# taz.de -- Französisches Urteil zu Tweets: Twitter muss Namen nennen | |
> Twitter weigert sich die Nutzerdaten für ein Konto herauszurücken, von | |
> dem ein antisemitischer Tweet abgesetzt wurde. Nun erging in 2. Instanz | |
> ein Urteil. | |
Bild: Wer zwitschert denn da? Das will Twitter lieber nicht verraten | |
PARIS afp | Der Internet-Kurzbotschaftendienst Twitter ist in Frankreich in | |
einem Berufungsverfahren erneut dazu verpflichtet worden, die Absender | |
rassistischer oder antisemitischer Tweets zu nennen. Das Pariser | |
Berufungsgericht hielt am Mittwoch fest, dass Twitter einem entsprechenden | |
Urteil erster Instanz nicht nachgekommen sei. Das Internet-Unternehmen habe | |
auch nicht überzeugend dargelegt, warum es die Daten nicht habe liefern | |
können. | |
Eine jüdische Studentenorganisation sowie mehrere | |
Anti-Rassismus-Vereinigungen hatten in Frankreich im November Anzeige gegen | |
Twitter wegen der Verbreitung von Botschaften wie „ein guter Jude ist ein | |
toter Jude“ erstattet. Twitter nahm die beanstandeten Nachrichten zwar aus | |
dem Netz, weigert sich aber, die Absender bekanntzugeben. | |
Die Daten würden von dem Unternehmen in den USA gesammelt und aufbewahrt, | |
hatte Twitter argumentiert. Um sie zu erhalten, müsse sich die französische | |
Justiz an die Justizbehörden in den USA wenden. Im Januar wurde Twitter in | |
erster Instanz zur Herausgabe der Daten verpflichtet. | |
Das Landgericht in Paris urteilte im Januar zudem, dass das US-Unternehmen | |
für seine französische Internet-Plattform einen „leicht zugänglichen und | |
sichtbaren“ Service einrichten müsse, damit Nutzer dort illegale Inhalte | |
melden können, in denen etwa zum Rassenhass aufgerufen oder der Holocaust | |
geleugnet wird. Das Pariser Berufungsgericht erklärte nun, der | |
entsprechende Service sei bislang „weder leicht zugänglich noch sichtbar“. | |
12 Jun 2013 | |
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