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# taz.de -- Französisches Urteil zu Tweets: Twitter muss Namen nennen
> Twitter weigert sich die Nutzerdaten für ein Konto herauszurücken, von
> dem ein antisemitischer Tweet abgesetzt wurde. Nun erging in 2. Instanz
> ein Urteil.
Bild: Wer zwitschert denn da? Das will Twitter lieber nicht verraten
PARIS afp | Der Internet-Kurzbotschaftendienst Twitter ist in Frankreich in
einem Berufungsverfahren erneut dazu verpflichtet worden, die Absender
rassistischer oder antisemitischer Tweets zu nennen. Das Pariser
Berufungsgericht hielt am Mittwoch fest, dass Twitter einem entsprechenden
Urteil erster Instanz nicht nachgekommen sei. Das Internet-Unternehmen habe
auch nicht überzeugend dargelegt, warum es die Daten nicht habe liefern
können.
Eine jüdische Studentenorganisation sowie mehrere
Anti-Rassismus-Vereinigungen hatten in Frankreich im November Anzeige gegen
Twitter wegen der Verbreitung von Botschaften wie „ein guter Jude ist ein
toter Jude“ erstattet. Twitter nahm die beanstandeten Nachrichten zwar aus
dem Netz, weigert sich aber, die Absender bekanntzugeben.
Die Daten würden von dem Unternehmen in den USA gesammelt und aufbewahrt,
hatte Twitter argumentiert. Um sie zu erhalten, müsse sich die französische
Justiz an die Justizbehörden in den USA wenden. Im Januar wurde Twitter in
erster Instanz zur Herausgabe der Daten verpflichtet.
Das Landgericht in Paris urteilte im Januar zudem, dass das US-Unternehmen
für seine französische Internet-Plattform einen „leicht zugänglichen und
sichtbaren“ Service einrichten müsse, damit Nutzer dort illegale Inhalte
melden können, in denen etwa zum Rassenhass aufgerufen oder der Holocaust
geleugnet wird. Das Pariser Berufungsgericht erklärte nun, der
entsprechende Service sei bislang „weder leicht zugänglich noch sichtbar“.
12 Jun 2013
## TAGS
Schwerpunkt Rassismus
Antisemitismus
Twitter / X
Anonymität
Twitter / X
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