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# taz.de -- Geldstrafe für Rechtsrocker: „Döner Killer“-Sänger muss zahl…
> Das Landgericht Osnabrück verurteilt Daniel Giese wegen
> Holocaust-Leugnung. Nicht aber wegen eines Songs, der laut erster Instanz
> die Morde des NSU billige.
Bild: Braune Stadtmusikanten? Hier nicht!
HAMBURG taz | Schlappe für einen Star der Neonazi-Szene: Wegen
Volksverhetzung verurteilte das Landgericht Osnabrück den Rechtsrocker
Daniel Giese am Donnerstagabend zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro. Der
Vorsitzende Richter, Norbert Wischmeyer erklärte, dass der Musiker
eindeutig den Holocaust leugne. Giese könne sich dabei nicht „auf das Recht
der Meinungsfreiheit berufen“.
Giese hatte das Berufungsverfahren selbst angestrebt. Das Amtsgericht
seines Heimatortes Meppen hatte den 43-Jährigen im Oktober 2012 zu einer
Freiheitsstrafe von sieben Monaten, die für 13 Monate zur Bewährung
ausgesetzt wurde, und zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt. Zurück
ging das Verfahren ursprünglich auf eine Anzeige der Berliner „Vereinigung
für die Verfolgten des Naziregimes“. Aufsehen erregte der Fall allerdings
besonders durch den Song „Döner Killer“ auf der CD „Adolf Hitler lebt!“
Das Lied hat immer wieder Spekulationen über mögliches Insiderwissen von
Giese zu der NSU-Mordserie befeuert. „Neunmal hat er es jetzt schon getan“,
heißt es in dem Song. „Bei allen Kebabs herrscht Angst und Schrecken. Der
Döner bleibt im Halse stecken, denn er kommt gern spontan zu Besuch, am
Dönerstand, denn neun sind nicht genug.“
2010 hatten „Gigi und die Stadtmusikanten“, so heißt Gieses Band, die CD
herausgebracht – gut eineinhalb Jahre, bevor die Neonazi-Terrorzelle NSU
aufflog. Im Oktober 2012 sah das Amtsgericht Meppen es als erwiesen an,
dass der „Döner Killer“-Song die NSU-Morde billigte. Unter der
Berücksichtigung zweier weiterer Lieder verurteilte das Gericht Giese.
## Richter sieht keine Volksverhetzung
Diese Sicht teilt das Berufungsgericht in Düsseldorf allerdings nicht.
Richter Wischmeyer sagte, die Zeilen „Am Dönerstand herrschen Angst und
Schrecken, kommt er vorbei, müssen sie verrecken“ oder „Neun sind nicht
genug“ könnten auch anders gedeutet werden. Bei dem Lied „Bis nach
Istanbul“ sah er keinen Straftatbestand der Volksverhetzung vorliegen –
auch hier hatten die Amtsrichter anders geurteilt. Die Botschaft des Songs
entspreche der rechtsextreme Parole „Ausländer raus“, so Wischmeyer. Dieses
Sicht sei aber nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von der
Meinungsfreiheit gedeckt.
Anstoß nahm Wischmeyer aber an einem anderen Song. Das Lied „Geschwür am
After“ leugne den Massenmord an den Juden im Dritten Reich, so der Richter.
In dem Song intoniert Giese alias Giggi: „Heute weiß ein jeder stümperhafte
Schreiberling: Wessen Brot ich ess', dessen Lüge ich sing. All die
geschmierten 'Historikerkommissionen' mit den Lieblingsthemen: Massenmord
und Perversionen.“
Und weiter heißt es: „In einer Endlosschleife zeigt man nach wie vor Bilder
von den Schienen und vom Eingangstor. Die Nasen immer tief im Dreck, so wie
ein Trüffelschwein - alles andere wär' zu wahr, um schön zu sein. Unsere
Geschichtsbücher werden zu Verbrecheralben.“
Die Lieder hatte Giese vor der Veröffentlichung der Rechtsanwältin Gisa
Pahl vorgelegt. Die Anwältin hat bereits mehr als 300 Gutachten für
Rechtsrocker geschrieben, um sie vor Strafverfolgung zu schützen. Nach
ihren Anregungen, so Pahl vor dem Landgericht, habe Giese seine Texte
verändert.
Zumindest für den Song „Geschwür am After“ hat das nicht gereicht. Nun mu…
Giese mehr als nach der ersten Verurteilung zahlen. Gegen das Urteil kann
Berufung eingelegt werden.
7 Jun 2013
## AUTOREN
Andreas Speit
## TAGS
Rechtsrock
Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)
Rechtsextremismus
Schwerpunkt Rechter Terror
Schwerpunkt Frei.Wild
Bundestagswahlkampf
Beate Zschäpe
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