| # taz.de -- US-Gericht urteilt zu Online-Musik: MP3-Recycling wird verboten | |
| > Das Startup Redigi wollte ein Markplatz für gebrauchte Musikdateien | |
| > werden. Nun hat ein Gericht entschieden, dass es gebrauchte digitale | |
| > Musik gar nicht geben kann. | |
| Bild: Gebrauchte Musikdateien verkaufen: darf man das? | |
| BERLIN taz | Ein US-Gericht hat das Geschäftsmodell eines | |
| Startup-Unternehmens für illegal erklärt, das einen Marktplatz für | |
| gebrauchte Musikdateien anbietet. Auf der [1][Website Redigi] konnten | |
| bislang Nutzer Musik, die auf dem Apple-Dienst iTunes gekauft wurde, | |
| [2][weiterverkaufen]. Mit einem Programm wurde dabei die Musikdatei auf die | |
| Website kopiert und das Original des Nutzers gelöscht. | |
| Das Plattenlabel Capitol Records verklagte daraufhin Redigi wegen | |
| systematischer Urheberrechtsverletzungen. Redigi verteidigte sich mit | |
| Verweis auf die sogenannte „First Sale“-Doktrin, die es Käufern in den USA | |
| grundsätzlich erlaubt legal erworbenes urheberrechtlich geschütztes | |
| Material weiterzuverkaufen. In [3][seinem Urteil] (pdf) folgte der Richter | |
| allerdings der Argumentation des Plattenlabels. | |
| Grundsätzlich könnte auch digitale Musik verkauft werden, heißt es in der | |
| Begründung, aber nur wenn sie mit dem physischen Datenträger, auf dem sie | |
| ursprünglich gespeichert wurde, verkauft werde. Beim Kopiervorgang von der | |
| Festplatte des Nutzers auf die Server von Redigi werde die Datei allerdings | |
| „reproduziert“, was gegen das Urheberrecht verstoße. Das bedeutet im | |
| Endeffekt, dass es gebrauchte Dateien nach Ansicht des Gerichts gar nicht | |
| geben kann. | |
| Redigi hat auf das Urteil noch nicht reagiert: Am Dienstag war die Website | |
| noch online und bot weiterhin gebrauchte Musikdateien zum Verkauf an. | |
| Unklar ist bisher auch, wie hoch eine eventuelle Strafzahlung ausfüllen | |
| würde. Da noch Unklarheiten bestünden, forderte der Richter Redigi und | |
| Capitol auf, eine gemeinsame Erklärung zum weiteren Vorgehen abzugeben. | |
| (lrs) | |
| 2 Apr 2013 | |
| ## LINKS | |
| [1] http://www.redigi.com/ | |
| [2] http://youtu.be/q_upZqqg89s | |
| [3] http://www.wired.com/images_blogs/threatlevel/2013/04/redigiruling.pdf | |
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