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# taz.de -- US-Gericht urteilt zu Online-Musik: MP3-Recycling wird verboten
> Das Startup Redigi wollte ein Markplatz für gebrauchte Musikdateien
> werden. Nun hat ein Gericht entschieden, dass es gebrauchte digitale
> Musik gar nicht geben kann.
Bild: Gebrauchte Musikdateien verkaufen: darf man das?
BERLIN taz | Ein US-Gericht hat das Geschäftsmodell eines
Startup-Unternehmens für illegal erklärt, das einen Marktplatz für
gebrauchte Musikdateien anbietet. Auf der [1][Website Redigi] konnten
bislang Nutzer Musik, die auf dem Apple-Dienst iTunes gekauft wurde,
[2][weiterverkaufen]. Mit einem Programm wurde dabei die Musikdatei auf die
Website kopiert und das Original des Nutzers gelöscht.
Das Plattenlabel Capitol Records verklagte daraufhin Redigi wegen
systematischer Urheberrechtsverletzungen. Redigi verteidigte sich mit
Verweis auf die sogenannte „First Sale“-Doktrin, die es Käufern in den USA
grundsätzlich erlaubt legal erworbenes urheberrechtlich geschütztes
Material weiterzuverkaufen. In [3][seinem Urteil] (pdf) folgte der Richter
allerdings der Argumentation des Plattenlabels.
Grundsätzlich könnte auch digitale Musik verkauft werden, heißt es in der
Begründung, aber nur wenn sie mit dem physischen Datenträger, auf dem sie
ursprünglich gespeichert wurde, verkauft werde. Beim Kopiervorgang von der
Festplatte des Nutzers auf die Server von Redigi werde die Datei allerdings
„reproduziert“, was gegen das Urheberrecht verstoße. Das bedeutet im
Endeffekt, dass es gebrauchte Dateien nach Ansicht des Gerichts gar nicht
geben kann.
Redigi hat auf das Urteil noch nicht reagiert: Am Dienstag war die Website
noch online und bot weiterhin gebrauchte Musikdateien zum Verkauf an.
Unklar ist bisher auch, wie hoch eine eventuelle Strafzahlung ausfüllen
würde. Da noch Unklarheiten bestünden, forderte der Richter Redigi und
Capitol auf, eine gemeinsame Erklärung zum weiteren Vorgehen abzugeben.
(lrs)
2 Apr 2013
## LINKS
[1] http://www.redigi.com/
[2] http://youtu.be/q_upZqqg89s
[3] http://www.wired.com/images_blogs/threatlevel/2013/04/redigiruling.pdf
## TAGS
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Schwerpunkt Urheberrecht
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