Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Hamburgs Flüchtlingspolitik: Härter als die Ahlhaus-CDU
> Gericht befindet Umgang der Ausländerbehörde mit schwangerem Flüchtling
> für rechtswidrig. Unter der CDU war es laut Ärztekammer humaner.
Bild: Kein Krankenhaus, kein Arzt: Frauen in der Flüchtlingsunterkunft Nostorf.
HAMBURG taz | Ärztekammerpräsident Frank Ulrich Montgomery hat Innensenator
Michael Neumann (SPD) aufgefordert, seinen „Umgang mit schwangeren
Flüchtlingen endlich zu revidieren“ und „die Frauen im letzten Drittel
ihrer Schwangerschaft nicht mehr auf andere Bundesländer umzuverteilen“.
Anlass für diesen Appell ist ein Beschluss des Hamburgischen
Oberverwaltungsgerichts (OVG) in einem Eilverfahren, das die Neumann
unterstellte Ausländerbehörde verpflichtet, eine hochschwangere
Westafrikanerin aufgrund ihres Gesundheitszustandes keineswegs
„umzuverteilen“.
Die 29-Jährige hatte sich Anfang Februar bei der Ausländerbehörde gemeldet
und eine Duldung beantragt. „Sie befand sich zu diesem Zeitpunkt
ausweislich eines ärztlichen Attestes bereits in der 30. Woche einer
Risikoschwangerschaft“, sagt ihre Anwältin Daniela Hödl.
## Umverteilen statt dulden
Statt über die Duldung zu entscheiden, kündigte die Ausländerbehörde an,
die Schwangere umzusiedeln, obwohl sie nicht reisefähig war. Aufgrund
dieser Entscheidung der Behörde – die erstinstanzlich vom
Verwaltungsgericht zunächst nicht beanstandet wurde – konnte die Frau trotz
des nahenden Geburtstermins weder Sozialleistungen noch
Krankenversicherungsschutz beantragten.
Schon allein die Ankündigung der Umverteilung sei vermutlich rechtswidrig,
sagt nun das OVG. „Für die hochschwangere Antragstellerin, die in drei
Wochen die Geburt ihres Kindes erwartet“, so das Gericht, sei „die Duldung
vor allem wegen der Übernahme der Behandlungs- und Entbindungskosten
relevant“ gewesen. Anwältin Hödl hat nun Innensenator Neumann aufgefordert,
eine klare Weisung herauszugeben, „dass bei fortgeschrittenen
Schwangerschaften Umverteilungen zu unterbleiben haben, um den Schutz der
Schwangeren zu gewährleisten“.
## SPD hat CDU-Regelung zum Schutz von Schwangeren gekippt
Eine solche Regelung gab es in Hamburg bereits. Der damalige
CDU-Innensenator Christoph Ahlhaus hatte im Jahr 2010 nach Intervention der
Ärztekammer und mehrerer Flüchtlingsinitiativen entschieden, Frauen, deren
Schwangerschaft die 26. Woche erreicht hat, nicht mehr auf andere
Bundesländer zu verteilen.
Zuvor war es bei einer Ghanaerin zu einer Totgeburt gekommen, nachdem diese
in die Unterbringung im mecklenburgischen Horst geschickt und dort nicht
optimal medizinisch versorgt worden war. Der neue SPD-Innensenator Neumann
aber hatte die Ahlhaus-Weisung wenige Monate nach seiner Amtsübernahme Ende
2011 kassiert.
## Die Ausländerbehörde will es wieder tun
Eine Praxis, die die Ausländerbehörde auch nach dem Urteil des
Oberverwaltungsgerichts standhaft rechtfertigt. Der OVG-Beschluss sei „ohne
Präjudiz“ für andere Fälle. Schwangerschaft schließe „Reisefähigkeit n…
per se aus“, verteidigt Behördensprecher Norbert Smekal Neumanns Linie.
Sein Credo: „Es gibt keinen Anlass, von der gegenwärtigen Praxis
abzuweichen.“
28 Mar 2013
## AUTOREN
Kai von Appen
Marco Carini
## ARTIKEL ZUM THEMA
Flüchtlingsunterkunft in Mecklenburg: Ein Wortbruch der SPD
Anders als angekündigt, hält der Hamburger SPD-Senat an der umstrittenen
Flüchtlingsunterkunft in Horst fest. In der Opposition hatte sie diese
heftig kritisiert.
Hamburg verhandelt über umstrittenes Flüchtlingslager: SPD will Flüchtlinge …
In der Opposition hatte sich die Hamburger SPD vehement gegen das
umstrittene Flüchtlingslager Nostorf/Horst ausgesprochen. Jetzt sitzt sie
selbst im Senat - und verhandelt über einen neuen Vertrag.
Schulpflicht: Die unsichtbaren Kinder von Horst
Trotz eines eindeutigen Schulgesetzes sind Familien mit schulpflichtigen
Kindern nach wie vor im Flüchtlingslager in Mecklenburg-Vorpommern
untergebracht. Eine Schule gibt es dort nicht, auch keinen Bus.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.