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# taz.de -- Gesetzentwurf zu Menschenhandel: Für die Frauen ändert sich wenig
> Die Koalition hat sich auf einen Gesetzentwurf geeinigt. Bordelle sollen
> stärker kontrolliert werden. Die Opferrechte bleiben dagegen, wie sie
> sind.
Bild: „Überwachungsbedürftiges Gewerbe“: Prostituierte in einem Bordell.
BERLIN taz | Und plötzlich ging alles ganz schnell. Überraschend hat die
Koalition sich auf ein Gesetz zu Menschenhandel und Prostitution geeinigt,
gestern Abend sollte es in erster Lesung im Bundestag verhandelt werden.
Der Gesetzentwurf sieht die Ausweitung des Strafrechtsparagrafen zum
Menschenhandel vor: Er soll künftig auch auf Menschen unter 18 Jahren
angewandt werden und die Ausbeutung der Bettelei und den Organhandel mit
einschließen. Zudem wird in dem Entwurf der Betrieb einer
Prostitutionsstätte als „überwachungsbedürftiges Gewerbe“ festgelegt. Das
bedeutet, dass die Gewerbeaufsicht Bordelle in Zukunft kontrollieren kann.
Die Überprüfung wird von den Grünen, den geistigen Eltern der Legalisierung
der Prostitution, und den organisierten Bordellbetreibern prinzipiell
begrüßt. Volker Beck hatte schon im Vorfeld klargestellt: „Wir fordern seit
Langem, Prostitutionsstätten unter gewerbliche Aufsicht zu stellen.“
Stefanie Klee vom Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen schränkt ihr Lob
ein: „Die Regulierung im Gewerberecht war überfällig. Allerdings ist sie
nun reichlich vage.“ Eva Högl, die Berichterstatterin der SPD im
Rechtsausschuss, kritisiert: „Man hätte eine Erlaubnispflicht ins
Gewerberecht schreiben müssen, damit die Bordelle bestimmte Standards
erfüllen und die Arbeitsbedingungen der Prostitutierten wirklich verbessert
werden. Das ist an der FPD gescheitert.
## Kein Rechtsschutz
Auf viel Kritik stoßen die Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels.
Schon seit Jahren machen ExpertInnen darauf aufmerksam, dass die Opfer des
Menschenhandels so wenig geschützt sind, dass viele von ihnen nicht vor
Gericht gegen ihre Peiniger aussagen wollen.
Das Mittel dagegen: mehr Schutz, etwa durch zusätzliche psychologische
Beratungsstellen, und ein Aufenthaltsrecht in Deutschland, wenn eine
Abschiebung ins Herkunftsland eine Härte bedeuten würde. Das etwa haben die
Grünen in ihren Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Menschenhandels
hineingeschrieben.
Der Regierungsentwurf dagegen lässt den Opferschutz gänzlich außer Acht. Im
Entwurf begründet die Union dies damit, dass die entsprechende
EU-Richtlinie schnell umgesetzt werden müsse, die Maßnahmen zum Opferschutz
dagegen „hätten eine intensive Prüfung und Erörterung erfordert“, die in
dieser Legislaturperiode nicht mehr leistbar schien“.
Das findet kein Verständnis bei der Opposition: „Das ist peinlich“, sagte
Eva Högl zur taz. „Sie haben sich vier Jahre lang mit dem Aufenthaltsrecht
beschäftigt. Man hätte das Aufenthaltsrecht nun ohne Weiteres verändern
können.“ Man sei sich im Prinzip auch im Rechtsausschuss einig gewesen.
## „Wirklich beschämend“
Monika Lazar, frauenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, meint:
„Es ist wirklich beschämend, dass Unionsfraktionschef Volker Kauder die
Situation von Menschenhandelsopfern in Deutschland als einen Skandal
beschreibt und dann mit nichts um die Ecke kommt.“
Die Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2011/36/EU ist bereits am 5.
April abgelaufen. Die Richtlinie enthält unter anderem Aufforderungen, mit
den Opferberatungsstellen zusammenzuarbeiten und den Opfern von
Menschenhandel einen sicheren Status – unabhängig von ihrer
Aussagebereitschaft – zu geben. Nichts davon steht nun im Gesetzentwurf.
„Die Richtlinie ist mit diesem Gesetzentwurf nicht korrekt umgesetzt“,
moniert Eva Högl. Der Aufenthalt sei nicht geregelt, auch die
Zusammenarbeit mit den Opferberatungen hätte reguliert und finanziert
werden müssen.Verschoben auf die nächste Legislaturperiode.
6 Jun 2013
## AUTOREN
Heide Oestreich
## TAGS
Menschenhandel
Prostitution
Prostitutionsgesetz
Grüne
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EU
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