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# taz.de -- Komplettüberwachung aus der Taxi-Zentrale: Datenkrake Taxi-Ruf
> Der Bremer Taxi-Ruf speichert lückenlose Bewegungsprofile der Fahrzeuge.
> Kundenanrufe werden mitgeschnitten – „Ungesetzlich“, sagt der
> Landesdatenschützer.
Bild: Werden in Bremen bei der Arbeit überwacht: Taxis samt Fahrer
BREMEN taz | Bremer TaxifahrerInnen werfen ihrer Zentrale „grobe Verstöße“
gegen Datenschutzbestimmungen vor. Sie erstellt lückenlose Bewegungsprofile
der Taxen, speichert ohne Einwilligung Gespräche mit den Kunden und den
Fahrern und gibt Daten weiter. Der Taxi-Ruf Bremen ermögliche dadurch „die
totale Überwachung“, heißt es in einer Stellungnahme der
Interessensgemeinschaft Bremer TaxifahrerInnen (IG). Rückendeckung bekommt
die IG vom Bremer Landesdatenschutzbeauftragten für Beschäftigte, Harald
Stelljes.
„Die lückenlose Überwachung ist unzulässig“, sagt Stelljes. Konkret geht…
um ein computergestütztes Fahrvermittlungssystem, das der Taxi-Ruf Bremen
seit drei Jahren einsetzt. Über das Ortungssystem GPS kann die Zentrale
damit den Standort der Taxe in Echtzeit nachvollziehen, die genaue Route
wird 20 Wochen lang gespeichert.
Auch wird alles protokolliert, was der Fahrer in sein Display eingibt, ob
er eine Pause macht, das Fahrzeug frei oder mit einem Fahrgast besetzt ist.
Ebenso Adressen und Fahrziele der Kunden. Und: Alle diese Informationen
können auch „Dritte“, also die Taxi-Unternehmer jederzeit online abrufen.
Ihnen gehören die Fahrzeuge, sie sind die Arbeitgeber der TaxifahrerInnen.
Für Datenschützer Stelljes ist es durchaus einsichtig, dass für die
Fahrvermittlung die GPS-Daten genutzt werden. Er aber schlägt vor, dass der
Taxi-Ruf die Routen nur noch eine Stunde lang speichert. Gespräche, ob mit
Kunden oder Fahrern, dürften nur nach ausdrücklicher Einwilligung der
Sprechenden aufgenommen werden.
Und: Den Taxi-Unternehmern selbst sollte als Arbeitgebern der Zugriff auf
die Daten komplett entzogen werden. „Es übt einen unzumutbaren
Überwachungsdruck auf die Arbeitnehmer aus.“ Denn die Fahrer wüssten nicht,
wann sie wie beobachtet werden und müssten jederzeit damit rechnen. „Das
ist gesetzlich nicht zulässig“, so Stelljes.
Ganz offen spricht Wolfgang Verbeek, zweiter Vorsitzender des Taxi-Rufs,
darüber, dass die Daten gespeichert werden. Dies zu ändern allerdings, ist
für ihn „nicht vorstellbar“. Die Routen-Speicherung sei „ein alter Hut�…
„Der Unternehmer muss gegenüber dem Finanzamt belegen, wie er sein
Unternehmen führt“, so Verbeek. „Früher lief das eben mit einem
Fahrtenbuch.“ Die Speicherung der Taxibewegungen in der Zentrale sei
wichtig, um noch im Nachhinein Quittungen ausstellen zu können,
Reklamationen zu bearbeiten und auch praktisch, wenn ein Fahrgast zum
Beispiel sein Handy verloren habe und sich nur an die Strecke erinnert.
Dass alle Gespräche aufgezeichnet werden, sei Anrufern tatsächlich
teilweise nicht mitgeteilt worden – ein „technischer Defekt“, so Verbeek,
in den nächsten Tagen solle der behoben werden. Erst die Einwilligung eines
jeden Anrufers abzuwarten, würde allerdings „zu viel Zeit“ kosten.
„Wer mit der Aufzeichnung nicht einverstanden ist, kann ja auflegen“, so
Verbeek. Das System schütze den Fahrer vor Straftätern, und: „Wir sind die
einzige Taxi-Ruf-Zentrale mit eigenem Datenschutzbeauftragtem und
Datenschutzbericht“, so Verbeek.
Für Marco Bark, Vorsitzender der Interessensgemeinschaft Bremer
TaxifahrerInnen, ist die Sache klar: „Das ist alles kein Argument, um
Straftaten zu begehen.“
20 Mar 2013
## AUTOREN
Jean-Philipp Baeck
## TAGS
Mobilfunk
Schwerpunkt Überwachung
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