägt in diesem Fall die Kosten?
Die müssen vom Vermieter beglichen werden. Das Problem ist aber, dass Sie
die Elektriker zunächst selbst bezahlen müssen. Wenn eine umfassende
Sanierung nötig ist, wie das bei der Wohnung in Backnang wohl der Fall
gewesen sein dürfte, fallen da hohe Kosten an. Sie haben die Möglichkeit,
diese Ausgaben von der Miete abzuziehen.
Welche Probleme können hierbei auftauchen?
Ich würde niemandem empfehlen, eigenständig große Beträge von der Miete
abzuziehen – schon gar nicht einer Familie mit zehn Kindern. Die Gefahr,
dass der Vermieter bei Ausbleiben der Miete eine Räumungsklage einreicht
oder eine fristlose Kündigung ausspricht, ist hoch. Dann müssen Sie als
Mieter erst mal nachweisen, dass ihr Vorgehen juristisch einwandfrei war.
Eine Instandhaltungsklage ist also empfehlenswerter. Grundsätzlich ist die
Minderung der Miete aber ein geeignetes Druckmittel, um den Vermieter zum
Handeln zu bewegen.
Was lehrt uns der Brand in Backnang?
Er zeigt: Solange die Nachfrage besteht, kann ein Vermieter auch die
miserabelste Unterkunft vermieten. Im Prinzip entscheidet der Markt. Arme
Leute haben da oft wenig Alternativen.
19 Mar 2013
## AUTOREN
Julia Janczyk
## TAGS
Brand
Feuer
Köln
Rechtsextremismus
Schwerpunkt Angela Merkel
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