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# taz.de -- Gottesdienste für gefallene Soldaten: Hausrecht für Feldjäger
> Das Militär will bei Trauergottesdiensten für gefallene Soldaten selbst
> für Sicherheit sorgen. Der Militärbischof empfiehlt, das Hausrecht an die
> Feldjäger zu übertragen.
Bild: Abschied in der Kirche: hier bei der Trauerfeier für drei in Afghanistan…
HAMBURG taz | Kirchengemeinden sollen den Feldjägern ihr Hausrecht
übertragen, wenn sie die zentralen Trauerfeiern für gefallene Soldaten
ausrichten. Das hat der evangelische Militärbischof Martin Dutzmann in
einer Handreichung empfohlen, die die evangelische Landeskirche Hannovers
Mitte Mai an ihre Gemeinden weitergeleitet hat. Das Friedensbüro Hannover
nannte das einen Skandal. „Wir fordern die Landeskirche auf, diese
Empfehlung rückgängig zu machen“, heißt es in einer Erklärung des Vereins.
Seit die deutschen Streitkräfte sich wieder an Kriegen beteiligen, ist die
Frage aktuell geworden, wie den Opfern dieser Einsätze auf angemessene
Weise gedacht werden kann. Seit einigen Jahren organisiert das
Bundesverteidigungsministerium zentrale Trauerfeiern, an denen Mitglieder
des Bundeskabinetts teilnehmen.
Nach Auskunft des Evangelischen Kirchenamtes für die Bundeswehr bestehen
diese Feiern aus einem Gottesdienst und einem Staatsakt, die beide unter
dem Dach einer Kirche stattfinden. Die Gesamtverantwortung trage das
Bundesverteidigungsministerium.
Dazu gehöre auch die Verantwortung für die Sicherheit der Teilnehmenden.
„Aus Gründen der Gefahrenabwehr und um Störungen vermeiden zu können, wird
der Kirchenvorstand in der Regel gebeten, für die Dauer der Trauerfeier das
Hausrecht an die Feldjäger der Bundeswehr zu übertragen“, schreibt
Militärbischof Martin Dutzmann. An das Schreiben hängte er einen passend
vorformulierten Brief an die Feldjäger.
„Das Hausrecht der Kirche und das darauf beruhende Asylrecht fußen auf dem
’Heiligtumsasyl‘ und gehören zu den ältesten kulturellen Errungenschaften
der Menschheit überhaupt“, protestierte das Friedensbüro Hannover.
Das Kirchenasyl habe unzähligen Menschen das Leben gerettet, weil es vom
Staat unabhängig sei. Mit der Übergabe des Hausrechts an die Bundeswehr
würde „ohne Not eine Grenze überschritten, die selbst in der DDR und in der
Nazizeit nicht angetastet wurde“, erklärt der Verein.
Bei der Empfehlung des Militärbischofs handele es sich um eine Hilfe für
den Fall, dass sich eine Gemeinde plötzlich mit einer solchen Trauerfeier
konfrontiert sehe, teilte die Landeskirche Hannover mit. „Es war in diesen
Krisensituationen sehr schwierig, die protokollarischen Fragen zu klären“,
sagte deren Sprecher Johannes Neukirch. Deshalb habe die Landeskirche die
Handreichung an die Gemeindevorstände weitergeleitet. Bislang hat es keine
Zwischenfälle bei Trauerfeiern gegeben.
## Bundeswehr-Pressestelle ist überrascht
Bei der Pressestelle der Bundeswehr zeigte man sich überrascht von der
Annahme, dass die Feldjäger das Hausrecht in der Kirche beanspruchten. Eine
verbindliche Auskunft konnte man dazu nicht geben. Landeskirchensprecher
Neukirch versicherte jedoch, es handele sich um eine Absprache zwischen dem
Verteidigungsministerium und der Militärseelsorge.
Der Kirche sei an einer sauberen Trennung gelegen zwischen dem
Gottesdienst, den nur die Kirche feiern könne und dem Staatsakt, der Sache
der Bundesregierung sei, sagte Walter Linkmann, der Sprecher des
Militärbischofs. Die Verantwortung für die Sicherheit trügen die Feldjäger,
die daher offenbar auch handlungsfähig sein wollten. „Die eigentliche
Irritation entsteht dadurch, dass Bundeswehr und Kirche einen Anlass haben,
plötzlich etwas gemeinsam zu machen“, sagte Linkmann.
Das Friedensbüro hält diese Zusammenarbeit für fragwürdig. „Statt sich
ausgiebig damit zu befassen, wie bei Trauergottesdiensten die Kirche am
besten geschützt werden kann, ist es Aufgabe der Kirche, sich gegen den
Krieg und das Töten von Menschen starkzumachen“, kritisierte der Verein.
Die Bundeswehr stehe der von Jesus gepredigten Gewaltlosigkeit fern.
4 Jun 2013
## AUTOREN
Gernot Knödler
## TAGS
Bundeswehr
Kirche
Krieg
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